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Prüfung Ausländerbehörde deutsche Staatsangehörigkeit (kind) (Gelesen: 4.506 mal)
merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.05.2017 um 14:02:02
 
Hallo!

Die ausländerbehörde ist grad am prüfen, ob meine tochter kraft gesetzes die deutsche staatsangehörigkeit haben wird. Wie lange dauert es in etwa? Ich selber habe die türkische staatsangehörigkeit der Vater lebt im ausland hat kein visum. Ich wollte eigentlich ende diesen monat verreisen ohne pass geht es ja schlecht.

Lg
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 19.05.2017 um 14:08:13
 
Wie lange es dauert, hängt davon ab:

Wie sind die genauem Umstände? Was wird geprüft?

Wie viele Angestellte hat die Ausländerbehörde, wie viel Arbeit liegt dort noch unerledigt? Wie belastet ist die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter, der sich um die Prüfung kümmert?
Wer hat für die Zeit Himmelfahrt / Pfingsten Urlaub beantragt, und wie wird über die Anträge entschieden?

Es ist also nicht so einfach, auf Deine Frage zu antworten.
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merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 19.05.2017 um 15:12:28
 
Beim standesamt wurde nur mir gesagt das die auslanderbehorde prufen wird ob meine tochter doe deutsche staatsangehorigkeit bekommen wird mehr wurde mir leider nicht gesagt. Hat meine tochter auch die turkische staatsangehorigkeit?
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Saxonicus
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Antwort #3 - 19.05.2017 um 15:34:38
 
merve sabun schrieb am 19.05.2017 um 15:12:28:
Hat meine tochter auch die turkische staatsangehorigkeit?

Wenn ein Elternteil türkischer Staatsangehöriger ist, hat die Tochter ebenfalls die türkische Staatsangehörigkeit. Ob sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, vermag man nicht zu sagen, dazu müsste man wissen welche Staatsangehörigkeit Du innehast bzw. wie lange und mit welchen Aufenthaltstitel Du in Deutschland rechtmäßig ansässig bist.
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merve sabun
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.05.2017 um 18:29:03
 
Ich bin deutschland geboren und aufgewachsen. Ich habe die unbefristete aufenthaltserlaubnis und seit meiner geburt lebe ich in deutschland. Nur mein ehemann lebt im ausland hat kein visum und wir leben getrennt. Hat praktisch meine tochter auch die turkische staatsangehorigkeit und wenn sie die deutsche staatsangehorigkeit kraft gesetzes bekommt ist sie dann doppelstaatlerin?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 19.05.2017 um 18:36:28
 
Ja, Deine Tochter ist deutsch und türkisch.

Deutsch durch Geburt: Du hast einen unbefristeten Aufenthaltstitel und bis (mindestens) acht Jahre hier. Prüfen müssen sie, ob Du in den letzten acht Jahren in einem anderen Land gelebt hast und hier nur angemeldet warst.

Türkisch durch Abstammung: Die Staatsangehörigkeit erbt sie durch Euch.

Beide Staatsangehörigkeiten darf sie für immer behalten, wenn sie will und wenn sich die Gesetze nicht ändern.

Falls der Vater ein Visum will: Er kann das zur "deutschen Tochter" beantragen, dann braucht er kein A1-Zertifikat und niemand muss die Sicherung des Lebensunterhaltes / Gehalt nachweisen.
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merve sabun
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Antwort #6 - 20.05.2017 um 00:26:43
 
Aber ich bin in den zwei letzten jahren sehr viel ausgereist um meinen ehemann zu besuchen ich bin auch manchmal am stück vier monate im ausland geblieben kann ich dabei probleme bekommen?
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Zeroxay
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Antwort #7 - 20.05.2017 um 02:42:49
 
merve sabun schrieb am 20.05.2017 um 00:26:43:
Aber ich bin in den zwei letzten jahren sehr viel ausgereist um meinen ehemann zu besuchen ich bin auch manchmal am stück vier monate im ausland geblieben kann ich dabei probleme bekommen?


Solange du in Deutschland gemeldet warst, denke nicht 😉
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.05.2017 um 09:23:10
 
Naja, die Meldung in Deutschland reicht alleine nicht.
Wenn du eigentlich überwiegend in der Türkei gelebt haben solltest, dann kann das schon zu Problemen führen.
Hattest du hier weiter deinen Lebensmittelpunkt, Arbeit etc.?

Hat das Standesamt oder die ABH etwas in der Richtung thematisiert?
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merve sabun
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Antwort #9 - 20.05.2017 um 13:03:01
 
Ich wurde von meinen eltern finanziell unterstützt. Krankenkasse wurde bezahlt. Gearbeitet habe ich nicht. Weiss denn die ausländerbehörde wann ivh ein und ausgeriesen bin?
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merve sabun
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Antwort #10 - 20.05.2017 um 13:04:40
 
Weder standesamt noch die ausländerbehörde hat dazu nichts gesagt.
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Antwort #11 - 20.05.2017 um 13:18:47
 
merve sabun schrieb am 20.05.2017 um 13:03:01:
Ich wurde von meinen eltern finanziell unterstützt. Krankenkasse wurde bezahlt. Gearbeitet habe ich nicht. Weiss denn die ausländerbehörde wann ivh ein und ausgeriesen bin? 


Nein. Aber sie können nun natürlich prüfen, ob ein gewöhnlicher Aufenthalt bei der Kindesmutter vorliegt, der Voraussetzung für die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes ist. Bei Ein- und Ausreise wird es ja Stempel im Pass geben.
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Aras
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Antwort #12 - 20.05.2017 um 13:26:03
 
Wobei erst ein durchgehender Auslandsaufenthalt von mehr als 12 Monaten zu einem Verlust des Daueraufenthaltsrechts aus ARB 1/80 bzw. 3/80 (?) führt.

Der gewöhnliche Aufenthalt ist imho gegeben, da ja die Krankenversicherung und der Wohnsitz nicht aufgegeben wurde.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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merve sabun
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Antwort #13 - 20.05.2017 um 14:24:32
 
Darf ich den turkischen pass fur meine tochter jetzt beantragen? Falls sie die deutsche staatsangehorigkeit bekommen wird verlieren wird sie die deutsche staats. Nicht oder?
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Antwort #14 - 20.05.2017 um 14:42:02
 
Das Kind hat automatisch durch Geburt die türkische Staatsangehörigkeit erworben. Die Registrierung oder die Passbeantragung führt nicht zu einem Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit.
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