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Krankenversicherung Duldung (Gelesen: 4.163 mal)
DinoFF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.05.2017 um 01:45:50
 
Hallo liebe Community!

Ich gebe euch mal eine kleine Zusammenfassung unserer Situation bevor ich zur eigentlichen Frage komme, da es euch vielleicht weiterhilft.

Meine Lebenspartnerin ist seit 2014 Asylbewerberin. Sie kommt aus Ghana.

Wir kennen uns schon seit 8 Jahren, da hatten wir uns auf einer Messe für Textilien in Asien kennengelernt. Sie war zu der Zeit noch Selbständig und beschäftige 25 Mitarbeiter in Asien und knapp 50 in Ghana. Leider ist ihr Leben, aus familiären Gründen voller Ignoranz, aus den Fugen geraten und sie ist so nach Deutschland gekommen im Jahre 2014.

Also seit Juni 2014 ist sie hier Asylbewerberin.

Im letzen Jahr ist sie zu mir gezogen, da ihre alte Adresse im Wohnheim gekündigt worden ist aufgrund einer 2 wöchigen Abwesenheit.

Wir haben die Adresse im Rathaus, beim Sozialamt und bei der Ausländerbehörde geändert, jedoch nicht beim Bundesamt in Dortmund (Dort hat sie ihren Antrag gestellt).

Das blöde ist, dass ich bei der Ausländerbehörde extra nochmal nachgefragt hatte, ob es noch irgendeine andere Stelle gibt bei der ich die Adresse ändern muss bzw. die neue Adresse mitteilen muss.

Man sagte mir es sei so alles in Ordnung. Leider war dies nicht der Fall.

Vor ca einem Monat mussten wir ihren Ausweis verlängern. Sie hat einen neuen Ausweis bekommen, eine Duldung.

Der Grund: Asylverfahren eingestellt, da man ihre Adresse nicht finden konnte. Bei der Ausländerbehörde im PC hatten man diese aber, naja.

Man hatte wohl versucht ihr einen Brief mit einem Termin für das Interview zu schicken.

Ich habe also in Dortmund angerufen und die neue Adresse auch dort geändert. Um einen Fortführungsantrag zu stellen müssten wir nach Dortmund fahren.

Wir konnten dies aber nicht machen, da meine Lebenspartnerin im 9. Monat Schwanger war.

Da Menschen aus Ghana sehr geringe Chancen haben, dass  Asyl gewährt wird, werden wir diesen Fortführungsantrag auch nicht stellen, da jetzt unser kleiner Sohn da ist und wir einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis stellen möchten.

Jetzt zur eigentlichen Frage:

Seit dem 01.04 habe ich sie beim Sozialamt abgemeldet und wir erhalten keine Leistungen, da ich für Mutter und Kind sorgen werde.

Deshalb mussten wir auch eine neue Versicherung abschließen. Da sie schon bei der AOK versichert war über das Sozialamt, sind wir dort geblieben und haben dort eine Freiwilligen Versicherung abgeschlossen.

Mir ist am 20.03 garantiert worden (mündlich leider), dass sie ab dem 01.04 versichert sein wird.

Nun war die Entbindung Ende April und das Krankenhaus hatte Probleme mit ihrer Versicherungskarte. Bei einem Anruf bei der AOK sagte man dem Krankenhaus, dass meine Freundin bis zum 01.04 über das Sozialamt versichert war und dann nicht mehr.

Ich bin also zur Aok gefahren und die Mitarbeitern hat mir gesagt sie hätte wohl einen Fehler gemacht und mit den falschen Antrag gegeben.

Deshalb musste ich Anfang Mai einen neuen Antrag stellen für die Freiwilligen Versicherung.

Man hat mir gesagt, dass dies dann rückwirkend gemacht wird. Wenn ich selbst für die Kosten im KH aufkommen müsste, würde mich das in den Ruin treiben.

Das Problem ist, dass jetzt nach ihrem Aufenthaltstitel gefragt wurde und ich jetzt mit der Duldung dahin gehen muss.

Wird es da Probleme bei dem Abschluss der freiwilligen Versicherung geben aufgrund der Duldung?

Ich mache mir wirklich Sorgen wegen den Kosten des Krankenhauses.

Tut mir leid, dass ich euch hier so zugelabert habe. Ich wollte euch so gut wie möglich informieren.

Ich danke euch dafür, dass es euch gibt.

Vielen Dank im Voraus!


Grüße
Dino
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Antwort #1 - 20.05.2017 um 14:00:35
 
DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 01:45:50:
Wird es da Probleme bei dem Abschluss der freiwilligen Versicherung geben aufgrund der Duldung?

Ich mache mir wirklich Sorgen wegen den Kosten des Krankenhauses.

