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Einbürgerung: Geburtsurkunde "fehlerhaft" (Gelesen: 1.831 mal)
rebex
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung: Geburtsurkunde "fehlerhaft"
10.05.2017 um 10:49:00
 
Guten Tag!

Ich möchte mich bald nach dem Studium in D-land einbürgern und da tauchen ein paar Fragen auf, die ich gerne hier erläutern möchte.

Zur Info
-Seit 2002 in Deutschland, dann 2002-2011Abitur, AE nach P.16
-Seit 2011 Medizinstudium in Deutschland, AE nach P. 16, 10/2018 mit dem Studium fertig, dann AE nach 18 oder 19a
-Seit 2011 als Werkstudent in der Klinik eingestellt (zahle RV übrigens)
-10/2019 Wehrdienstfrist in Südkorea, bis dahin muss ich den Dienst angetreten haben.->Daher bis dahin brauche ich den neuen deutschen Pass zu dem Zeitpunkt, lieber früher.

1.Kann ich vlt schon vor Beendigung meines Studiums einen Antrag auf eine Ermessenseinbürgerung nach P.8 stellen, in Bezug auf meine "Geschichte", in der Hoffnung, dass diese dann genehmigt wird?

2.Wenn ich einen Antrag auf eine Anspruchseinbürgerung stelle, geht dies schneller mit einem Anwalt?

3.Falls einer von den Anträgen tatsächlich klappen sollte, krieg ich dann nicht Probleme mit Südkorea, weil ich die "alten Pflichten" nicht nachgekommen bin. Oder bin ich "geschützt" weil ich Deutscher geworden bin.

4.Bei den Unterlagen, die ich einreichen muss, taucht ein Problem auf. Ich habe eine Geburtsurkunde mit einem Namen und einen Datum der sich mit denen Daten im Pass unterscheidet. Denn ich bin nicht in Korea geboren und als man die GU vom Geburtsland in Korea übertragen hat, haben die Behörden sich um 1 Tag vertan und meine Namen haben meine Eltern nachträglich nochmals geändert. Sprich ich habe 2 Identitäten. Ich bin in Korea als auch in D-land mit dem neuen Namen und Datum registriert. Für den Antrag soll ich ja eine GU vorlegen. Wie soll ich vorgehen?

Möglichkeit 1. Zum Einbürgerungsamt und die Geschichte erzählen, in der Hoffnung, dass die Behörden die neuen Dokumente aus Korea anerkennen und die GU aus meinem Geburtsland ignorieren.

Möglichkeit 2. Ich ändere Namen+Datum, so wie Sie in der GU steht, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.

Ich bedanke mich schon mal herzlich für die kommenden Antworten.
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reinhard
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Antwort #1 - 10.05.2017 um 10:57:51
 
Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 16 kannst Du nicht eingebürgert werden. Das Studium ist ein "vorübergehender Aufenthalt", der für viele mit dem Abschluss und der Ausreise endet.

Eine Einbürgerung ist erst möglich, wenn Du eine AE nach § 18 oder § 19 hast und die übrigen Voraussetzungen erfüllst.

Bei fehlerhaften Urkunden kannst Du jetzt schon aktiv werden: Besorge Dir richtige Urkunden. Wenn Du die falsche Geburtsurkunde behältst und dann versuchst, einen falschen Pass zu besorgen, der zur falschen Geburtsurkunde passt, wäre das der falsche Weg.
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Newman
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Antwort #2 - 10.05.2017 um 12:55:13
 
Zu der Sache mit der Geburtsurkunde:

rebex schrieb am 10.05.2017 um 10:49:00:
Möglichkeit 1. Zum Einbürgerungsamt und die Geschichte erzählen, in der Hoffnung, dass die Behörden die neuen Dokumente aus Korea anerkennen und die GU aus meinem Geburtsland ignorieren.


Das wird nicht funktionieren. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es eine Geburtsurkunde, die in Deinem Geburtsland ausgestellt wurde. Sie enthält das richtige Geburtsdatum und einen Namen, den Du nicht mehr trägst. Gibt es denn noch eine koreanische Urkunde über die Namensänderung? Wieso wurde in Korea ein falsches Geburtsdatum erfasst und bis heute nicht berichtigt? Hier besteht auf jeden Fall Klärungsbedarf und auch wenn es aufwendig ist, musst Du das in Ordnung bringen.
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Aras
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Antwort #3 - 10.05.2017 um 13:45:56
 
Ist das Datum tatsächlich fehlerhaft? Kann ja sein, dass bei der Übertragung des Geburtsdatums die koreanische Zeit genommen wurde?! Also geboren in den USA um so und so viel Uhr am Folgetag, und in Korea ist es noch der Vortag?

Kannst du keine koreanische Geburtsurkunde beschaffen?

Hast du keine Namensänderungsurkunde?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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rebex
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Antwort #4 - 10.05.2017 um 18:40:07
 
Diese Tatsache ist mir selbst erst vor 5 Jahren aufgefallen, als ich von meinem Geburtsland meine GU eingeholt habe.
Es ist damals beim Übertragen eine Fehlerkette zustande gekommen, einmal von meiner Mutter und zusätzlich die der koreanischen Behörden.

Es gibt auch leider auch keine Urkunde für die Namensänderung.

Ich habe ja einen Familienauszug aus Korea, leider mit anderen Daten, sprich Name und Datum als die die in der GU drin stehen.
Ich weiss nur nicht, ob die Behörden statt der GU die "anderen" Dokumente akzeptieren.

Das Problem ist nie aufgetreten, weil ich mein jetziger Name und Datum auf dem Pass überall präsent sind. Andersbetrachtet, ist meine GU das "einzige" Dokument mit einem anderen Namen und Datum.

Wie löse ich das Problem? Ich bin etwas überfordert mit der Aufgabe, weil die koreanische Botschaft, das Problem nicht anerkennt. Sprich denen ist das relativ egal. Griesgrämig
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reinhard
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Antwort #5 - 11.05.2017 um 12:15:31
 
Ich würde zuerst einen Beratungstermin mit der Einbürgerungsbehörde machen, dort die Fristen klären (wie lang ab Erteilung der AE nach § 18 kann eingebürgert werden?) und die Geburtsurkunde dort vorstellen.

Dann weißt Du, ob die Einbürgerungsbehörde nur eine "korrekte" Urkunde akzeptiert oder kleine Fehler toleriert.
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