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Kind im Ausland (Gelesen: 5.438 mal)
Themen Beschreibung: Chinesin ist Schwanger will das Kind behalten und kein Geld (Vertrag)
Olli154
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16.05.2017 um 14:38:57
 
Hallo. Ich hatte seit einigen Jahren 2 Beziehungen. Eine in Deutschland und eine in China. Nach dem ich die Chinesische Beziehung beendet habe. Hat sie meine deutsche Freundin darüber in Kenntnis gesetzt.  (Sie steht trotzdem zu mir). Die EXFreundin aus China scheint jetzt schwanger zu sein, kann aber nicht abtreiben, da sie dann nicht mehr schwanger werden kann. Sie möchte das Kind behalten, aber kein Geld von mir! Ich soll darf auch das Kind dann in Zukunft nicht sehen. Es wird jetzt ein Schreiben von einem Anwalt in den Niederlanden geben (Über ihre Firma macht der eine Art Vertag für sie ohne Kosten.
Den richtigen Finanziellen Backround hat sie eigentlich nicht!

Hätte gerne einige Ratschläge hierzu.
Denke nicht das Dieser Vertrag bei einer späteren Klage in Deutschland bestand hält. Aber besser so etwas zu haben als gar nichts?

Meine Deutsche Freundin ist über alles informiert und steht weiter hinter mir.

Daddys' Änderung:
Verschoben, da es aktuell nur um unterhaltsrechtliche Fragen geht...
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deerhunter
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Antwort #1 - 16.05.2017 um 14:49:20
 
Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 14:38:57:
Es wird jetzt ein Schreiben von einem Anwalt in den Niederlanden geben (Über ihre Firma macht der eine Art Vertag für sie ohne Kosten. 


Für was einen Vertrag? Wenn Sie kein Geld will und du das Kind nicht sehen sollst...ist doch alles geklärt!

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 14:38:57:
Denke nicht das Dieser Vertrag bei einer späteren Klage in Deutschland bestand hält. Aber besser so etwas zu haben als gar nichts?


Natürlich hätte solch ein Vertrag zwischen 2 Parteien auch bei einer späteren Klage relevanz!
Ganz wichtig...wenn du die Vaterschaft anerkennst und einen Vertrag unterschreibt, könnte die Dame damit ein dauerhaftes Visum für die EU bekommen (FZF zum deutschen Kind)....du wärst dann zumindest für das Kind voll Unterhaltspflichtig! Wenn du jetzt schon eine Klage fürchtest, solltest du hier vorsichtig sein


Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 14:38:57:
Meine Deutsche Freundin ist über alles informiert und steht weiter hinter mir.

Da hast du Glück


PS: Vermutlich falsches Forum...hat ja nichts mit Visa / Ausländerrecht und Familie zu tun!
Ups...schon verschoben
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Olli154
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Antwort #2 - 16.05.2017 um 14:57:38
 
Hier ein Teil des Vertrages:

The undersigned;
1. Mr. xxxxxxxx, date of birth xxxxxxx, living at xxxxx, Germany, xxxxxxxxx,
2. Ms. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx China,
Collectively called 'parties',
Taking into account that Ms. xxxxxx at the time of signature of this agreement in expectation is of a child, of which Mr. xxxxx possible as biological father can be classified.
DECLARE THE FOLLOWING TO BE AGREED:
The parties now agree that Ms. xxxxxx after the birth of the child will carry the upbringing and the associated costs of the child.
Mr. xxxxxx declares that he never will appeal to the paternity of the child.
The child will get the Chinese nationality.
Parties declare that they will indemnify each other by the signing of this agreement of any kind of legal proceedings in the broadest sense of the word.

This agreement is governed by Dutch law. Any disputes on this matter be brought before the competent Dutch judge at the Court of Rotterdam.
Agreed and signed in duplicate
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Olli154
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Antwort #3 - 16.05.2017 um 15:02:07
 
Der Vertrag war Ihre Idee. Ich rechne nur immer mit dem Schlimmsten. Aber das Würde für mich heißen das die Düsseldorfer Tabelle dann zum tragen kommt. Damit der Vertrag wieder hinfällig wäre? Aber in solchen Sachen bin ich halt nicht so im Thema! Ja und das mit der Verhüttung....... Traurig
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deerhunter
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Antwort #4 - 16.05.2017 um 15:12:12
 
Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 15:02:07:
Der Vertrag war Ihre Idee. Ich rechne nur immer mit dem Schlimmsten


Hmmmm...sollte man auch! Was ist ihre Intention mit diesem Vertrag? Im Bezug auf den Verzicht des Besuchsrechtes wäre dieser Vertrag vermutlich sittenwidrig (zum. in Deutschland). Dann wäre er vermutlich anfechtbar, weil eine Partei aus China kommt und die andere aus Deutschland...also warum einen Holländischen Vertrag?
Auch kann man nicht so einfach per Vertrag auf die Deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, die dem Kind ja zusteht!
Wenn die Dame kein Geld will und dich nicht involvieren will....warum hat sie dann nicht einfach die Schwangerschaft geheim gehalten???? Sie hat das deiner Freundin gesteckt und will nun auch etwas schriftliches...."Nachtigall ick hör dir trapsen"
Anererseit hätte deine Unterschrift unter solch einem Vertrag natürlich "einklagbare" Rechte des Kindes...denn du unterschreibst die Vaterschaft!

