Hallo,
ich habe eine Frage zum Ablauf und Inhalt des Visumverfahrens für einen Sprachkurs. Die Antragstellerin ist meine Freundin. Zwei Anträge auf ein Besuchsvisum wurden abgelehnt, im zweiten Fall auch eine
Remonstration ohne Erfolg durchgeführt.
Der Antrag auf das Visum wurde am 27.02.2017 in Nairobi gestellt. Mitte/Ende März habe ich mit der Leiterin der
ABH sprechen können, habe mich und den "Fall" vorgestellt und habe angeboten, bei Bedarf gerne weitere Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten. Denn es ist so, dass meine Freundin vor kurzem eine berufliche Weiterbildung besucht hatte, die im Zusammenhang mit dem Sprachkurs Visum steht und sich dies positiv auswirken könnte. Zum Zeitpunkt des Visumantrages und dieses Gespräches hatte sie jedoch noch kein Zeugnis. Dies liegt nun vor und würde ich gerne mit zur Akte beilegen.
Ich bin mit ihr so verblieben, dass sie die Akte prüft und mich zur Klärung von offenen Fragen anrufen wird. Sie hatte zu dem Zeitpunkt noch keine genaue Kenntnis von der Akte und wusste daher auch nicht, welchen Auftrag die
AV an die
ABH vergeben hat und was durch die
ABH zu überprüfen ist.
Anfang April war ich bei der
ABH. Am Empfang wurde Rücksprache mit der Leiterin gehalten und mir gesagt, man habe weitere Dokumente / Informationen von der Botschaft angefordert und wartet auf Antwort. Was genau nun angefordert wurde, konnte man mir am Empfang nicht sagen. Auch eine zwischenzeitlich verschickte eMail bliebt leider unbeantwortet.
Heute war ich erneut bei der
ABH. Gleiches Prozedere, der Empfang fragte bei der Leiterin nach und ich habe erfahren, dass sich an dem Bearbeitungsstand nichts geändert hat.
Die normale Visumsakte müsste doch schon längst vor Ort sein. Darum kann es sich also nicht handeln. Bleibt im Prinzip ja nur die Akte aus den beiden Visa-Anträgen für das Besuchsvisum. Oder eventuell einen genauen "Prüfauftrag"? Jetzt frage ich mich, warum dauert das so lange? Jetzt sind seit Anfang April 4 Wochen um. In der Zeit sollte es doch möglich sein, die Infos an die
ABH zu senden. Erfolgt das eigentlich per Post/Kurier oder gibt es auch eine elektronische Möglichkeit? Bisher wurde seitens der Botschaft immer schnell reagiert, Visa wurden schnell entschieden, auch der Remonstrationsbescheid wurde binnen weniger Tage fertiggestellt.
Was kann ich machen? Erstmal eine eMail an die Botschaft in Nairobi mit der Frage, ob eine entsprechende Anfrage vorliegt und wann darauf reagiert wird/wurde? Lohnt es sich schon, den Bürgerservice des AA zu involvieren? Oder ruhig abwarten?
Ich habe den Eindruck, beide Behörden warten aufeinander, weil evtl. der Informationsfluss ins stocken geraten ist ...
Gruß bongo