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"Aufenthaltserlaubnis" in "Daueraufenthalt-EU" umwandeln? (Gelesen: 1.343 mal)
Themen Beschreibung: Was sind die Voraussetzungen für "Daueraufenthalt-EU"?
Julius
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i4a rocks!


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Yellowknife, Northwest Territories, Canada
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15.05.2017 um 05:40:48
 
Hallo liebe Fachleute,

ich habe in meinem Pass einen Aufenthaltstitel (eingeklebt) der Art "Aufenthaltserlaubnis"
mit dem eingetragenen Zusatz "§ 38 ABS. 1 NR. 2, ABS. 2 U 5" sowie ein Zusatzblatt
(auch eingeklebt) mit dem Text "Erwerbstätigkeit gestattet § 78 AufenthG" .

Das Ablaufdatum des Aufenthaltstitels entspricht dem meines Passes (das hatte die
Sachbearbeiterin bei der Vorbereitung so vorgeschlagen, und ich hatte dem zugestimmt -
jedes beliebige andere Datum wäre an sich auch möglich gewesen, und es sind noch
ein paar Jahre hin bis der Pass erneuert werden muss).

Ich lebe zur Zeit in Kanada, wäre aber daran interessiert, in Irland zu arbeiten - dazu
müsste ich aber einen Aufenthaltstitel der Art "Daueraufenthalt-EU" haben.

Meine Fragen:
Kann der bisherige Aufenthaltstitel umgewandelt werden?
Falls ja, wie bzw. unter welchen Bedingungen?
Falls nein, was müsste ich tun, um einen Aufenthaltstitel der Art
"Daueraufenthalt-EU" erhalten zu können?

Vielen Dank im Voraus!

Julius
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.05.2017 um 08:46:58
 
Julius schrieb am 15.05.2017 um 05:40:48:
Ich lebe zur Zeit in Kanada, wäre aber daran interessiert, in Irland zu arbeiten - dazu
müsste ich aber einen Aufenthaltstitel der Art "Daueraufenthalt-EU" haben.


Die Bestimmungen der Richtlinie 2003/109/EG Daueraufenthalt EU wird von Dänemark, Irland und UK nicht angewendet. Damit haben sich dein Fragen wohl erledigt.
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Julius
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Yellowknife, Northwest Territories, Canada
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 15.05.2017 um 15:53:16
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!

grisu1000 schrieb am 15.05.2017 um 08:46:58:
Die Bestimmungen der Richtlinie 2003/109/EG Daueraufenthalt EU wird von Dänemark, Irland und UK nicht angewendet.


Gut zu wissen.

Zitat:
Damit haben sich dein Fragen wohl erledigt.


Irland war nur das erste Beispiel, während ich bei meiner Frage auch andere EU-Stataten im Sinn hatte.
Aber die Antworten finden sich bereits in den von Dir erwähnten Bestimmungen (zum Beispiel erklärt bei
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=LEGISSUM:l23034&from=DE).

Wenn ich das richtig verstehe, könnte die erste Antwort sowohl "Ja" oder "Nein" lauten, aber die Antwort
auf die Folgefrage wäre in beiden Fällen die gleiche, nämlich etwa wie "man muss sich prinzipiell fünf
Jahre lang rechtmäßig und ununterbrochen in Deutschland aufhalten und den Nachweis erbringen, dass
man über feste und regelmäßige Einkünfte verfügt und krankenversichert ist".

Danke für den Hinweis
(und nur für den Fall dass meine Interpretation falsch sein sollte, bitte ich um weitere Hinweise)

Nochmals vielen Dank

Julius
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Jojo2015I
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 16.05.2017 um 04:56:31
 
Du schreibst, dass du momentan in Kanada lebst...

Dann möchte ich auf § 51 Abs. 1 Nr. 6 und 7 AufenthG hinweisen.
Sofern du das nicht mit der ABH geklärt hast, könnten Zweifel am Bestand deiner AE aufkommen.
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