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 15:02:07:
Aber das Würde für mich heißen das die Düsseldorfer Tabelle dann zum tragen kommt.


Ja, plus eventuell weitere Kosten wenn die Frau entscheidet das sie in Zukunft in Deutschland leben möchte! Was ihr ja möglich ist!

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 15:02:07:
Aber in solchen Sachen bin ich halt nicht so im Thema! Ja und das mit der Verhüttung....... Traurig


Jepp, merkt man erst hinterher  Augenrollen
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Antwort #5 - 16.05.2017 um 15:33:49
 
Bin momentan noch in China. Die ganze Geschichte ist grade 1,5 Wochen alt. Kollegen aus Englisch sprachigen Ländern haben auch einen Blick auf den Vertrag geworfen und das wichtigste Wort ist " possible " in diesem Vertrag! Also nur als möglichen Vater! Hierzu habe ich aber eigentlich keine Zweifel.

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Antwort #6 - 16.05.2017 um 15:38:12
 
Den Anwalt kennt sie aus Ihrer Firma. Die Machen im Möbel und er tut ihr nur einen gefallen. Das ist zumindest Ihre Aussage.
Wie das Alles Rechtlich aussieht zwischen China, Deutschland und den Niederlanden....? Aber erstmal besser als nichts. Auch wenn ich jetzt schon daran denke das das Kind sich mal fragen wird oder könne.. wer ist mein Vater? Oder ich (vor 40) mich mal frage das da was ist und was draus wurde!
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Antwort #7 - 16.05.2017 um 16:02:05
 
Ich würde einfach nichts unterschreiben.

NICHTS!

Zumal du sogar durch diese Regelung ggf. an niederländisches Recht gebunden sein könntest. Wer weiß was da für Schweinereien möglich sind. Entweder deutsches oder chinesisches Recht, aber nicht niederländisches. Die Franzosen machen gerne solche Schweinereien bei Sorgerechtsstreitigkeiten.

Wenn du diesen "Vertrag" unterschreibst, dann hat sie ggf. sogar einen Nachweis, dass du der biologische Vater bist. Und bist du dir 100% sicher, dass du der Vater bist? Das possible macht es ihr ja leichter zu sagen, dass es eine Vaterschaftsvermutung gibt und du diese Vermutung in gewisser Weise sogar teilst.

Was ist die Konsequenz für sie bzw. das Kind wenn es keinen "Vertrag" gibt?
Das Kind hat dann in der Geburtsurkunde keinen Vater eingetragen.
Und mit "Vertrag" hat es auch keinen Vater.

Und in beiden Fällen hast du kein Interesse an dem Kind.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 16.05.2017 um 16:14:47
 
Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 15:02:07:
Der Vertrag war Ihre Idee. Ich rechne nur immer mit dem Schlimmsten. Aber das Würde für mich heißen das die Düsseldorfer Tabelle dann zum tragen kommt.

Was du das "Schlimmste" nennst, ist, dass du finanziell für dein Kind (und in den ersten drei Jahren evtl. für die Mutter) sorgst, wie es das Gesetz vorsieht. Wenn es dein Kind ist, hat es natürlich Ansprüche auf Versorgung. Die Düsseldorfer Tabelle kommt zum Tragen, wenn die Mutter mit dem Kind nach Deutschland zieht, was sie als Mutter eines deutschen Kindes kann (sie kann selbst zur Geburt schon nach Deutschland kommen, weil das Kind einen Anspruch darauf hat). Im Ausland sind die Sätze für den Kindesunterhalt entsprechend geringer.

Eine Selbstverpflichtung der Mutter, den Kindesunterhalt alleine zu bestreiten, und dein vertraglicher Verzicht auf zukünftigen Kontakt mit dem Kind ist nach deutschem Recht nicht haltbar, weil das Kind einen Anspruch auf Unterhalt hat. Die Mutter kann nicht im Namen des Kindes darauf verzichten. Und auch das Recht des Kindes auf Kontakt mit dem Vater (und umgekehrt) kann man nach deutschem Recht nicht per Vertrag auszuschließen.

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 14:38:57:
Aber besser so etwas zu haben als gar nichts?

Im Zweifel kann es so sein, dass die Mutter und das Kind volle Ansprüche in Deutschland haben, aber du keinerlei Rechte in China. Wenn auch noch niederländisches Recht hineinspielt, wird es unübersichtlich. Hier brauchst du einen spezialisierten Anwalt, um alle Auswirkungen zu berechnen.

