DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:Selbst tragen? Dann müsste ich mich hoch verschulden!!!
Du wärst ja bereits hochverschuldet. Niemand sagt aber dass du alle Kosten sofort zahlen musst.
DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:Dann hat man bei der AOK einen Fehler gemacht. Das wurde uns erst 1 Monat später mitgeteilt als wir die OP schon gemacht haben.
Die OP war doch erforderlich oder nicht? Wo ist da die Kausalität?
DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:Wenn die keinen Fehler gemacht hätten wäre alles im Ordnung.
Naja... ich würde erstmal den Fehler bei mir selber suchen.
DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:Ich werde vor Gericht ziehen und zur Presse gehen, falls dies der Fall sein sollte
Und was soll die Presse machen? "AOK macht Fehler. Abgelehnte Asylbewerberin muss Kosten für die Entbindung selber tragen und kann es nicht auf die Sozialkassen abwälzen."
DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:Ich meine sie ist ja nicht illegal hier, sondern hat bis August noch die Duldung und dann wird sie verlängert laut Ausländerbehörde.
Duldung = unrechtmäßiger Aufenthalt = illegal
DinoFF schrieb am 20.05.2017 um 21:44:23:Sie wäre ja sonst über das Sozialamt noch versichert gewesen. Aber da ich die Versicherung für sie zahlen wollte hatten wir sie ja abgemeldet.
Das war einfach unüberlegt. Vielleicht kann die Abmeldung vom Sozialamt widerrufen werden, weil die Hilfsbedürftigkeit noch bestand. Oder man versucht, dass die AOK die Kosten trotzdem tragen muss, weil sie die Aufnahme in die
KV erklärt hat, in der neuerlichen Ablehnung eine Anfechtungserklärung vorliegt und man jetzt einen Vertrauensschaden hat, § 122 Abs. 1 BGB (ob einschlägig, keine Ahnung).