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Kind im Ausland (Gelesen: 5.478 mal)
Themen Beschreibung: Chinesin ist Schwanger will das Kind behalten und kein Geld (Vertrag)
Olli154
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 16.05.2017 um 17:07:25
 
Habe ich nie abgestritten. Würde sie sagen... das ist Fact , du mußt zahle , dann ist das so!

Verstehe diese Vertrags Geschichte nicht! Sie will das Kind für sich, weil sie nie wieder schwanger werden kann wenn sie abtreibt ! Ich soll nicht zahlen ( weil sie weiß das ich nie Kinder wollte)

erkläre mich gerne hier!

So in China ist spät . Muss morgen Arbeiten. 

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #16 - 16.05.2017 um 18:36:55
 
Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 16:15:32:
Dann würde sie lieber dem Anwalt ihrer Firma etwas Zahlen, das ich auch Zahlen müsste.


und

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 16:26:16:
Das ich Verantwortung übernehmen würde steht für mich außer Frage. 


wo ist dann das Problem?

.......................................
Es ist absolut unübersichtlich, ich würde daher nichts unterschreiben. Die Konsequenzen liegen dann in Deiner Hand, ansonsten in Ihrer.

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 17:07:25:
Verstehe diese Vertrags Geschichte nicht! 

Grundsatz: Verträge oder andere Dokumente, die man nicht versteht, unterschreibt man nicht.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #17 - 16.05.2017 um 18:55:19
 
Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 14:38:57:
Sie möchte das Kind behalten, aber kein Geld von mir!

Soweit mir bekannt ist, kann die Mutter überhaupt nicht auf den Unterhalt verzichten, weil der dem Kind zusteht und es, vielleicht nicht im Moment, aber doch in späteren Zeiten, auf diese finanzielle Unterstützung angewiesen sein könnte.

Du schreibst ja selbst:
Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 14:38:57:
Den richtigen Finanziellen Backround hat sie eigentlich nicht!

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Antwort #18 - 16.05.2017 um 19:35:06
 
Meine Sicht der Dinge vom Standpunkt deutschen Rechts:
1. Da Du mit der Kindesmutter nicht verheiratet bist, wirst Du nicht der rechtliche Vater, wenn Du die Vaterschaft nicht anerkennst und sie dieser Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmst.

2. Wenn die KiMu Deine Vaterschaft gegen Deinen Willen haben will und Du der biologische Vater bist, wird sie das über den Rechtsweg auch ohne Deine Vaterschaftsanerkennung erreichen. Dagegen kannst Du Dich nicht wehren.

3. Wenn sie Deiner Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt und Du der biologische Vater bist ... analog zu 2. Dagegen kann Sie sich nicht wehren.

4. Solange Ihr beide nichts vom Vorgenannten unternehmt, gibt es nichts, worüber ein Vertrag aufzusetzen wäre.

Ohne Deine rechtliche Vaterschaft bist Du nicht unterhaltspflichtig und hast keinerlei Rechte gegenüber dem Kind. Und das Kind hat keine deutsche StAng - woher auch?

Ob chinesisches Recht dort grundlegende Änderungen bringt, wirst Du in China klären müssen.
Drittes (niederländisches oder irgendein anderes) Recht in das Ganze zu bringen ist dann vermutlich die dämlichste Idee, die man in der ganzen Situation noch einbringen kann.


Ich kann mir überhaupt keinen Vereinbarungstext vorstellen, den ich als sinnvoll bezeichnen würde. Den oben als Beispiel genannten selbstverständlich auch nicht.

Noch nicht mal den folgenden: "Sind sich einig, dass das erwartete Kind nicht das biologische Kind von Mr. X ist."
Ob man nun Gründe dazuschreibt oder nicht - wenn die stichhaltig wären, bräuchte man es auch nicht zu vereinbaren / zu fixieren. Was schon den ersten Satz in Zweifel zieht.


M.a.W.:
Finger weg von Schriftstücken.
Die bringen mit Sicherheit keinen Nutzen. Schaden dagegen können sie ganz leicht erzeugen - auch noch in vielen Jahren.

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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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