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Integrationskurs trotz Vollzeit Stelle? (Gelesen: 1.384 mal)
Stilika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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15.05.2017 um 15:39:05
 
Mein Mann bekam letzte Woche seine AE für 3 Jahre (vorheriger Status Duldung auf Grund bevorstehender Eheschließung nach abgelehntem Asylantrag). Gleichzeitig erhielt er eine Verfügung zur Teilnahme am Integrationskurs. Mein Mann machte im Oktober letzten Jahres ein A1 Zertifikat und sein Deutsch ist seit dem viel besser geworden.

Jetzt steht in dem Verfügung der AB "Während der Vorsprache konnten Sie keinen Nachweis über ausreichende deutschen Sprachkenntnisse nach Kompetenzstufe B1 vorlegen. Hinzu kommt, das auch der bei Ihrer Vorsprache gewonnene persönliche Eindruck dafür spricht, das Sie die erforderlichen ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse nicht besitzen"

Wir waren ganze 7 Minuten bei der Vorsprache, die Dame wollte nur die von Ihr angeforderten Papiere sehen, tippte im PC und druckte Dokumente, gab meinem Mann seine AE und dann waren wir wieder draußen. Sie hat in keiner Weise je das Wort an meinen Mann gerichtet und auch mit mir nicht mehr als 5 Sätze gewechselt. Während wir warteten sprach ich die ganze Zeit Deutsch mit meinem Mann.

Mein Mann hat seit dem 1. Januar eine Vollzeit Stelle in der Gastronomie mit wöchentlich wechselndem Schichtplan und weiß nie wie er arbeiten muss da es bei den Dienstplänen keine feste Struktur gibt.  Wie soll er da an einem Kurs teilnehmen? Gibt es irgendeinen Weg eine Befreiung von der Teilnahme zu bekommen?

Ich weiß das er zur Niederlassungserlaubnis ein B1 Zertifikat braucht und finde generell die Sache mit dem Integrationskurs gut. Nur kann es doch nicht sein, das mein Mann seine Stelle verliert, dem Staat auf der Tasche liegt (ich bin in Erwerbsunfähigkeitsrente) nur damit er diesen Kurs belegen kann. Welche Möglichkeiten gibt es da für uns? Kann er von der Verpflichtung befreit werden? Wir sprechen zu Hause nur Deutsch und lernen Deutsch mit Online Kursen, genügt es nicht das er sein B1 Zertifikat vorlegt wenn er eine Niederlassungserlaubnis beantragt?

Vielen Dank schon mal im voraus Smiley
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Aras
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Antwort #1 - 15.05.2017 um 16:05:51
 
Und was hindert ihn seinen Schichtplan in Rücksprache mit dem Arbeitgeber entsprechend anzupassen? Er ist ja nicht gerade auf Montage sodass er ständig auswärts wäre noch ist sein Arbeitsplatz so drastischen Schwankungen wie immer wieder ändernder Arbeitsort unterworfen.

Und im Ergebnis ist es doch richtig?! Er hat nur einen Nachweis für A1. Also kann er nachweislich nicht ausreichend Deutsch.

Es bleibt euch ja die Möglichkeit dass er einen B1 Nachweis erwirbt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #2 - 15.05.2017 um 17:17:16
 
Es ist sicherlich sinnvoll, wenn er einmal zum Einstufungstest bei einem Kursanbieter geht. Dann bekommt er eine Bescheinigung, welchen Stand er jetzt hat und auf welchem Niveau er in den laufenden Kurs einsteigen dürfte.

Dann kennt Ihr die Größe des Problems schon mal.

Wenn Du in Richtung Widerspruch zur Verpflichtung oder so überlegst, brauchst Du ja auf jeden Fall diese oder jene Begründung dafür.

Dein Mann sollte auch mal mit dem Chef sprechen, ob er einige Zeit auch regelmäßigere Schichtpläne bekommen könnte. Aber erst, wenn er weiß, ob es um ein Jahr geht oder um zwei Monate, die er noch zum Kurs muss.
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Stilika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.05.2017 um 17:46:37
 
Vielen Dank Reinhard, das ist eine gute Idee. Der Arbeitgeber schlug nämlich beide Hände über dem Kopf zusammen als er die Verfügung sah und das es sich ggf. um 600 oder mehr Stunden handeln könnte als er sich das Merkblatt durchlas. Er sagte auch das es kurzfristig machbar sei, aber nicht über einen langen Zeitraum.

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Aras
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Antwort #4 - 15.05.2017 um 17:58:01
 
Und?

Ihr habt ja genug Zeit. Er könnte also den Kurs phasenweise durchführen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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