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Krankenversicherung für Visumsverlängerung (Gelesen: 2.161 mal)
Themen Beschreibung: Krankenversicherung
123Alex123
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22.05.2017 um 21:29:05
 
Hi fasse mich kurz habe heute:
"Arbeitsuchende nach dem Studium nach § 16 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz" beantragt alles gepasst bis auf Krankenversicherung, habe die von HanseMerkur für Auslandsstudenten, davor 2 mal vorgelegt fürs Visum ohne Probleme aber heute wurde mir gesagt das das eventuell nicht mehr reicht. Hab schreiben mitgekriegt darin steht
"es ist vom ausreichenden Versicherungsschutz auszugehen wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht dem Versicherungsunternehmen bestätigt hat, das es gem § 257 Abs 2a SGB V in Bezug jeweiligen Versicherungsvertrages die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Ich versteh jetzt nicht wieso es vorher klappt und jetzt auf einmal nicht.
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Jojo2015I
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Antwort #1 - 23.05.2017 um 05:27:37
 
Das Problem wird sein, dass du jetzt kein Student mehr bist und man davon ausgeht, dass du die Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Versicherung für Auslandsstudenten nicht mehr erfüllst.
Also ist der nächste Schritt die Klärung mit der Krankenkasse, welcher Tarif für die in Frage käme (Basistarif kostet um die 170€ mtl.).
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Aras
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Antwort #2 - 23.05.2017 um 09:09:35
 
Nicht so wichtig, aber trotzdem klarstellend:
Basistarif ist ein Begriff aus dem § 193 VVG und somit der privaten Krankenversicherung. Basistarif kostet so ca. 750€. Was wohl gemeint ist, ist eine freiwillige Versicherung in der GKV gem. § 9 SGB V. Die freiwillige Versicherung kostet bei keinem oder geringem Einkommen diese 170€.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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123Alex123
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Antwort #3 - 23.05.2017 um 16:17:40
 
Also jeder wo ich kenne kommt mit HansaMerkur klar das wird in anderen Ausländerbehörden akzeptiert. Was soll ich jetzt tun.

Mit Student oder nicht hatt das nichts zu tun.
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Aras
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Antwort #4 - 23.05.2017 um 16:20:56
 
Du bist ja kein Student mehr. Und dann brauchst du eine Krankenvollversicherung.
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123Alex123
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Antwort #5 - 23.05.2017 um 17:36:31
 
Ich bin schon über 30 gewesen seit ich studiere ich habe auch nie eine Studentenversicherung gehabt.
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Aras
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Antwort #6 - 23.05.2017 um 17:40:52
 
Nochmal: Wenn deine Krankenversicherung eine Krankenvollversicherung ist, dann ist sie ausreichend. Aber das musst du selber herausfinden und ggf. der ABz nachweisen.
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Antwort #7 - 23.05.2017 um 18:20:54
 
Danke Aras  Zwinkernd

@Alex: du schriebst doch selbst, du habest eine Versicherung für Auslandsstudenten.
Klären wirst du das nur mit deiner KV können. Sofern es sich um eine Krankenvollversicherung handelt, lass dir genau das bescheinigen und am besten noch dazu, dass der Versicherungsschutz unabhängig vom Status als Student besteht. Dann sollte alles wieder problemlos weitergehen bei der ABH (zumindest was den KV-Schutz betrifft  Zwinkernd)
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Eduard
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Antwort #8 - 23.05.2017 um 22:47:25
 
Die Frage ist eigentlich schon legitim, eine AE nach §16 Abs. 4 AufenthG ist auch nur ein "vorübergehender" Zustand, insofern könnte man sich fragen, wenn während des Studiums die Versicherung für ausländische Studenten (die _keine_ Krankheitsvollkostenversicherung ist) akzeptiert wurde, warum wird sie dann nicht weiterhin akzeptiert, bis der Betreffende eine Anstellung gefunden hat.

Wenn der TE bisher privat versichert war, ist eine freiwillige Versicherung in der GKV jedenfalls nicht möglich.

Es bleibt dann nur die Versicherung in einer PKV. Problematisch ist hier, dass die PKV eine AE sehen will, _bevor_ sie jemanden aufnimmt. Da beisst sich dann die Katze in den Schwanz.
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