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Einbürgerungsantrag - > Punkt 11 : "Vermeidung von Mehrstaatigkeit" ... (Gelesen: 2.049 mal)
Themen Beschreibung: "Vermeidung von Mehrstaatigkeit bei marokkanischen Staatsangehörigen"
Rosenkohlhasser
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17.05.2017 um 12:31:17
 
Guten Tag liebe Forumsmitglieder ,

meine Frau und ich sind gerade dabei alles Notwendige für Ihren Einbürgerungsantrag vorzubereiten .
Das Antragsformular haben wir soweit nach bestem Wissen und Gewissen mit den erforderlichen Angaben ausgefüllt .
Jetzt heißt es unter Punkt 11 : "Vermeidung von Mehrstaatigkeit" :

"Ich bin bereit , meine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben und verpflichte mich , nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen"

Meine Frau ist marokkanische Staatsangehörige von Geburt an und Marokko entlässt grundsätzlich niemanden aus der Staatsbürgerschaft . Bei unserem Beratungsgespräch wurde uns dieser Sachverhalt auch mitgeteilt , es ist also der für uns zuständigen Behörde wohl bekannt das Marokko nicht aus der Staatsangehörigkeit entlässt .
Ist damit dieser 11. Punkt automatisch erledigt oder müssen wir trotzdem noch etwas unternehmen bzw. in die Wege leiten um den Sachverhalt für beide Seiten zufriedenstellend und abschließend zu klären ?

Für sachdienliche Antworten und Ratschläge zu meiner Frage bin ich Euch im Voraus schon dankbar .

Mit den besten Wünschen für einen sonnigen Mainachmittag grüßt recht freundlichst
- der Rosenkohlhasser-
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Antwort #1 - 17.05.2017 um 12:54:56
 
Rosenkohlhasser schrieb am 17.05.2017 um 12:31:17:
Ist damit dieser 11. Punkt automatisch erledigt oder müssen wir trotzdem noch etwas unternehmen bzw. in die Wege leiten um den Sachverhalt für beide Seiten zufriedenstellend und abschließend zu klären ?

Grundsätzlich ja. Einfach mal die Frage überspringen und mit dem Sachbearbeiter vor Abgabe des Antrags direkt klären.
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Antwort #2 - 17.05.2017 um 13:35:47
 
Besteht grundsätzlich Bereitschaft ? Ja, oder ? Falls die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit später dann nicht notwendig sein sollte - "höhere Gewalt". Damit meine ich das Recht des Herkunftsstaates, zwischenstaatliche Vereinbarungen oder ähnliches. Nur wenn der Einbürgerungsbewerber von vornherein keine Bereitschaft zeigt, sollte er angeben, warum.
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Odysseus
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Antwort #3 - 17.05.2017 um 15:31:37
 
Rosenkohlhasser schrieb am 17.05.2017 um 12:31:17:
Ist damit dieser 11. Punkt automatisch erledigt oder müssen wir trotzdem noch etwas unternehmen bzw. in die Wege leiten um den Sachverhalt für beide Seiten zufriedenstellend und abschließend zu klären ?


Die Aufgabe der StA - und somit auch die Bereitschaft dazu - ist Voraussetzung für die Einbürgerung. Dass es möglicherweise dazu nicht kommen kann, ist eine völlig andere Sache. Solange sich an der Praxis Marokkos nichts ändert, müsst Ihr im Verlauf des EB-Verfahrens nichts weiter unternehmen.

Im Übrigen könnte auf dem Antragsformular unter Punkt 11 auch stehen:
"nein, andere Gründe - bitte auf gesondertem Blatt ausführlich erläutern".

Kannste natürlich machen.
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Rosenkohlhasser
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Antwort #4 - 17.05.2017 um 15:50:01
 
Hallo alle zusammen ,
danke erst mal für Eure bisherigen Antworten zu meinem Thema .

Zitat:
Im Übrigen könnte auf dem Antragsformular unter Punkt 11 auch stehen:
"nein, andere Gründe - bitte auf gesondertem Blatt ausführlich erläutern".

stimmt  , es kann ja und nein angekreuzt werden ... und es heißt da "wenn Nein , Gründe"

meine Frau ist ja grundsätzlich bereit , die marokkanische Staatsangehörigkeit aufzugeben , daran sollte es schließlich nicht scheitern .
Wenn wir "Nein" ankreuzen , dann müßte ja der Hinweis auf die marokkanische Gesetzeslage betreffs Unmöglichkeit der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft ausreichend sein  ...?

Dann werden wir diesen Punkt mal offen lassen und bei Antragsabgabe auf dem Rathaus nochmal nachhaken .

Grüße
-Rosenkohlhasser-
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Antwort #5 - 17.05.2017 um 16:05:05
 
Sie sollte "ja" ankreuzen, denn sie ist ja bereit.

Und dann kann sie bei der Antragsabgabe mündlich erläutern, dass es nicht geht – und wird sicherlich sofort hören, dass das bekannt ist.
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Antwort #6 - 18.05.2017 um 08:32:23
 
Rosenkohlhasser schrieb am 17.05.2017 um 15:50:01:
meine Frau ist ja grundsätzlich bereit , die marokkanische Staatsangehörigkeit aufzugeben , daran sollte es schließlich nicht scheitern .


Na dann sind wir uns ja einig.
Rosenkohlhasser schrieb am 17.05.2017 um 15:50:01:
und bei Antragsabgabe auf dem Rathaus nochmal nachhaken .



na hoffentlich nicht bei mir - ich liebe Rosenkohl  22
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Rosenkohlhasser
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Antwort #7 - 22.05.2017 um 20:50:11
 
Guten Abend Forumsmitglieder ,

heute morgen nun haben wir auf dem Rathaus den Einbürgerungsantrag meiner Frau nebst den geforderten Dokumenten abgegeben . Die Mitarbeiterin hat alles auf Vollständigkeit hin überprüft und gesagt das sie den Antrag an's Landratsamt zur Bearbeitung weiter leiten wird ...
Meine Frau hat jetzt das "Ja" bei der Frage Nr. 11 angekreuzt , also das sie bereit ist , ihre bisherige Staatsangehörigkeit - die Marokkanische - zur Vermeidung von Doppelstaatigkeit aufzugeben.
Der Mitarbeiterin vom Rathaus war es auch bekannt , das Marokko gar nicht ausbürgert : " Marokko bürgert nach aktuellem Kenntnisstand sowieso gar nicht aus , von daher hat sich das ja eh erledigt ".

Jetzt heißt es geduldig warten ...  Zwinkernd

viele Grüße
- Rosenkohlhasser-
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