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Ausreisepflicht für Nigerianer / Abgelehnter Asyantrag (Gelesen: 4.103 mal)
Susi 2233
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i4a rocks!


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19.05.2017 um 11:23:12
 
Sehr geehrte Damen und Herren

Können SIe mir eventuell weiterhelfen.

Mein Freund ,Nigerianer,hatte hier in D. Asyl beantragt Ende 2015 ,welches vor ein paar Tagen nun abgeleht wurde und er wurde zur Ausreise aufgefordert, binnen 10 Tagen.

Wir sind seit 1 !/2 Jahren zusammen, er arbeit sehr fleißig schon seit 1 Jahr und hat sich niemals etwas zu Schulden kommen lassen
( hat auch keinen Kontakt mit kriminellen Nigerianern und  verurteilt auch das Verhalten vieler seiner Landleute hier).

Wir möchten gerne selber Wiederspruch einlegen ,gegen die Ausreisepflicht und die Nichtanerkennung seines Asylstatus .

Wohin müssen wir unser Schreiben richten und wer kann uns helfen die richtigen §§ zu finden.

Mein Freund spricht schon gut Deutsch hat seinen Kurs selbst bezahlt und lebt auch seit einem Jahr von keinen öffentlichen Geldern, da er arbeitet.

WIr wollten schon irgendwann heiraten, aber die Dokumentenbesorgung in Nigeria ist langwierig.

Er hat, seit er gekommen ist großem Probleme mit dem Magen und sehr häufig auch große Schmerzen.
Deswegen war er auch schon im Krankenhaus, hat aber trotz SChmerzen versucht weiterzuarbeiten, weil er seinen Job nicht verlieren wollte.

Sein Chef möchte Ihn für Immer einen unbefristeten Arbeitsvertrag geben, da er sehr gut arbeitet, sich versucht gut zu intigrieren und wirklich ein anständiger mensch ist, mit hohen moralischen Werten.

Gibt es eine Möglichkeit, auch mit einem Schreiben seines Chefs etwas zu bewirken,dass er hier bleiben kann, denn dieser möchte Ihn auch nicht als Arbeitskraft verlieren.

Mit freundlichen Grüßen  Susi
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Susi 2233
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Antwort #1 - 19.05.2017 um 11:26:11
 
kurz nochmal eine Frage

Muss er tatsächlich binne 10 Tagen ausreisen?
Er hat auch keinen Pass mehr,wie kann er da ausreisen ?
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Saxonicus
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Antwort #2 - 19.05.2017 um 11:27:55
 
Susi 2233 schrieb am 19.05.2017 um 11:26:11:
Er hat auch keinen Pass mehr,wie kann er da ausreisen ?

Wo ist sein Pass ?
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reinhard
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Antwort #3 - 19.05.2017 um 11:35:01
 
Wenn der Asylantrag abgelehnt wurde, steht am Ende vom Bescheid eine "Rechtsmittelfrist". Innerhalb dieser Frist muss er klagen. Wenn die Frist vorbei ist, ist diese Möglichkeit auch vorbei.

Er muss sich dafür keine Begründung überlegen: "Ich klage gegen den Bescheid. Die Begründung folgt."

Im Asylantrag geht es nur um die Verfolgung in Nigeria. Alles andere (Arbeit, Leben ohne Straftaten) zählt da nicht. Eine schwere Krankheit kann dazu führen, dass zwar der Asylantrag auch vom Gericht abgelehnt wird, aber er hierbleiben darf – da geht es aber nie um "irgendwas mit dem Magen", sondern um ein ausführliches medizinisches Gutachten.

Arbeit und Arbeitsvertrag sind in diesem Zusammenhang völlig egal, ausreisen muss er trotzdem, falls er nicht klagt.
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Susi 2233
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Antwort #4 - 19.05.2017 um 12:08:49
 


Ganz herzlichen Dank Reinhard, für deine schnelle Antwort.

Ich weiß nicht wo sein Pass ist,ich vermute noch in Nigeria.

Wie lange dauert es im Schnitt,
bis er dann wieder eine Antwort erhält, wenn er Einspruch gegen den Bescheid erhebt?

Liebe Grüße Susi
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reinhard
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Antwort #5 - 19.05.2017 um 14:13:24
 
Ein Einspruch gegen den Bescheid ist nicht möglich.

Am Ende vom Bescheid findest du die Rechtsmittelfrist, möglich ist eine Klage.

Falls er innerhalb der Frist klagt, bekommt er eine Eingangsbestätigung des Gerichts. Das ist normalerweise das Verwaltungsgericht. Daraus kannst Du möglicherweise erkennen, welche Kammer zuständig ist. Dann rufst Du die Geschäftsstelle dieser Kammer an und fragt, ob sie abschätzen können, wie lange eine Nigeria-Klage zur Zeit dauert.

Es hängt natürlich auch davon ab, wie schnell er die Begründung für die Klage einreicht und wie umfangreich die ist. Falls er innerhalb von vier Wochen nichts einreicht, geht es am schnellsten, dann muss ja nur noch abgelehnt werden. Das hängt von ihm und seinen Gründen ab.

