Guten Tag!
Ich möchte mich bald nach dem Studium in D-land einbürgern und da tauchen ein paar Fragen auf, die ich gerne hier erläutern möchte.
Zur Info
-Seit 2002 in Deutschland, dann 2002-2011Abitur,
AE nach P.16
-Seit 2011 Medizinstudium in Deutschland,
AE nach P. 16, 10/2018 mit dem Studium fertig, dann
AE nach 18 oder 19a
-Seit 2011 als Werkstudent in der Klinik eingestellt (zahle RV übrigens)
-10/2019 Wehrdienstfrist in Südkorea, bis dahin muss ich den Dienst angetreten haben.->Daher bis dahin brauche ich den neuen deutschen Pass zu dem Zeitpunkt, lieber früher.
1.Kann ich vlt schon vor Beendigung meines Studiums einen Antrag auf eine Ermessenseinbürgerung nach P.8 stellen, in Bezug auf meine "Geschichte", in der Hoffnung, dass diese dann genehmigt wird?
2.Wenn ich einen Antrag auf eine Anspruchseinbürgerung stelle, geht dies schneller mit einem Anwalt?
3.Falls einer von den Anträgen tatsächlich klappen sollte, krieg ich dann nicht Probleme mit Südkorea, weil ich die "alten Pflichten" nicht nachgekommen bin. Oder bin ich "geschützt" weil ich Deutscher geworden bin.
4.Bei den Unterlagen, die ich einreichen muss, taucht ein Problem auf. Ich habe eine Geburtsurkunde mit einem Namen und einen Datum der sich mit denen Daten im Pass unterscheidet. Denn ich bin nicht in Korea geboren und als man die GU vom Geburtsland in Korea übertragen hat, haben die Behörden sich um 1 Tag vertan und meine Namen haben meine Eltern nachträglich nochmals geändert. Sprich ich habe 2 Identitäten. Ich bin in Korea als auch in D-land mit dem neuen Namen und Datum registriert. Für den Antrag soll ich ja eine GU vorlegen. Wie soll ich vorgehen?
Möglichkeit 1. Zum Einbürgerungsamt und die Geschichte erzählen, in der Hoffnung, dass die Behörden die neuen Dokumente aus Korea anerkennen und die GU aus meinem Geburtsland ignorieren.
Möglichkeit 2. Ich ändere Namen+Datum, so wie Sie in der GU steht, was mit einem erheblichen Aufwand verbunden ist.
Ich bedanke mich schon mal herzlich für die kommenden Antworten.