Vielen Dank für die schnelle Antwort!
grisu1000 schrieb am 15.05.2017 um 08:46:58:Die Bestimmungen der Richtlinie 2003/109/EG Daueraufenthalt EU wird von Dänemark, Irland und UK nicht angewendet.
Gut zu wissen.
Zitat:Damit haben sich dein Fragen wohl erledigt.
Irland war nur das erste Beispiel, während ich bei meiner Frage auch andere EU-Stataten im Sinn hatte.
Aber die Antworten finden sich bereits in den von Dir erwähnten Bestimmungen (zum Beispiel erklärt bei
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:l23034&from=DE).
Wenn ich das richtig verstehe, könnte die erste Antwort sowohl "Ja" oder "Nein" lauten, aber die Antwort
auf die Folgefrage wäre in beiden Fällen die gleiche, nämlich etwa wie "man muss sich prinzipiell fünf
Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufhalten und den Nachweis erbringen, dass
man über feste und regelmäßige Einkünfte verfügt und krankenversichert ist".
Danke für den Hinweis
(und nur für den Fall dass meine Interpretation falsch sein sollte, bitte ich um weitere Hinweise)
Nochmals vielen Dank
Julius