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eine Frage (Gelesen: 415 mal)
Jens49
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Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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10.05.2017 um 14:00:18
 
Hallo eine Frage , bei der ich um Hilfe bitte: da mir bei meinem Besuch in der AV in Nairobi im Rahmen der Akteneinsicht auf den Einwand, warum dies kein Studienvisa sei gesagt worden ist: Beweisen Sie uns das es eines ist, hab ich nun, mit Ihrer Vollmacht einen Antrag auf Zeugnissanerkennung an der Hochschule gestartet. Die Frage: Wenn die Zeugnisse anerkannt sind und Sie sich damit an der Hochschule eingeschrieben hat, ändert sich dann die Remonstration in ein Visa nach §16 AufenthaltG  1a in §16 Abs. 1?
Oder sollte ein neuer Antrag gestellt werden?
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