Tut mir leid, dass ich euch hier so zugelabert habe. Ich wollte euch so gut wie möglich informieren.

Ich danke euch dafür, dass es euch gibt


Schau mal auf den Parallethread. Es ist einfach ungünstige zwie Thrads über den gleichen Sachverhalt aufzumachen. Ggf ist das Kind deutsch und die Kindesmutter fällt unter die abgeleitete EU-Freizügigkeit, weil das Kind auch Italiener ist. Damit hätten beide ab Geburt einen rechtmäßigen Aufenthalt.
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DinoFF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.05.2017 um 21:20:00
 
Hi!

Sorry ich wusste nicht, dass ich das so direkt ableiten kann.

Hier gings mir jetzt kurz ausgedrückt darum, ob es möglich ist eine Freiwilligen Versicherung mit einer Duldung abzuschließen?

Wir haben große Sorgen wegen den Kosten des KH. Wenn man uns jetzt sagt es geht nicht mit einer Duldung und wir auf den neuen Titel der Mutter warten müssen, dann weiß ich nicht ob es noch rückwirkend gemacht wird, da die OP im April war.

Sorry, wollte keine u unötigen Umstand machen  Smiley

Ich dachte nur, dass es hier um etwas anderes geht.

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Aras
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Antwort #3 - 20.05.2017 um 21:27:02
 
Mit einer Duldung kommt man imho nicht in die freiwillige Krankenversicherung.

Ich befürchte, dass du die Kosten der Geburt tragen musst.

Ich empfehle dir aber bei www.krankenkassenforum.de nachzufragen. Die kennen sich besser mit der gesetzlichen Krankenversicherung aus.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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DinoFF
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.05.2017 um 21:44:23
 
Selbst tragen? Dann müsste ich mich hoch verschulden!!!

Die Sache ist, dass meine Lebenspartnerin zu dem Zeitpunkt an dem wir den Antrag gestellt hatten noch keine Duldung hatte.

Dann hat man bei der AOK einen Fehler gemacht. Das wurde uns erst 1 Monat später mitgeteilt als wir die OP schon gemacht haben.

Dann hatte sie schon die Duldung bekommen.

Das wäre echt eine Sauerei!

Wenn die keinen Fehler gemacht hätten wäre alles im Ordnung.

Ich werde vor Gericht ziehen und zur Presse gehen, falls dies der Fall sein sollte  Griesgrämig

Ich meine sie ist ja nicht illegal hier, sondern hat bis August noch die Duldung und dann wird sie verlängert laut Ausländerbehörde.

Wie sollte sie den bis dahin leben ohne KV?

Sie wäre ja sonst über das Sozialamt noch versichert gewesen. Aber da ich die Versicherung für sie zahlen wollte hatten wir sie ja abgemeldet.

Hmm...
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DinoFF
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Antwort #5 - 20.05.2017 um 22:08:47
 
Wir waren davon überzeugt ab dem 01.04 über die Freiwilligen Versicherung versichert zu sein.

Die Mitarbeitern der AOK hatte mir das garantiert. Das Problem ist sie hatte mir den falschen Antrag gegeben zum ausfüllen und wir wurden nicht einmal darüber informiert.

Und zu der Zeit hatten wir noch garnicht die Duldung. Die hatte meine Frau erst später bekommen.

Dann hat uns das Krankenhaus gesagt mit der KV gäbe es Probleme. Als ich dann dort hingegangen bin bemerkte die gleiche Mitarbeiterim den Fehler und konnte mir nicht weiterhelfen.

Erst ein anderer Mitarbeiter konnte mir helfen.

Jetzt musste ich aber die Kopie des Ausweises abschicken und das ist nun die Duldung

Wenn diese Mitarbeiterin keinen Fehler gemacht hätte wäre alles in Ordnung.

Ich hätte meine Freundin nie vom Sozialamt abmelden müssen.

Man garantierte uns, dass es  mit der freiwilligen klappt und jetzt haben wir große Sorgen.

Es ist nicht nur die OP. Wir haben im ganzen April so viele Ärzte abgeklappert weil meine Freundin einen Herzfehler hat.

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Aras
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Antwort #6 - 20.05.2017 um 22:12:47
 
DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:
Selbst tragen? Dann müsste ich mich hoch verschulden!!!


Du wärst ja bereits hochverschuldet. Niemand sagt aber dass du alle Kosten sofort zahlen musst.

DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:
Dann hat man bei der AOK einen Fehler gemacht. Das wurde uns erst 1 Monat später mitgeteilt als wir die OP schon gemacht haben.


Die OP war doch erforderlich oder nicht? Wo ist da die Kausalität?

DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:
Wenn die keinen Fehler gemacht hätten wäre alles im Ordnung.


