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Kindergeld für Kind in Spanien, Vater in Dtl (Gelesen: 6.472 mal)
AYW
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16.05.2017 um 20:15:05
 
Hallo,
hat hier irgendjemand eine Idee, wie folgender Fall zu lösen ist, um Kindergeld für ein in Spanien lebendes Kind zu bekommen?

- Vater (span. Staatsang.) lebt seit 2,5 Jahren in Dtl. und arbeitet hier
- Mutter (auch span. Staatsang.) lebt mit Kind (6 J.) in Spanien (Teneriffa) und lebt dort von rel. niedriger Hilfe
- beide sind seit über 2,5 J. getrennt, aber noch nicht offiziell geschieden (läuft)
- der Vater zahlt monatlich ca. 200 EUR an das Kind (ist alles, was er momentan hat, muss sich langsam wieder als Ingenieur hocharbeiten)
- Vater hat Anf. 2017 (derzeit in Festanstellung) Kindergeld beantragt, das ging nach Hof (Bayern Nord)
. jetzt wurde SEIN Antrag abgelehnt mit der Begründung, da es ein überstaatlicher Fall sei, müsse nach Art. 60 Abs. 1 Satz 2 Verordng. (EG) Nr. 987/2009  die Situation der gesamten Familie berücksichtigt werden, als würde alle Beteiligten unter deutsches Recht fallen. Somit kann auch ein im Ausland lebener Elternteil die Voraussetzungen des & 62 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfüllen.... aber nur an eine Person (% 64 Abs. 1 EStG). Wenn beide Personen die Voraussetzungen erfüllen, wird das Geld an den Elternteil gezahlt, wo das Kind lebt. Da das Kind aber in Spanien bei der Mutter lebt, und nicht hier in Dtl beim Vater, kann kein Kindergeld an den Vater erfolgen (Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der Verordng. (EG) Nr. 987/2009 I nVerbindug. mit § 64 EStG
- es kann Einspruch hiergegen erhoben werden
- beigefügt ist ein Schreiben an die Kindsmutter, in dem nochmal erwähnt wird, dass der Vater das Kidnergeld beantragt hat, was aber abgelehnt wird, weil keine Haushaltsaufnahme des Kindes. Daher prüft die Fam.kasse jetzt, ob die Kindsmutter Anspruch hat
- die Mutter soll die beigefügten Vordrucke (in spanisch) ausfüllen und einreichen (mit Frist), andernfalls wird das abgelehnt

Was meint ihr dazu? (ich selbst verstehe die Logik nicht - hat es nicht viel weniger Erfolgsaussichten, wenn die weder hier lebende noch arbeitende Mutter in Spanien (!!!) den Antrag stellt???)
Und: Würde, wenn die Mutter den Antrag stellt, das ihre Hilfe in Spanien irgendwie beinträchtigen bzw. reduzieren?

Habt ihr irgendeine Idee, wie das ganze hier best- und schnellstmöglich aufgelöst werden kann? Finanziell ist es an allen Enden knapp, deshalb wurde dem Bescheid entgegengehofft, um für das Kind monatlich einen festen Betrag zu haben, egal wie es mit der Arbeit hier weitergeht. Jetzt war das ein echter Schlag...

Danke im Voraus für eure Antworten und Hilfe!!!
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« Zuletzt geändert: 16.05.2017 um 20:48:09 von AYW »  
 
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Antwort #1 - 16.05.2017 um 20:38:44
 
Ohne die genannten Paragraphen zu kennen, kann man sich eh kein Bild machen.
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Antwort #2 - 16.05.2017 um 21:02:31
 
Macht aber Sinn, dass bei der Mutter nachgefragt wird, ob in Spanien ein "Kindergeld-Äquivalent" bezogen wird, denn darauf kommt es schlussendlich an. Deswegen soll die Mutter auch den Antrag ausfüllen.

Man muss keine Angst davor haben dass das Spanische Geld gekürzt wird, denn noch fließt das deutsche Kindergeld ja nicht.
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Antwort #3 - 16.05.2017 um 23:39:26
 
@ Aras: Die §§ habe ich nachträglich in den Betrag einbearbeitet. Kann ggf. auch die Anschreiben (an Vater bzw. Mutter) teils schwärzen und dann einscannen, aber das Wesentliche habe ich bereits rausgeholt, da steht nicht mehr viel Relevantes drin...
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Antwort #4 - 16.05.2017 um 23:41:56
 
@Mojo Jojo: Du meinst also, es könne gut sein, dass dann der Mutter das Geld gewährt wird? (ich frage, weil ich als Laie gedacht hätte, da bestehen sowieso noch weniger Erfolgsaussichten als für den s.o. hier lebenenden & arbeitetenden Vater...) und dass die Spanier da nix weiter kürzen würden?



