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Familienzusammenführung oder Besuchervisa (Gelesen: 2.107 mal)
Karlotto
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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12.05.2017 um 14:08:09
 
Hallo euch allen.
Meine Fragen beziehen sich auf die Situation dass ich mit einer Indonesierin verheiratet bin(in Jakarta geheiratet),in Deutschland als Deutscher lebe und sie in Jakarta.Ich habe vor in 2Jahren wenn ich mein Visa dort bekommen habe(solange ist die Wartezeit nach der Heirat)zu ihr zu ziehen.Nur um die 2Jahre nicht getrennt zu leben wollen wir natürlich zusammen sein
A1 ist nicht vorhanden und wenn ich mir die Beiträge anschaue sieht es ja nicht gut aus wenn man das Besuchervisa als verheirateter beantragt,Chancen wohl gleich 0
Wir haben es allerdings noch nicht versucht aber wenn es ein Visa gibt werden es ja eh nur bestenfalls ein paar Wochen aber besser als nichts
Uns geht es darum ihr mal meine Family zu zeigen,nicht um hier zu leben,zu arbeiten oder sonstiges.Ihre Rückkehrbereitschaft wird wohl schlecht bewertet,0815Job,kein Kind,lebt bei der Mutter,kein dickes Konto oder Auto
Würde man den A1Test machen dann wäre das Visa sicher?Und wenn wir dann hin und her pendeln in ein paar Jahren weil ab und zu muss man ja wohl doch mal wieder nach Deutschland zu Besuchszwecken,würde ihr A1 dann weiterhin akzeptiert werden oder muss dann dieser Test bei jeder erneuten Einreise nach Deutschland neu gemacht werden?
Kann es auch sein dass Sie dann zu diesem Integrationskurs gehen müsste?Wie gesagt,wir wollen nur zusammen die Zeit zusammen sein,hier nicht dauerhaft leben,ich werde mich hier in 2Jahren komplett abmelden und weg sein.
Die Frage ist nur,wer glaubt einem das in der Visaabteilung?Da werden ja Sachen unterstellt die sind ja schon mehr als hart was man so liest.
Also bei mir wäre der Wohnraum vorhanden,Job,Auto,Geld,ob Sie nun ihren 250Euro Job in Indonesien kündigt was wohl eh kommen wird wenn wir von Jakarta nach Bali ziehen fällt vom Geld auch nicht so ins Gewicht
Verbaue ich uns da Visachancen wenn ich erst das Besuchervisa beantrage,dieses zu 99%abgelehnt wird und wir dann mit dem A1Kram anfangen und dann das andere Visa beantragen?
Wir wollen eben nur zusammen sein und keinem auf der Tasche liegen aber auch nicht nun Wochen und Geld wegwerfen für diesen ganzen Deutschtest Zirkus wenn es zu vermeiden wäre weils ja eh nicht auf Dauer wäre
Danke erstmal und schön dieses Forum gefunden zu haben,auch wenn es einen oft sauer macht wenn man liest wie oft Familien getrennt werden nur wegen der falschen Nationalität
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reinhard
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Antwort #1 - 12.05.2017 um 14:12:20
 
Ihr solltet zuerst klären, was Ihr wollt.

Wenn sie hierher ziehen will, und in zwei Jahren wollt Ihr zusammen wegziehen, ist ein FZF-Visum mit dem A1-Zertifikat das Richtige. Dann kann sie herkommen, sich zum Integrationskurs anmelden, der mit dem B1-Zertifikat endet.

Falls sie nur zu Besuch kommen will, Ihr aber nicht zusammen leben wollt, ist ein Besuchsvisum (ohne A1-Zertifikat) das Richtige. Dann müsst Ihr aber sehr, sehr, sehr gut erklären, warum Ihr nicht zusammenleben wollt, sondern sie nur kurz zu Besuch kommen will. Ob die Botschaft das glaubt, kann hier niemand sagen.
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Karlotto
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Antwort #2 - 13.05.2017 um 10:02:21
 
Danke für die Antwort,so dachte und vermutete ich es auch
Eben die Beweislast dass wir hier nicht dauerhaft leben wollen.
Du meinst aber dieser Integrationskurs muss gemacht werden?Auch wenn das A1 Zertifikat in Indonesien gemacht wurde und dann hier in den ca 18Monaten die wir in Deutschland bleiben wollen aber sie nicht arbeiten will?
Wie gesagt,es soll nur die Zeit überbrückt werden bis ich mein Visa für Indonesien habe,diese Zeit wollen wir hier zusammen sein und das wären höchstens 16Monate
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Aras
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Antwort #3 - 13.05.2017 um 10:16:30
 
