Jetzt wird's evtl. wieder sehr knifflig: In einer syrischen Moschee wird eine Ehe geschlossen, die kriegsbedingt aber nicht mehr staatlich registriert werden kann. Der Ehemann reist wenige Tage nach der Ehe aus, gibt beim
BAMF an, er sei nicht verheiratet (weil er die Ehe für nichtig und die Ehefrau für tot hielt), erhielt vor 10 Monaten die GFK-Anerkennung, gab anschließend aber (natürlich) keine Fristwahrende Anzeige ab. Nun stellt sich heraus, dass seine "Fast-Ehefrau" doch noch lebt...
Ja, kann alles in Wirklichkeit ganz anders sein, aber er konnte einiges doch recht plausibel erklären, von daher frage ich mich
a) könnte das im Sinne der FZ-Regelungen für anerkannte Flüchtlinge schon als eine Ehe gewertet werden...
b) die aber erst mit der noch zu erfolgenden staatlichen/standesamtlichen Registrierung durch die syr. Behörden die Frist für die Fristwahrende Anzeige auslöst..?
Ist mir bewusst, dass meine Anfrage etwas dreist ist, dafür gibt's für die richtige Antwort aber auch 100 Punkte!
P.S.: Ich habe nur die Aussage von 2 Syrern, dass in Syrien für die staatliche Registrierung einer Ehe unbedingt eine religiöse Eheschließung vorgeschaltet sein muss, die Ehe also irgendwie schon bestanden hat, aber eben nicht "richtig".