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Kindergeld für Kind in Spanien, Vater in Dtl (Gelesen: 6.471 mal)
Mojo Jojo
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Antwort #15 - 17.05.2017 um 18:37:18
 
Von meiner Seite aus eine Korrektur bezüglich des Punktes dass das spanische KiG nicht aufzustocken ist, denn es ist aufzustocken.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__65.html

Aber beantragen muss es dennoch die Mutter. Der Vater ist nicht berechtigt KiG zu empfangen.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__64.html
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KaGe
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Antwort #16 - 17.05.2017 um 21:15:58
 
Ist denn bekannt, ob der Mutter spanisches Kindergeld  gezahlt wird?
Bisher schreibt der TS *lebt von niedriger Hilfe*.

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AYW
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Antwort #17 - 18.05.2017 um 12:32:11
 
Ich frage mal nach; m.W. ja, aber ist halt wenig, tatsächlich nur ca. 30,- EUR

Mede mich gleich nochmal, erstmal vielen Dank für eure Antworten!!!
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AYW
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Antwort #18 - 18.05.2017 um 12:42:34
 
PS:

@ Mojo Jojo:

in dem zweiten Link
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__64.html
steht, dass derjenige, der dem Kind Unterhalt zahlt, dieses auch bekommt.

hieße das denn aber nicht auch, dass, wenn die scheidung offiziell ist, er das Kindergeld dann doch bekäme? Bei Scheidung muss er in Spanien mindestens € 180-,/m zahlen (zahlt momentan sowieso schon mehr, aber egal)

sprich, momentan müsste die Mutter das beantragen und evtl. wird aufgestockt. okay, so weit, so gut.

Und nach der Scheidung? die ergeht in Spanien nämlich innerhalb von 1,5 - 3 Monaten... deshalb sollte man das jetzt schon wissen...
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AYW
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Antwort #19 - 18.05.2017 um 12:54:59
 
also, als spanisches Kindergeld bekommt die Mutter alle 6 Monate 130 €
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Aras
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Antwort #20 - 18.05.2017 um 13:49:03
 
Der deutsche Staat hat meines Erachtens kein Interesse daran, die Differenz des Kindergeldes einzubehalten. Wenn der deutsche Staat das so einschränken würde, dann würden die Unionsbürger mitsamt Familie erst recht nach Deutschland kommen und "das System" belasten. Also unnötiges Verschärfen der Lage an den Kindergärten, Schulen etc. und man müsste das Kindergeld in voller Höhe zahlen.

AYW schrieb am 18.05.2017 um 12:54:59:
also, als spanisches Kindergeld bekommt die Mutter alle 6 Monate 130 € 


ja dann nachweisen....
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« Zuletzt geändert: 18.05.2017 um 14:00:50 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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