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Aufenthalt und arbeitserlaubnis für nicht eu-ausländer mit spanische aufenthaltstitel (Gelesen: 2.953 mal)
noorallah
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21.05.2017 um 23:12:36
 
Hallo Leute,

Ich hab da mal eine Frage. ein Freund von mir (N-Afrika) lebt seit über 10 Jahren in Spanien, hat
dort eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Verlängerung 5 Jahre) und würde gerne hier in Deutschland arbeiten, da er in Spanien zur Zeit einfach keine neue Arbeit findet.

meine Frage: ist es möglich, dass er eine Arbeitserlaubnis bekommt

Und was genau muß er tun um die Arbeitserlaubnis zu bekommen

Wohin müss man zuerst gehen Arbeitsagentur oder Ausländerbehörder

Für eine rasche Hilfe wäre ich Euch sehr dankbar
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grisu1000
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Antwort #1 - 22.05.2017 um 04:30:13
 
noorallah schrieb am 21.05.2017 um 23:12:36:
ch hab da mal eine Frage. ein Freund von mir (N-Afrika) lebt seit über 10 Jahren in Spanien, hat
dort eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis (Verlängerung 5 Jahre) und würde gerne hier in Deutschland arbeiten, da er in Spanien zur Zeit einfach keine neue Arbeit findet.


Welchen AT hat er denn genau?

Außer er hat einen spanischen Daueraufenthalt EU, hat er keinerlei Privilegien gegenüber einen Drittstaatler von außerhalb der EU. Er muss ein Visum bei einem deutschen Konsulat in Spanien beantragen. Ohne ein konkretes Jobangebot, ist das aussichtlos.
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noorallah
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Antwort #2 - 22.05.2017 um 11:36:45
 

Hallo!
AT wegen Familiennachzug
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reinhard
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Antwort #3 - 22.05.2017 um 11:38:52
 
Familiennachzug zu wem?

Und will die / der auch nach Deutschland?

Es wäre besser, wenn Du etwas ausführlicher die Situation, den Beruf und die Pläne beschreibst. Für eine Aushilfe im Café könnten sie Antworten anders ausfallen als für den führenden Ingenieur einer Firma für Sonnenenergie. Wenn er mit einer Spanierin verheiratet ist, die gleichzeitig nach Deutschland umzieht, ist es etwas anders als wenn er als "Freund" zu Dir will.
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Aras
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Antwort #4 - 22.05.2017 um 11:41:28
 
Lol.


F: Was für einen Aufenthaltstitel hat er?
A: Einen Aufenthaltstitel.

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« Zuletzt geändert: 22.05.2017 um 11:53:13 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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noorallah
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Antwort #5 - 22.05.2017 um 17:00:09
 
Aras schrieb am 22.05.2017 um 11:41:28:
Lol.


F: Was für einen Aufenthaltstitel hat er?
A: Einen Aufenthaltstitel.



FAMILIRA  CIUDADANO DE LA UNION

Aufenthalt hat er bekommen nach dem er geheiratet hat, seine Frau ist Spanierin zurzeit hat Sie nicht vor mit zukommen

Er will nicht zu mir kommen sondern zu einer seine Schwestern die in DE leben ( Sie besitzen die staatsangehörigkeit)

Pläne
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Aras
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Antwort #6 - 22.05.2017 um 17:23:07
 
Er sollte im Spanien wie bereits von grisu1000 vorgeschlagen eine Daueraufenthalt EU beantragen. Dann hat er Chance auf eine AE gemäß 38a AufenthG


https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__38a.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #7 - 22.05.2017 um 17:49:57
 
Wenn er den Daueraufenthalt EU hat, darf er wie bisher frei reisen.

Dann muss er in Deutschland Arbeit suchen, er und der Arbeitgeber müssen den Antrag auf Arbeitserlaubnis ausfüllen.

Dann muss er für diese Arbeitsstelle die Arbeitserlaubnis beantragen. Nur wenn er die bekommt, bekommt er auch eine Aufenthaltserlaubnis, danach darf er umziehen.

Falls er die Erlaubnis nicht bekommt, weil es in dem Beruf Arbeitslose gibt, dann muss er eine andere Stelle suchen, wieder die Erlaubnis beantragen und so weiter.
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noorallah
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Antwort #8 - 25.05.2017 um 14:06:22
 
reinhard schrieb am 22.05.2017 um 17:49:57:
Wenn er den Daueraufenthalt EU hat, darf er wie bisher frei reisen.


Danke für die Antwort
Ich Spanien gibt es keine Daueraufenthalt EU. Entweder hat man die staatsangehörigkeit oder 5 Jahre Aufenthalt was mein freund hat
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Saxonicus
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Antwort #9 - 25.05.2017 um 14:22:21
 
noorallah schrieb am 25.05.2017 um 14:06:22:
Ich Spanien gibt es keine Daueraufenthalt EU.

Gibt es doch und nennt sich:

“Residente de larga duración -- CE” oder „(...) -- UE”

(langfristige Aufenthaltsberechtigung - EG )
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Franky1
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Antwort #10 - 30.05.2017 um 14:00:31
 
reinhard schrieb am 22.05.2017 um 17:49:57:
Falls er die Erlaubnis nicht bekommt, weil es in dem Beruf Arbeitslose gibt, dann muss er eine andere Stelle suchen, wieder die Erlaubnis beantragen und so weiter.

Detailfrage aus persönlichem Interesse: Welche Rechtsgrundlage siehst du für einen Nordafrikaner überhaupt in eine Vorrangprüfung zu kommen (wenn wir hier davon ausgehen müssen, dass es kein BlueCard-Fall oder Engpassberuf gibt und das Land kein Abkommen hat)?  Schockiert/Erstaunt
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Antwort #11 - 30.05.2017 um 15:45:03
 
Franky1 schrieb am 30.05.2017 um 14:00:31:
Welche Rechtsgrundlage siehst du für einen Nordafrikaner überhaupt in eine Vorrangprüfung zu kommen



-->

reinhard schrieb am 22.05.2017 um 17:49:57:
Wenn er den Daueraufenthalt EU hat,

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #12 - 30.05.2017 um 20:39:16
 
Rechtsgrundlage wäre dann § 38 a AufenthG, um es genau zu sagen... Smiley
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