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 15:33:49:
das wichtigste Wort ist " possible " in diesem Vertrag! Also nur als möglichen Vater! Hierzu habe ich aber eigentlich keine Zweifel.

Du erkennst durch die Unterschrift an, dass du der Vater sein kannst - das ist auf jeden Fall eine Grundlage für eine Vaterschaftsklage. Wenn du aber keine Zweifel hast, wird es auch ohne den Vertrag Möglichkeiten geben, die Vaterschaft anerkennen zu lassen.

Olli154 schrieb am 16.05.2017 um 15:02:07:
Damit der Vertrag wieder hinfällig wäre? Aber in solchen Sachen bin ich halt nicht so im Thema! Ja und das mit der Verhüttung....... Traurig

Als erwachsener Mensch solltest du die Verantwortung für ein mögliches Kind, zumindest die finanzielle Verantwortung, die du damit eingehst, vorher kennen und hinterher akzeptieren. Das traurige Smiley wirkt mehr als unpassend, wenn es um werdendes Leben (dein Kind!) geht, und es passt auch gar nicht zu den gesundheitlichen Gefahren, denen du deine bis dahin ahnungslose Freundin ausgesetzt hat - das mal nur am Rande.
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Antwort #9 - 16.05.2017 um 16:15:32
 
Das nicht Unterschreiben Thema hatte ich auch schon mal erwähnt, da wurde die Stimmung etwas schlechter weil sie wohl Angst hätte das ich um das Sorgerecht kämpfen würde....

Dann würde sie lieber dem Anwalt ihrer Firma etwas Zahlen, das ich auch Zahlen müsste.

Also ein Nein zur Unterschrift würde mehr streit und evtl. schlimmere Konsequenzen bedeuten können.

Eigentlich denke ich fast Unterschreiben und auf Ruhe hoffen.

Habe leider im Internet KEIENEN Fall wie meine gefunden. Deswegen habe ich mich hier mal angemeldet!

Und ich bin schon dankbar für jede GUTE / SCHLECHTE Idee oder Anregung.

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Antwort #10 - 16.05.2017 um 16:26:16
 
Das ich Verantwortung übernehmen würde steht für mich außer Frage. Sie Möchte / wollte immer eine Familie alles friedlich und unkompliziert. Von Meiner Freundin wusste sie von Anfang an.

Ich sagte das ich mich aber erst entscheiden müsste. Die Endscheidung meine Freundin zu Verlassen konnte ich nicht treffen, deswegen haben wir uns auch getrennt!
Einen Tag später informierte sie meine Freundin in Deutschland.
Am Abend kam ich dann ins Zimmer und sie hatte sich die Pulsadern aufgeschnitten. 1/2 liter Blut in der Dusche. War eher ein Versuch mich zu überzeugen zurück zu bekommen. Hatte gleich das Hotelmanagement etc. gerufen. Am nächsten Tag dann die Nachricht das sie Schwanger ist (Inkl. Test und Krankenhausbescheinigung... also echt ist das schon. (vom Chinesen übersetzen lassen)

Und 2 Tage später kam dann die Vertrags-Idee auf von ihr! Soviel von der Anschuldigung ich möchte mich meiner Verantwortung zu entziehen.

Jetzt will sie den Vertrag!
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Antwort #11 - 16.05.2017 um 16:28:32
 
Der Smiley war gedacht weil ich so doof war einer Frau zu Vertrauen das es nicht muss, sie gut verhütet und eh laut Arzt schwer schwanger wird!

Galgenhumur!
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Antwort #12 - 16.05.2017 um 16:34:45
 
Werd erwachsen... Lass dich nicht verarschen!

Unterschreibe nix und mache einen unangekündigten Kontaktabbruch. Keine weitere Kommunikation in ihre Richtung mehr.

Was soll passieren? Die bluffed nur.

Aber schön die Kommunikation aufbewahren.
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Antwort #13 - 16.05.2017 um 16:50:02
 
Kontaktabbruch hört sich leicht von außen an! Waren ja lange gut zusammen ! War halt echt ne Beziehung. Und hätte ich meine Freundin in Deutschland nicht wär alles anders gelaufen (denke ich)

Wenn ich nichts Unterschreibe habe ich die Befürchtung das alles schlimmer wird! Stadt und Firma kennt sie! Also Kontacktabruch könnte ich machen aber dann könnte es über die Firma kommen. Mein Chef habe ich aber auch schon Informiert... das wenn mal was kommt..

Wie gesagt haben noch ein gutes Verhältnis, und schreiben bezüglich des Vertrages / Telefonieren deswegen.

Das ende ist hat sie meiner Meinung nach verstanden und auch gesagt
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Antwort #14 - 16.05.2017 um 17:02:02
 
Du bist erwachsen und musst bereit sein, dass du deine Erklärungen auch gegen dich gelten lassen musst.
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