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Arbeit als Physiotherapezt (Gelesen: 832 mal)
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeit als Physiotherapezt
15.05.2017 um 08:32:24
 
Ist möglich für Physiotherapueten aus Serbien in Deutschland arbeiten bzw. Beschäftigungserlaubnis zu bekommen, auch wenn ihr Ausbildungsberuf scheinbar nicht
in der Positivliste nach § 6 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 gelistet ist? Gibt es eine Sonderregelung dafür?
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Aras
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Düsseldorf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2017 um 08:40:49
 
Ja. Siehe § 26 Abs. 2 BeschV
Zitat:
(2) Für Staatsangehörige von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien können in den Jahren 2016 bis einschließlich 2020 Zustimmungen zur Ausübung jeder Beschäftigung erteilt werden. Die Zustimmung darf nur erteilt werden, wenn der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels bei der jeweils zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Herkunftsstaat gestellt wurde. Die Zustimmung darf nicht erteilt werden, wenn der Antragsteller in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen hat. Satz 3 gilt nicht für Antragsteller, die nach dem 1. Januar 2015 und vor dem 24. Oktober 2015 einen Asylantrag gestellt haben, sich am 24. Oktober 2015 gestattet, mit einer Duldung oder als Ausreisepflichtige im Bundesgebiet aufgehalten haben und unverzüglich ausreisen.

https://www.gesetze-im-internet.de/beschv_2013/__26.html

Also gute Chancen
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 15.05.2017 um 22:40:37
 
Danke, Aras
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