Empfehlenswert ist natürlich, einen Anwalt zu suchen, den muss er aber auch bezahlen. Wenn der Erfahrung mit Klagen bei diesem Gericht hat, kennt er auch die Wartezeiten (zumindest ungefähr, also von... bis... ).
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Susi 2233
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Antwort #6 - 19.05.2017 um 16:03:02
 
Vielen Dank Reinhard für deine Antworten.

Einen schönen Nachmittag wünsche ich dir noch.

LG Susi
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Antwort #7 - 19.05.2017 um 16:33:41
 
Susi 2233 schrieb am 19.05.2017 um 11:26:11:
kurz nochmal eine Frage

Muss er tatsächlich binne 10 Tagen ausreisen?
Er hat auch keinen Pass mehr,wie kann er da ausreisen ?


Den muss er sich bei einer nigeranischen Auslandsvertretung besorgen. Dazu ist er verpflichtet. Alternativ dazu ein anderes akzeptiertes Reiseausweis.
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Susi 2233
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Antwort #8 - 28.05.2017 um 11:24:05
 
Guten Morgen

Ich hätte noch eine Frage.

Wenn Nigerianer + Partner  hier eine traditionelle christliche Hochzeit feiern, ein Pastor ist da immer mit anwesend,
dann wird diese Hochzeit in Nigeria als richtige Hochzeit anerkannt.

Auch wenn es nur die Familien betrifft, sind die beiden in allen afrikanischen Ländern ein Ehepaar.

Kann so eine  traditionelle Hochzeit / Eheschließung auch in Deutschland anerkannt werden ,da diese ja in vielen afrikanischen Ländern und speziell auch in Nigeria eine ganz normale Hochzeitsvariante ist ???

Es gibt darüber aber keine Urkunde oder andere Papiere, nur die Familien und Freunde der beiden Brautleute sind darüber informiert und der Pastor.

Kann mr jemand diese Frage beantworten ?

Liebe Grüße Susi

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Aras
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Antwort #9 - 28.05.2017 um 11:33:04
 
Wo ist "hier"?

Es gilt immer das Recht des Staates wo man heiratet. Wenn in Nigeria eine kirchliche Eheschließung ausreicht, dann wird eine in Nigeria geschlossene kirchliche Eheschließung in Deutschland anerkannt.

In Deutschland gilt aber die Zivilehe, d.h. es muss vor einem Standesbeamten geheiratet werden und nicht vor einem Priester/Pastor. Eine in Deutschland vorgenommene kirchliche Eheschließung, auch wenn sie in Nigeria anerkannt wäre, leidet an einem gravierendem Formmangel und entfaltet keine Rechtswirkung.

Also wo ist "hier"?
Wenn ihr in Nigeria kirchlich geheiratet habt und es dort als Eheschließung anerkannt wird, dann lautet die Antwort "Ja".
Wenn ihr in Deutschland kirchlich geheiratet habt, lautet die Antwort "Nein".

Man braucht aber natürlich auch geeignete Dokumente die die Eheschließung nachweisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #10 - 28.05.2017 um 11:54:27
 
@Susi2233
Ich habe auch noch eine Frage:
Hat dein Freund/Verlobter inzwischen geklagt?
Die Frist zur Klage dürfte wahrscheinlich 2 Wochen nach Bekanntgabe des Ablehnungsbescheides sein.

Ist das nicht wichtiger als sich um Hochzeitsfeiern Gedanken zu machen?
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Susi 2233
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Antwort #11 - 28.05.2017 um 12:56:05
 

Vielen Dank Aras und KaGe für die Antworten.

Die Frage mit der traditionellen Hochzeit hat mich interessiert, da ich selber gestern auf einer eingeladen war.

Also es betrifft mich nicht selber oder uns.

Es war aber auch ein deutsch / nigerianisches Paar,die hier in Deutschland dieses Fest gaben.

Ich denke aber ,dass Sie noch standesamtlich heiraten werden.
Ich kenne aber beide nicht gut genug um nachzufragen, ich war auch nur ein Gast.

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Ja mein Verlobter hat einen Anwalt genommen und er hat geklagt.

Nun müssen wir abwarten.

liebe Grüße Susi
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Antwort #12 - 28.05.2017 um 14:17:07
 
Susi 2233 schrieb am 28.05.2017 um 11:24:05:
Wenn Nigerianer + Partnerhier eine traditionelle christliche Hochzeit feiern

Es dürfte schwierig werden, hier in Deutschland einen (deutschen)Pfarrer zu finden, der eine Eheschließung vornimmt, solange die Partner noch nicht standesamtlich miteinander verheiratet sind.

Auf jeden Fall wäre eine solche Eheschließung bedeutungslos und juristisch völlig irrelevant.
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Mojo Jojo
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Antwort #13 - 28.05.2017 um 15:32:26
 
Vor allem wenn das ganze ohne Ausweisdokumente passiert.

Ohne kann er nicht ausreisen und auch nicht rechtsgültig heiraten (mal ganz davon abgesehen dass es einfach seine grundlegende Pflicht ist sich um seinen pass zu kümmern).
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Man muss noch Chaos in sich haben, um einen tanzenden Stern gebären zu können. -Friedrich Nietzsche
 
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