Mein Mann bekam letzte Woche seine
AE für 3 Jahre (vorheriger Status Duldung auf Grund bevorstehender Eheschließung nach abgelehntem Asylantrag). Gleichzeitig erhielt er eine Verfügung zur Teilnahme am Integrationskurs. Mein Mann machte im Oktober letzten Jahres ein
A1 Zertifikat und sein Deutsch ist seit dem viel besser geworden.
Jetzt steht in dem Verfügung der AB "Während der Vorsprache konnten Sie keinen Nachweis über ausreichende deutschen Sprachkenntnisse nach Kompetenzstufe
B1 vorlegen. Hinzu kommt, das auch der bei Ihrer Vorsprache gewonnene persönliche Eindruck dafür spricht, das Sie die erforderlichen ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nicht besitzen"
Wir waren ganze 7 Minuten bei der Vorsprache, die Dame wollte nur die von Ihr angeforderten Papiere sehen, tippte im PC und druckte Dokumente, gab meinem Mann seine
AE und dann waren wir wieder draußen. Sie hat in keiner Weise je das Wort an meinen Mann gerichtet und auch mit mir nicht mehr als 5 Sätze gewechselt. Während wir warteten sprach ich die ganze Zeit Deutsch mit meinem Mann.
Mein Mann hat seit dem 1. Januar eine Vollzeit Stelle in der Gastronomie mit wöchentlich wechselndem Schichtplan und weiß nie wie er arbeiten muss da es bei den Dienstplänen keine feste Struktur gibt. Wie soll er da an einem Kurs teilnehmen? Gibt es irgendeinen Weg eine Befreiung von der Teilnahme zu bekommen?
Ich weiß das er zur Niederlassungserlaubnis ein
B1 Zertifikat braucht und finde generell die Sache mit dem Integrationskurs gut. Nur kann es doch nicht sein, das mein Mann seine Stelle verliert, dem Staat auf der Tasche liegt (ich bin in Erwerbsunfähigkeitsrente) nur damit er diesen Kurs belegen kann. Welche Möglichkeiten gibt es da für uns? Kann er von der Verpflichtung befreit werden? Wir sprechen zu Hause nur Deutsch und lernen Deutsch mit Online Kursen, genügt es nicht das er sein
B1 Zertifikat vorlegt wenn er eine Niederlassungserlaubnis beantragt?
Vielen Dank schon mal im voraus