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Gebühren unzumutbar? (Gelesen: 5.446 mal)
Zeroxay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo-Albaner
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Antwort #15 - 17.05.2017 um 17:27:20
 
Weil ich bei meinem Einbürgerungsantrag bei:

7. Vermeidung von Mehrstaatigkeit:
Ich bin bereit, meine bisherige(n) Staatsangehörigkeite(n) aufzugeben und verpflichte mich, nach schriftlicher
Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte einzuleiten:

mit "Ja" angeklickt habe, weil mich die Sb nicht richtig aufgeklärt hat.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 17.05.2017 um 18:27:19
 
Falsch - da liegt nichts an der Aufklärung bei Antragstellung. Eine Unzumutbarkeit zeigt sich erst im laufenden Verfahren.
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Zeroxay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo-Albaner
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Antwort #17 - 17.05.2017 um 21:40:17
 
Zitat:
Falsch - da liegt nichts an der Aufklärung bei Antragstellung. Eine Unzumutbarkeit zeigt sich erst im laufenden Verfahren.


Danke dir  Zwinkernd
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Zeroxay
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo-Albaner
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Antwort #18 - 18.05.2017 um 23:04:12
 
Zählen eigentlich  personenstandsrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B Geburtsurkunden, Staatsangehörigkeitsnachweis, Bescheinigung über die geregelte Wehrpflicht, Passbeschaffung zu den Nebenkosten?

Weil im Paragraph:
„Eine unzumutbare Bedingung im Sinne des Satzes 2 Nr. 3, 2. Fallgruppe liegt insbesondere vor, wenn die bei der Entlassung zu entrichtenden Gebühren (einschließlich Nebenkosten wie zum Beispiel Beglaubigungskosten) ein durchschnittliches Bruttomonatseinkommen des Einbürgerungsbewerbers übersteigen und mindestens 2 500 Deutsche Mark betragen.“
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« Zuletzt geändert: 18.05.2017 um 23:18:07 von Zeroxay »  
 
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 19.05.2017 um 08:02:30
 
Nein. Sie werden ja nicht für diesen speziellen Vorgang beantragt oder beschafft. Deshalb ist auch diese ganze Rechnungsliste weiter oben obsolet.
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Zeroxay
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Antwort #20 - 24.05.2017 um 12:58:11
 
Habe heute den Antrag im Landratsamt abgegeben, die Sachbearbeiterin sagte Sie wird die Unterlagen in die Regierung weiterleiten und die werden mit Abrache mit dem Landesministerium über meinem Antrag entscheiden.

Laut der Sachbesrbeiterin dauert der Antrag 6-12 Monate bis ich Bescheid bekomme ob dem Antrag zugestimmt wird.

Ich melde mich dann wieder wie es dann wohl aussieht und bedanke mich schon mal 😉
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