Kanton
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Berlin Berlin Germany
Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Hallo allerseits,
ich habe eine Frage. Ich möchte nichts falsch machen.
Es geht um eine Einladung einer chinesischen Staatsbürgerin für einen 1 Monats-Besuch.
Ist folgendes Einladungsschreiben so in Ordnung?
Einladung für xxx,
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich heiße (vollständiger Name) (geboren am xxx, Pass Nr.: xxx, Adresse / Tel. Nr. / Ich habe Frau xxx in 2015 in Deutschland kennengelernt, wir sind gute Freunde und zudem seither Sprach-Tandem-Partner, d. h. sie lernt Deutsch, auf recht hohem Niveau, ich lerne Chinesisch. Ende letzen Jahres (2016) war ich aufgrund eines Einladungs-Visums ihrerseits in China, um sie zu besuchen. Ich möchte gerne Frau xxx (geboren am xxx in xxxx, Pass Nr.: xxx) vom (Datum) bis zum (Datum) nach Deutschland, xxx (Stadt), zum Besuch einladen und erkläre mich bereit, ggf. die gesamten Kosten für ihren Aufenthalt entsprechend der dazu geltenden Vorschriften zu tragen. ……………………. (Unterschrift) …………………………. (Ort/Datum)
Eine zusätzliche Frage hab ich noch. Soweit ich weiß, muss man die Original-Einladung der betreffenden Person per Post zuschicken.
Aus Zeitgründen, weil ich erst einen recht späten Zeitpunkt für die Verpflichtungserklärung bekommen habe und die Betreffende sozusagen etwas entlegen in China wohnt. Weiß jemand, ob es auch möglich ist, dass ich die Einladung direkt an die dtsch. Botschaft in Peking schicke? Das wäre zeitlich sicherer. Dann läge sie zum persönlichen Vorsprachetermin dort vor. Sonst könnte es vielleicht etwas eng werden. Ich bin besorgt, dass sich der Brief evtl. im Sinne von Verzögerung "verlaufen" könnte.
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