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ausländerstudent vergiss bei Kaufland zu bezahlen (Gelesen: 2.461 mal)
stevienguyen
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i4a rocks!


Beiträge: 32

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Vietnamese
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16.05.2017 um 23:40:36
 
Ein freunde von mir ist ein ausländer student nicht aus EU-land , der hat heute bei Kaufland vergessen zu bezahlen und der Mitarbeiter da hat polizei angerufen. Der hat grad Panik weil der angst hat dass der abgeschoben werden wird. Ich möchte fragen ob der nur Straßgeld bezahlen oder sein Aufenhalt bei nächste mal nicht mehr verlängt werden wird ???  weinend weinend ich bin sehr dankbar für jeden Hinweis
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reinhard
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Beiträge: 15.147

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.05.2017 um 11:35:54
 
Nein, er wird nicht abgeschoben (wenn er zum ersten Mal beim Klauen erwischt wurde).

Aber er sollte in Zukunft bezahlen, wenn er einkauft.
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i4a rocks!


Beiträge: 15

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE
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Antwort #2 - 16.07.2017 um 11:57:15
 
reinhard schrieb am 17.05.2017 um 11:35:54:
Nein, er wird nicht abgeschoben (wenn er zum ersten Mal beim Klauen erwischt wurde).



Nunja, wir wissen nicht, was er geklaut hat. Wenn er nun den halben Laden leer geräumt hat, und ein Strafrichter das entsprechend würdigt, kann das bei der nächsten Verlängerung zumindest mal einer kritischen Hinterfragung der Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 54 Abs. 2 Nr. 9 AufenthG führen. Wenn dann noch andere kleinere Faktoren hinzu kommen, haben wir hier auch schnell mal einen Versagungsgrund.

Bis zur tatsächlichen Abschiebung ist es aber auch dann noch ein sehr weiter Weg. Grundsätzlich ist es aber empfehlenswert, ans Bezahlen zu denken...  Schockiert/Erstaunt Zumal es sich mir nicht so ganz erschließt, wie man das "vergessen" kann. Aber das ist ein anderes Thema.

Vielleicht sollte dein Freund sich jetzt bemühen, den Schaden gering zu halten, indem er mit den Behörden (d.h. auch den Strafverfolgungsbehörden) ordentlich kooperiert (i.d.R. gilt Zugeben geht vor Geschichten erfinden!) und dann vielleicht hofft, eine Verfahrenseinstellung zu erreichen. Weiteres erzählt ihm bestimmt gerne ein Fachanwalt für Strafrecht.
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