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Dauerhaft-EU Erlaubnis (Gelesen: 3.007 mal)
stevienguyen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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17.05.2017 um 18:56:04
 
Hi Leute

Ich hab vor 1 monat Antrag mit alle Unterlage für Dauerhaft-Eu Erlaubnis geschickt und ich hab heute ein Brief von Berlin ABH mit einem Termin. Ich glaube  meine Antrag ist schon angenommen. Aber in den Brief steh das dass ich nochmal alle benötige Unterlage mitnehmen  soll in Original und Kopie. Obwohl ich hab schon alle mit dem Antrag schon geschickt . Ich hab alle noch dabei und ich brauche noch ein Bescheinigung über die Teilnahme am Integrationskurs(kursabschnittsweise) oder "Zertifikat Integrationskurs". Ich weiss nicht genau was es ist. und keine Ahnung wieso ich es brauch. weil ich schon 9 jahre in Deutschland war. Kann jemand für mich erklären was es ist und ob ich es wirklich brauch
Danke in Voraus
VG
Stevie
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.05.2017 um 13:32:54
 
Es geht der ABH hier wohl um die Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet. Da du hier aber in Deutschland studiert hast, gilt das für dich nicht weil bei dir ein sog. geringer Integrationsbedarf vorliegt (§§ 9a Abs. 1 Satz 2, 9 Abs. 2 Satz 5 AufenthG).

Du kannst es der ABH so mitteilen, oder alternativ 25 € für den Test "Leben in Deutschland" ausgeben. Damit wären die Kenntnisse auch nachgewiesen und die Sache erledigt.
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stevienguyen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 18.05.2017 um 13:59:33
 
Sowie ich verstehe "leben in deutschland" ist einbürgerungstest es habe ich schon gemacht . Das heiss brauch ich keine bescheinigung über intergrationskurs mehr oder
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 18.05.2017 um 14:01:57
 
Jupp. Einbürgerungstest sollte auch ausreichen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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kendyshop
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.05.2017 um 20:55:44
 
ich habe Ende März meine Unterlagen für den gleichen Antrag an selben ABH geschickt. Bis jetzt noch keine Rückmeldung. Soll ich mich Gedanken machen? Danke für Antwort.
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stevienguyen
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 23.05.2017 um 14:53:47
 
kendyshop schrieb am 22.05.2017 um 20:55:44:
ich habe Ende März meine Unterlagen für den gleichen Antrag an selben ABH geschickt. Bis jetzt noch keine Rückmeldung. Soll ich mich Gedanken machen? Danke für Antwort.

Sind alle Voraussetzung aufgefüllt ????
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kendyshop
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 23.05.2017 um 16:05:41
 
Ich denke dass alle Voraussetzung erfüllt sind:

ich lebe seit 2008 im Deutschland,
habe bis 2015 studiert -> Studienzeit zählt zur Hälfte,
besitze seit August 2015 eine Blaue Card EU -> Lebensunterhalt ist gesichert
habe 81 Pflichtbeiträge laut Renteinfo,
Habe seit Feb einen neuen Job -> noch in der Probezeit. Kann es daran liegen?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 23.05.2017 um 16:29:13
 
Es kann daran liegen.

Du solltest höflich per Mail nachfragen, wann Du mit einer Antwort wegen Deinen Antrags rechnen kannst. Ich würde reinschreiben: "Falls noch Unterlagen von mir fehlen, melden Sie sich bitte. Ich reiche gerne alles nach."
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kendyshop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 23.05.2017 um 18:09:56
 
Das habe ich gemacht. Ich melde mich, wenn es was Neues gibt
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kendyshop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.07.2017 um 09:04:45
 
Ich habe den ABH ein Email vor 6 Wochen geschickt und letzte Woche noch. Bis jetzt kam keine Antwort zurück. Was soll ich davon halten?
Noch mal zum meinem Fall. Ende März wurde der Antrag gestellt und bis heute keine Antwort.

Beste Grüße
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 10.07.2017 um 10:14:19
 
kendyshop schrieb am 10.07.2017 um 09:04:45:
Ende März wurde der Antrag gestellt und bis heute keine Antwort. 

Bei meiner Frau hat es (2010) von der Antragstellung bis zur Erteilung des Daueraufenthalts gerade mal knapp zwei Monate gedauert.

Im Wesentlichen wird das wohl von der Personalausstattung,  der Auslastung der jeweiligen Ausländerbehörde und vom Umfang der Akte des Antragstellers abhängig sein.

Meiner Frau wurde jedenfalls erklärt, dass ihre Ausländerakte eine Musterakte sei, die trotz jahrzehntelangen Aufenthalt nur wenige Seiten enthält, während andere Akten mit erheblich kürzeren Aufenthaltszeiten, bereits den Umfang von Telefonbüchern erreicht haben.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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stevienguyen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #11 - 10.07.2017 um 12:58:54
 
Ich glaube ABH will warten bis dein Probezeit vorbei ist. Dann krieg du ein das Antwort . Schade dass  in Berlin du kannst kein termin machen zu fragen hmm
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kendyshop
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i4a rocks!


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Antwort #12 - 10.07.2017 um 14:52:15
 
@stevienguyen: Danke für deine Antwort. Das denke ich mir auch!!! Ich finde aber Schade, dass es auf Email nicht reagiert wird. An sich ist meine Probezeit schon bestanden. Ich hatte schon mein Gespräch dazu. Mal warten, noch ein paar Wochen, wenn es der Grund ist.
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