Fraglich ist ob ein Integrationskurs nötig ist.Das Ziel eines Integrationskurses ist die Befähigung des Ausländers sich in Deutschland integrieren zu können. 16 Monate sind schon eine lange Zeit, sodass man einen Integrationsbedarf bejahen könnte. Zumal Auslandsvertretungen auch bei solchen Situationen räumlich beschränkte Visa erteilen können, aber glaub für maximal 180 Tage. Also liegt die Grenze bei 6-12 Momaten wo man von einer Verpflichtung absehen könnte. Auch auf die Interessen der Frau müsste man abstellen und fragen ob sie über so eine lange Zeit eine Sprachbarriere akzeptieren kann. Zumal die ABH auch bei Integrationsbedarf die Verpflichtung im Interesse der Frau erteilen muss.
Folglich wäre ein Integrationskurs verpflichtend.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Karlotto
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Antwort #4 - 14.05.2017 um 07:22:25
 
Moin moin zusammen
Na das hatte ich auch schon befürchtet dass man diesen ganzen Kram an der Backe hat wie A1 und dann noch eventuell dieser blöde Kurs,und alles für die paar Monate
Es ist ja nict so als wenn meine Frau aus dem hinterstem Loch kommen würde,wir sprechen perfekt Englisch,waren zusammen auch in Weltstädten wie Singapur Hongkong Bangkok,Bildung ist auch vorhanden,wie eine Toilette funktioniert ist ihr auch bewusst,nicht wie gewisse Nationen hier die in der Wohnung in die Flure pinkeln die man hier ohne Probleme einreisen lässt

OK wir werden das mit dem A1 Test erstmal angehen,dann kann man ja immer noch einige Monate zusammen sein,wieder ausreisen und wiederkommen weil mit dem "Ehevisa"sollte es ja möglich sein.
Aber auf diesen Kurs kann ich bzw Sie gerne verzichten,dann wandere ich eben ein paar Monate eher aus.So ein Palaver hier in Deutschland nur um Besuch zu bekommen,es ist echt mehr als frustrierend
Sie soll nur herkommen,hier schlafen,bei mir sein,sich die Gegend anschauen,meine Family und Freunde kennen lernen,das wäre alles.
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Antwort #5 - 14.05.2017 um 09:23:14
 
Aras schrieb am 13.05.2017 um 10:16:30:
Zumal Auslandsvertretungen auch bei solchen Situationen räumlich beschränkte Visa erteilen können

Ich sehe hier keinen der in Art. 25 Visakodex genannten Gründe. Und ich sehe auch keine Gründe, die "vom Konsulat als gerechtfertigt" angesehen werden könnten ...

Es wäre schön, wenn mit dem Thema sorgfältiger umgegangen würde.
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Antwort #6 - 14.05.2017 um 09:25:33
 
mea culpa. Es ging mir aber darum eine zeitliche Abgrenzung zu finden, ab wann denn von einer Verpflichtung (nicht) abgesehen werden könnte.
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Antwort #7 - 14.05.2017 um 13:22:05
 
Moin,

ich denke, dass man mit der ABH im Normalfall bzgl. einer Verpflichtung ganz normal reden kann. Also die entsprechenden Gründe sachlich darlegen, weshalb man einer Verpflichtung widerspricht (ja, das darf man...). Da gibt es Ermessensspielraum.

Wenn man natürlich mit einer Haltung und einem Ton wie hier im Beitrag #4 auftritt, kann man auch schnell mal "Dienst nach Vorschrift" provozieren. Mal so als Tipp.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Karlotto
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Antwort #8 - 14.05.2017 um 18:03:31
 
Na das hört sich ja gut an wenn man da eventuell eine Möglichkeit finden würde,wir werden erstmal den normalen Weg gehen mit dem Kurs der dann in einem Monat starten wird und dann mal sehen.Deutsch will Sie ja eh lernen daher warum nicht jetzt in dem Kurs?Und ob es dann wenn wir hier leben wollen zu den KIntegrationskurs kommt oder nicht muss man schauen
Und wegen meinem Punkt 4
Ja,es ist meine Meinung und dazu stehe ich auch,was hier für ein Volk rumrennt geht auf keine Kuhhaut,
Von denen wurde und wird bestimmt niemals jemand intergriert und kosten nur Geld aber wenn unsereins mal Besuch aus Asien haben will muss man sich hier Unterstellungen von den Behörden anhören.
Sind ja alles Prostituierte mit wenig Geld und keinen 5Häusern und daher wollen ja alle illegal hier arbeiten.Oder haben alle eine Scheinehe am laufen.
Bei solcher Ungerechtigeit kann man eben nur sauer werden
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Aras
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Antwort #9 - 14.05.2017 um 18:30:51
 
Karlotto schrieb am 14.05.2017 um 18:03:31:
Ja,es ist meine Meinung und dazu stehe ich auch,was hier für ein Volk rumrennt geht auf keine Kuhhaut,
Von denen wurde und wird bestimmt niemals jemand intergriert und kosten nur Geld aber wenn unsereins mal Besuch aus Asien haben will muss man sich hier Unterstellungen von den Behörden anhören.
Sind ja alles Prostituierte mit wenig Geld und keinen 5Häusern und daher wollen ja alle illegal hier arbeiten.Oder haben alle eine Scheinehe am laufen.
Bei solcher Ungerechtigeit kann man eben nur sauer werden

Kannst deinen Rassismus für dich behalten.
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