Jojo2015I schrieb am 16.05.2017 um 04:48:36:Es gibt für Notfälle die Möglichkeit ein Klebeetikett in den Pass zu erhalten.
Das bekommt man nahezu direkt.
danke für den Tipp. Genau so werde ich es machen.
Das kroatische Konsulat hat mir nun auch auf meine Anfrage geantwortet. Nachfolgend die Originalantwort. vielleicht hilt sie anderen Forenteilnehmern.
gemäß dem Beschluss der kroatischen Regierung vom 22. Juli 2014 wurde die Anwendung des Beschlusses 565/2014/EU festgestellt. Alle Ausländer, die Inhaber eines gültigen Schengen Dokumentes sind, sowie die Inhaber der bulgarischen, rumänischen und zypriotischen Visa und Aufenthaltstitel, benötigen kein zusätzliches (kroatisches) Visa.
Ausländer, die im Besitz:
• einer Aufenthaltserlaubnis, ausgestellt von einem der Mitgliedsländer des Schengen-Raums;
• eines einheitlichen Visums (C), gültig für den gesamten Schengen-Raum, gültig für zwei oder mehrere Einreisen;
• eines Langzeitvisums (D) für einen Aufenthalt länger als 90 Tage, das von einem der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums ausgestellt wurde;
• eines Visums mit beschränkter territorialer Gültigkeit (LTV), ausgestellt dem Inhaber eines Reisedokuments, das nicht anerkannt von einem oder mehreren, aber nicht von allen Staaten des Schengen-Raums ist, und welches gültig ist für das Gebiet der Staaten die das Visum anerkennen, gültig für zwei oder mehrere Einreisen;
• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des bulgarischen Aufenthaltstitels;
• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des zypriotischen Aufenthaltstitels;
• eines Visums, gültig für zwei oder mehrere Einreisen und des rumänischen Aufenthaltstitels,
sind, benötigen kein Visum für den Transit oder für einen geplanten Aufenthalt auf dem Gebiet der Republik Kroatien, der nicht 90 Tage überschreitet in jedem Zeitraum von 180 Tagen.
Die Gültigkeit der aufgezählten Dokumente, welche einem kroatischem Visum gleichberechtigt sind, muss die Dauer des Transits oder des Aufenthalts auf dem Gebiet Kroatiens abdecken. Der Reisepass muss noch mindestens drei Monate ab der geplanten Ausreise aus Kroatien gültig sein und muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt worden sein.
Die erleichterte Einreise für Ausländer ist bis zur vollständigen Übernahme der Schengener Rechtsnormen in Kraft.