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Antwort #5 - 16.05.2017 um 23:45:02
 
Hat denn noch jemand einen Rat/Meinung zu dem Thema? Ich will natürlich nicht gern dem Vater raten, er solle doch die Mutter das Ganze ausfüllen lassen, und dann gibt es hinterher trotzdem kein Kindergeld, aber die Spanier zicken rum... deshalb bin ich etwas arg vorsichtig bei dem Ganzen und dachte, ich frage hier einfach mal die Experten  Smiley

Grünes Licht eurerseits also??? unentschlossen
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Antwort #6 - 17.05.2017 um 00:01:59
 
Also ob die Mutter das nun ausfüllt oder nicht steht ihr frei. Eine Chance überhaupt auf Erfolgsaussichten zu haben, ist jedoch nur gegeben, wenn sie es ausfüllt (Stichwort: Mitwirkungspflicht).

Ansonsten meinte ich es eigentlich so, wie ich es geschrieben habe und es auch im Gesetz steht.... unentschlossen

Gibt es in Spanien ein Äquivalent zum deutschen Kindergeld, dann gibt's kein deutsches Kindergeld. Wenn es das nicht gibt, dann gibt's deutsches Kindergeld.

(und bevor du fragst: Kein Plan, was die Spanier da breit halten an Äquivalentzleistungen).

Warum sollen die Spanier rum zicken, wenn es doch im worstcase nix gibt aus Deutschland?

Also: Schrieb ausfüllen und zurück schicken

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Antwort #7 - 17.05.2017 um 07:20:16
 
Mojo Jojo schrieb am 17.05.2017 um 00:01:59:
Gibt es in Spanien ein Äquivalent zum deutschen Kindergeld, dann gibt's kein deutsches Kindergeld.



Meines Wissens nach gibt es auch in Spanien Kindergeld...aber deutlich weniger als hier.

Zitat:
Immer wieder fragen Eltern, die in Spanien leben oder nach Spanien auswandern möchten, ob sie hier Kindergeld bekommen bzw. ob sie das Kindergeld aus Deutschland weiter beziehen dürfen.
Die erste Frage kann man mit „ja“ beantworten. Es gibt auch in Spanien Kindergeld. Allerdings ist es im Vergleich zu Deutschland sehr wenig und steht nur Geringverdienern zu, deren Familieneinkommen unter circa 8500 Euro im Jahr liegt. Wenn man zu dieser Gruppe gehört, kann man für sein erstes Kind monatlich 24,25 Euro beantragen, mit jedem weiteren Kind steig dieser Betrag um 15 Prozent.
Höheres Kindergeld und weitere Unterstützung vom spanischen Staat gibt es für Eltern, die ein behindertes Kind haben.

http://www.lanzarote37.net/archiv/archiv/detailansicht-jahresrueckblick/article/...

Da die Frau hier scheinbar Geringverdienerin ist, wird sie also Kindergeld bekommen. Damit gibt es hier nichts
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Antwort #8 - 17.05.2017 um 08:18:56
 
Glaub es gibt die Differenz aus spanischem und deutschem Kindergeld von der deutschen Familienkasse.
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Antwort #9 - 17.05.2017 um 11:55:46
 
Aras schrieb am 17.05.2017 um 08:18:56:
Glaub es gibt die Differenz aus spanischem und deutschem Kindergeld von der deutschen Familienkasse. 