Naja... ich würde erstmal den Fehler bei mir selber suchen.

DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:
Ich werde vor Gericht ziehen und zur Presse gehen, falls dies der Fall sein sollte 


Und was soll die Presse machen? "AOK macht Fehler. Abgelehnte Asylbewerberin muss Kosten für die Entbindung selber tragen und kann es nicht auf die Sozialkassen abwälzen."

DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:
Ich meine sie ist ja nicht illegal hier, sondern hat bis August noch die Duldung und dann wird sie verlängert laut Ausländerbehörde.


Duldung = unrechtmäßiger Aufenthalt = illegal

DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:
Sie wäre ja sonst über das Sozialamt noch versichert gewesen. Aber da ich die Versicherung für sie zahlen wollte hatten wir sie ja abgemeldet.


Das war einfach unüberlegt. Vielleicht kann die Abmeldung vom Sozialamt widerrufen werden, weil die Hilfsbedürftigkeit noch bestand. Oder man versucht, dass die AOK die Kosten trotzdem tragen muss, weil sie die Aufnahme in die KV erklärt hat, in der neuerlichen Ablehnung eine Anfechtungserklärung vorliegt  und man jetzt einen Vertrauensschaden hat, § 122 Abs. 1 BGB (ob einschlägig, keine Ahnung).
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Antwort #7 - 20.05.2017 um 22:26:41
 
Wie sollte ich sie denn jetzt versichern?

Bis zum 01.08 hat Sie ja noch die  Duldung.
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Antwort #8 - 20.05.2017 um 22:32:12
 
Deine Freundin hat jetzt ein italienisches Kind. Also kann sie sich auf die Unionsfreizügigkeit berufen und sich eine Aufenthaltskarte ausstellen lassen. Da sie aber so ggf. nicht in die freiwillige Versicherung kommt, sollte sie auch gleich eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 AufenthG beantragen.
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Antwort #9 - 20.05.2017 um 22:42:53
 
Danke dir Zwinkernd Wir werden berichten wie es gelaufen ist.

Vielleicht gewinne ich ja im Lotto Smiley
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DinoFF
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Antwort #10 - 22.05.2017 um 12:00:40
 
Komme grad von der AOK.

Hat doch alles geklappt trotz Duldung.

Eine große Erleichterung  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 31.05.2017 um 23:02:37
 
Ihr könnt bei einem Notar das gemeinsame Sorgerecht für eurer zukünftiges Kind erklären zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung.
Dort könnt Ihr auch gleich regeln, welchen Familiennamen das Kind tragen soll.
Dies dient dazu, daß geklärt wird, daß das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit vom Vater erhalten wird, falls Du Deutscher bist.
Dann könnt Ihr damit eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, darauf hat die Mutter eines deutschen Kindes einen Anspruch.
Falls Du nicht-deutscher EU-Bürger bist, könnt Ihr Euch auf die EU-Freizügigkeit berufen und demensprechend eine Aufenthaltskarte beantragen.

In Deutschland besteht seit 2007 Krankenversicherungspflicht. Aus diesem Grund darf die AOK Deine Frau gar nicht abweisen und sie muß sich krankenversichern lassen.
Früher war das leider nicht so und wenn man es nicht geschafft hat, seinen Partner irgendwo privatzuversichern, konnte das den finanziellen Ruin bedeuten.
Wenn eine günstige freiwillige Versicherung nicht möglich sein sollte, muß der Versicherungspflicht-Tarif abgeschlossen werden, der etwas teuerer ist, aber die gleichen Leistungen bietet (Auffangversicherungspflicht).
Sobald eine Versicherung besteht, kann man sich auch eine vorläufige Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen, damit man nicht erst auf die Krankenversicherungskarte warten muß.
Diese hilft dann im Krankenhaus weiter bei der Abrechnung.
Noch ein Tip: Im Krankenhaus auf keinen Fall etwas mit "Wahlleistungen" unterschreiben, wie z. B. Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer, etc. Das könnte sonst auch den finanziellen Ruin bedeuten, denn das zahlt die GKV grundsätzlich nicht.
Bitte Deine Frau, im Krankenhaus allen Papierkram Dir vorzulegen, bevor sie es unterschreibt.
Gerne versucht man im Krankenhaus Wahlleistungen zu verkaufen, da man damit viel Geld verdienen kann. Da kommt die Unerfahrenheit ausländischer Patienten gerade recht.
Blöd nur, wenn man das dann nicht bezahlen kann.
Also besser nicht unterschreiben, dann gibt es auch keinen Ärger.

Nach der Heirat ist auch eine Familienversicherung in der GKV möglich, falls Du z. B. als Arbeitnehmer dort versichert bist.

Viel Erfolg und alles Gute für die Zukunft!
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