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Ehefrau einbürgern (Gelesen: 4.976 mal)
Jojo2015I
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 27.05.2017 um 20:57:52
 
Es mag für deine Frau irrelevant sein, da die Voraussetzungen für beide Einbürgerungs"Arten" vorliegen, in anderen Fällen ist es relevant.

Mal unabhängig davon, ob bei jedem die Altersabsicherung so unproblematisch ist. Das Einbürgerungsverfahren kann je nach Staatsangehörigkeit schonmal Monate bis Jahre dauern. So manch eine Ehe wurde schon schneller geschieden...  Zwinkernd
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Handcreme
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i4a rocks!


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 09.06.2017 um 22:05:21
 
Ist es korrekt, dass man nur bei der Anspruchseinbürgerung keine 60 Monate Rentenbeiträge nachweisen muss?
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Aras
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Antwort #17 - 09.06.2017 um 22:08:23
 
Kommt auf das Bundesland an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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