Meiner Meinung nach nicht, wenn sowohl KInd als auch ein Erziehungsberechtigter im Heimatland leben und dort entsprechende Mittel beziehen!
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Antwort #10 - 17.05.2017 um 12:24:56
 
... denn wenn es in Spanien Kindergeld gibt (und dieses hat Vorrang ggü dem Deutschen, da sich das Kind in Spanien aufhält), wurde die Höhe des Betrages gemäß spanischen Richtlinien ermittelt, welche dann dem inländischen Lebenshaltungsstandard gemäß als ausreichend angesehen werden.
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Antwort #11 - 17.05.2017 um 16:07:11
 
AYW schrieb am 16.05.2017 um 20:15:05:
die Mutter soll die beigefügten Vordrucke (in spanisch) ausfüllen und einreichen (mit Frist), andernfalls wird das abgelehnt

Die Mutter kann die Formulare ausfüllen. Daraus geht hervor, dass sie mit dem Kind in Spanien von Hilfeleistungen lebt.
Eine der Hilfen ist Kindergeld. Das ist gering. Das wird ihr aber durch niemanden *gestrichen*. die dt. Fam-Kasse weiss  nur noch nichts von der spanischen Sozialleistung
Dem Vater wird aber sein Kindergeldantrag abgelehnt werden.
Es wird auch nicht die Differenz zwischen spanischem und deutschem KiG gezahlt.
Er kann aber weiterhin freiwillig Unterhalt an sein Kind leisten.
Du hast doch bereits Art 60 der EG-Verordnung genannt.
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Antwort #12 - 17.05.2017 um 16:28:58
 
DIe Rumänen können auch so eine Bescheinigung aus Rumänien mitbringen das bestätigt, dass kein Kindergeld bezogen wird. Vielleicht gibt es ja auch sowas. Also spanisches KG ablehnen und darüf deutsches KG in voller Höhe erhalten.
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Antwort #13 - 17.05.2017 um 17:06:23
 
Verzichten kann sie auf das spanische Kindergeld. Dies löst jedoch keinen Anspruch für deutsches aus, denn das spanische Kindergeld hat Vorrang.  Entscheidend ist ob sie in Spanien die Möglichkeit auf welches hätte - nicht mehr und nicht weniger. Was sie damit macht steht ihr frei.
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Antwort #14 - 17.05.2017 um 17:17:21
 
Macht keinen Sinn, da die Rumänen es anders praktiziere
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Antwort #15 - 17.05.2017 um 18:37:18
 
Von meiner Seite aus eine Korrektur bezüglich des Punktes dass das spanische KiG nicht aufzustocken ist, denn es ist aufzustocken.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__65.html

Aber beantragen muss es dennoch die Mutter. Der Vater ist nicht berechtigt KiG zu empfangen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__64.html
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Antwort #16 - 17.05.2017 um 21:15:58
 
Ist denn bekannt, ob der Mutter spanisches Kindergeld  gezahlt wird?
Bisher schreibt der TS *lebt von niedriger Hilfe*.

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Antwort #17 - 18.05.2017 um 12:32:11
 
Ich frage mal nach; m.W. ja, aber ist halt wenig, tatsächlich nur ca. 30,- EUR

Mede mich gleich nochmal, erstmal vielen Dank für eure Antworten!!!
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Antwort #18 - 18.05.2017 um 12:42:34
 
PS:

@ Mojo Jojo:

in dem zweiten Link
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__64.html
steht, dass derjenige, der dem Kind Unterhalt zahlt, dieses auch bekommt.

hieße das denn aber nicht auch, dass, wenn die scheidung offiziell ist, er das Kindergeld dann doch bekäme? Bei Scheidung muss er in Spanien mindestens € 180-,/m zahlen (zahlt momentan sowieso schon mehr, aber egal)

sprich, momentan müsste die Mutter das beantragen und evtl. wird aufgestockt. okay, so weit, so gut.

Und nach der Scheidung? die ergeht in Spanien nämlich innerhalb von 1,5 - 3 Monaten... deshalb sollte man das jetzt schon wissen...
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Antwort #19 - 18.05.2017 um 12:54:59
 
also, als spanisches Kindergeld bekommt die Mutter alle 6 Monate 130 €
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Antwort #20 - 18.05.2017 um 13:49:03
 
Der deutsche Staat hat meines Erachtens kein Interesse daran, die Differenz des Kindergeldes einzubehalten. Wenn der deutsche Staat das so einschränken würde, dann würden die Unionsbürger mitsamt Familie erst recht nach Deutschland kommen und "das System" belasten. Also unnötiges Verschärfen der Lage an den Kindergärten, Schulen etc. und man müsste das Kindergeld in voller Höhe zahlen.

AYW schrieb am 18.05.2017 um 12:54:59:
also, als spanisches Kindergeld bekommt die Mutter alle 6 Monate 130 € 


ja dann nachweisen....
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« Zuletzt geändert: 18.05.2017 um 14:00:50 von Aras »  

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