Vielen Dank.
Inzwischen hat sich die Sache bewegt. Wir sind schon ein ganzes Stück weiter.
Unsere monatlichen schriftlichen Anfragen beim
BAMF haben nun
endlich die Anerkennung des subsidiären Schutzes (1 Jahr AE) ergeben.
Es gibt inzwischen auch ein anderes Mietangebot in einem benachbarten Bundesland, für die 2 volljährigen Brüder liegt auch die Zustimmung des neuen zuständigen JC vor. Diese unterliegen NICHT der §12a-W-Auflage.
Wir haben Anfang der Woche beim demnächst zuständigen Sozialamt die Zustimmung beantragt ( auch Wechsel der Zuständigkeit).
Ebenso bei der jetzigen
ABH die Streichung der Wohnsitzauflage für das mitziehende Kind beantragt. Das dürfte das gleiche wie der Umverteilungsantrag sein.
Es geht dabei vorrangig sehr papierintensiv auch um die Teilung der Wohnkosten.
3 Personen, davon 1 Einzel-BG und eine HG aus Vormund und Mündel. Damit 3 Teile der Wohnkosten...
Sie werden also, sobald auch die Zusicherung des neuen Sozialmtes vorliegt, den Mietvertrag unterschreiben und auch dem
BAMF den Wohnsitzwechsel mitteilen. Und sich hier bei allen Stellen ab-bzw. ummelden. Der Laufzettel ist erstellt.
Also ist erstmal Aufatmen angesagt.
Aber: Wie lautet denn die ges. Regelung? Hier haben 2 voll. Brüder ihre Anerkennung bereits aus 2015 (damit keine § 12a-Bindung). Die Bestallung zum Vormund stammt aus März 2016. Und ja, seitdem hocken sie in einer GU, sind wöchentlich den Fragen des Betreibers ausgesetzt, wann sie endlich ausziehen.
Eine Übergangswohnung hier in unserer Stadt war auch nicht anmietbar trotz etlicher Versuche.
Ich sehe es pragmatisch: Ein Mündel mit Wohnsitzauflage zieht doch mit, wenn der Vormund umziehen kann und will und darf.
Nun scheint es zu laufen-----
Kleines Schmankerl am Rande?
Fast zeitgleich hat ein anderer 2facher Vormund (Bestallt seit Februar bzw. Juni 2016) für sich und 1 Mündel (15) seine Anerkennung des subs. Schutzes seit 11/2016.
Nichts aber für das andere Mündel (12).
Nach ebenso vielfachen schriftlichen Nachfragen beim
BAMF /Erstaufnahme konnten wir im März 2017 endlich eine schriftliche Anhörung machen. Schon 4 Wochen später kam der Anerkennungsbescheid----
tatataaa---- Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft /3 Jahre.