Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige (Gelesen: 2.334 mal)
Themen Beschreibung: Familiennachzug, Personenstandsrecht
Kartoffel
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 123

OWL, Nordrhein-Westfalen, Germany
OWL
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
18.05.2017 um 22:43:29
 
Jetzt wird's evtl. wieder sehr knifflig: In einer syrischen Moschee wird eine Ehe geschlossen, die kriegsbedingt aber nicht mehr staatlich registriert werden kann. Der Ehemann reist wenige Tage nach der Ehe aus, gibt beim BAMF an, er sei nicht verheiratet (weil er die Ehe für nichtig und die Ehefrau für tot hielt), erhielt vor 10 Monaten die GFK-Anerkennung, gab anschließend aber (natürlich) keine Fristwahrende Anzeige ab. Nun stellt sich heraus, dass seine "Fast-Ehefrau" doch noch lebt...
Ja, kann alles in Wirklichkeit ganz anders sein, aber er konnte einiges doch recht plausibel erklären, von daher frage ich mich
a) könnte das im Sinne der FZ-Regelungen für anerkannte Flüchtlinge schon als eine Ehe gewertet werden...
b) die aber erst mit der noch zu erfolgenden staatlichen/standesamtlichen Registrierung durch die syr. Behörden die Frist für die Fristwahrende Anzeige auslöst..?
Ist mir bewusst, dass meine Anfrage etwas dreist ist, dafür gibt's für die richtige Antwort aber auch 100 Punkte!  Zunge

P.S.: Ich habe nur die Aussage von 2 Syrern, dass in Syrien für die staatliche Registrierung einer Ehe unbedingt eine religiöse Eheschließung vorgeschaltet sein muss, die Ehe also irgendwie schon bestanden hat, aber eben nicht "richtig".
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ninnschen
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 351

Irgendwo, Niedersachsen, Germany
Irgendwo
Niedersachsen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #1 - 19.05.2017 um 06:54:57
 
Kartoffel schrieb am 18.05.2017 um 22:43:29:
a) könnte das im Sinne der FZ-Regelungen für anerkannte Flüchtlinge schon als eine Ehe gewertet werden...


eine rein religiös geschlossene Ehe ist keine anerkannte Ehe in Deutschland und ein FNZ ist damit nicht möglich. Die Ehe muss in jedem Fall registriert werden um als anerkannt zu gelten.

Kartoffel schrieb am 18.05.2017 um 22:43:29:
) die aber erst mit der noch zu erfolgenden staatlichen/standesamtlichen Registrierung durch die syr. Behörden die Frist für die Fristwahrende Anzeige auslöst..?


Das ist egal. Wenn er die Ehe jetzt erst registrieren lässt, dann ist er jetzt auch erst nach deutschen Recht verheiratet. So oder so kann er nicht mehr von der 3-Monats-Regelung profitieren. Die sagt ja auch "3 Monate nach Anerkennung" und nicht "3 Monate nach Eheschließung". Die Ehefrau müsste als für den Nachzug grds. A1-Sprachkenntnisse haben und der Lebensunterhalt muss eigenständig gesichert werden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kartoffel
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 123

OWL, Nordrhein-Westfalen, Germany
OWL
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #2 - 19.05.2017 um 17:02:39
 
Vielen Dank ninnschen!
Die Fast-Ehefrau  wird also zuerst versuchen, die Ehe staatlich registrieren zu lassen und auch alle anderen Dokumente für das Visum zu sammeln. Es liegt ja immer noch im Ermessen der DAV,  unter welchen Voraussetzungen das Visum vergeben wird, falls die Frist verpasst wurde.
Ein A1-Zertifikat  braucht sie jedoch nicht, da er ja nach §25.2 anerkannt wurde, ist so in §30 geregelt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #3 - 19.05.2017 um 17:26:59
 
Kartoffel schrieb am 19.05.2017 um 17:02:39:
Ein A1-Zertifikat  braucht sie jedoch nicht, da er ja nach §25.2 anerkannt wurde, ist so in §30 geregelt.


Das gilt nur für diejenigen, die zum Zeitpunkt der Anerkennung verheiratet sind (ist sie nicht gewesen) und innerhalb der Drei-Monats-Frist.

Sag ihm lieber, dass die normalen Bedingungen gelten: Erst die Registrierung, dann eine "normale" Familienzusammenführung.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Online


i4a rocks!


Beiträge: 2.214

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #4 - 19.05.2017 um 19:09:15
 
reinhard schrieb am 19.05.2017 um 17:26:59:
Sag ihm lieber, dass die normalen Bedingungen gelten: Erst die Registrierung, dann eine "normale" Familienzusammenführung. 


Richtig...also Deutsch lernen und genug Geld verdienen! Dann den normalen und langen Weg gehen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Kartoffel
Themenstarter Themenstarter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 123

OWL, Nordrhein-Westfalen, Germany
OWL
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #5 - 20.05.2017 um 09:30:44
 
Danke auch euch beiden. Um Lern- und Arbeitswillen der beiden mache ich mir kaum Sorgen, aber niemand wird freiwillig den langen, mühsamen Weg gehen, wenn es auch einfacher und schneller gehen könnte.
Menschen mit Wohnsitz in Syrien brauchen für die FZ kein A1, steht in einem Merkblatt der DAV Beirut und lässt sich aus 30.1 Satz 3, Nr. 6 herleiten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #6 - 20.05.2017 um 17:19:12
 
Das mir bekannte Merkblatt bezieht sich auf den priviligierten Nachzug innerhalb von 3 Monaten.

Kommt hier ja eben nicht zum tragen.
Andernfalls, verlink doch mal das Merkblatt, auf das du dich beziehst.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #7 - 20.05.2017 um 17:34:44
 
Kartoffel schrieb am 18.05.2017 um 22:43:29:
P.S.: Ich habe nur die Aussage von 2 Syrern, dass in Syrien für die staatliche Registrierung einer Ehe unbedingt eine religiöse Eheschließung vorgeschaltet sein muss, die Ehe also irgendwie schon bestanden hat, aber eben nicht "richtig".


Geh doch mal in die juristische Bibliothek der nähsten Universität und schau im Länderbericht von Syrien in "Internationales Ehe- und Kindschaftsrecht", auch genannt Bergmann/Ferid, nach. Und dann weißt du ob die Ehe bereits materiell rechtsgültig ist, wenn die Ehe nicht registriert wurde aber der Ehevertrag bereits bestand.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #8 - 20.05.2017 um 18:41:18
 
Jojo2015I schrieb am 20.05.2017 um 17:19:12:
Andernfalls, verlink doch mal das Merkblatt, auf das du dich beziehst. 

Guckst Du hier:
http://m.beirut.diplo.de/contentblob/4622400/Daten/7599772/merkblatt_ehegattenna...

darin heißt es:
Dokumente im Original oder in beglaubigter Kopie.
ausländischer Ehevertrag / Nachweis der religiösen Eheschließung und Heiratsurkunde als Nachweis der Registrierung im Zivilregister
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Jojo2015I
Junior Top-Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 289

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: 🇩🇪
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Syrische Ehe und Fristwahrende Anzeige
Antwort #9 - 20.05.2017 um 20:14:56
 
Ok, da steht tatsächlich nix von A1 Nachweis...  hä?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema