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Stillstand Sprachkursvisum (Gelesen: 8.883 mal)
bongo85
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.05.2017 um 17:36:11
 
Hallo,

ich habe eine Frage zum Ablauf und Inhalt des Visumverfahrens für einen Sprachkurs. Die Antragstellerin ist meine Freundin. Zwei Anträge auf ein Besuchsvisum wurden abgelehnt, im zweiten Fall auch eine Remonstration ohne Erfolg durchgeführt.

Der Antrag auf das Visum wurde am 27.02.2017 in Nairobi gestellt. Mitte/Ende März habe ich mit der Leiterin der ABH sprechen können, habe mich und den "Fall" vorgestellt und habe angeboten, bei Bedarf gerne weitere Unterlagen einzureichen und Fragen zu beantworten. Denn es ist so, dass meine Freundin vor kurzem eine berufliche Weiterbildung besucht hatte, die im Zusammenhang mit dem Sprachkurs Visum steht und sich dies positiv auswirken könnte. Zum Zeitpunkt des Visumantrages und dieses Gespräches hatte sie jedoch noch kein Zeugnis. Dies liegt nun vor und würde ich gerne mit zur Akte beilegen.

Ich bin mit ihr so verblieben, dass sie die Akte prüft und mich zur Klärung von offenen Fragen anrufen wird. Sie hatte zu dem Zeitpunkt noch keine genaue Kenntnis von der Akte und wusste daher auch nicht, welchen Auftrag die AV an die ABH vergeben hat und was durch die ABH zu überprüfen ist.

Anfang April war ich bei der ABH. Am Empfang wurde Rücksprache mit der Leiterin gehalten und mir gesagt, man habe weitere Dokumente / Informationen von der Botschaft angefordert und wartet auf Antwort. Was genau nun angefordert wurde, konnte man mir am Empfang nicht sagen. Auch eine zwischenzeitlich verschickte eMail bliebt leider unbeantwortet.

Heute war ich erneut bei der ABH. Gleiches Prozedere, der Empfang fragte bei der Leiterin nach und ich habe erfahren, dass sich an dem Bearbeitungsstand nichts geändert hat.  Schockiert/Erstaunt

Die normale Visumsakte müsste doch schon längst vor Ort sein. Darum kann es sich also nicht handeln. Bleibt im Prinzip ja nur die Akte aus den beiden Visa-Anträgen für das Besuchsvisum. Oder eventuell einen genauen "Prüfauftrag"? Jetzt frage ich mich, warum dauert das so lange? Jetzt sind seit Anfang April 4 Wochen um. In der Zeit sollte es doch möglich sein, die Infos an die ABH zu senden. Erfolgt das eigentlich per Post/Kurier oder gibt es auch eine elektronische Möglichkeit? Bisher wurde seitens der Botschaft immer schnell reagiert, Visa wurden schnell entschieden, auch der Remonstrationsbescheid wurde binnen weniger Tage fertiggestellt.

Was kann ich machen? Erstmal eine eMail an die Botschaft in Nairobi mit der Frage, ob eine entsprechende Anfrage vorliegt und wann darauf reagiert wird/wurde? Lohnt es sich schon, den Bürgerservice des AA zu involvieren? Oder ruhig abwarten?

Ich habe den Eindruck, beide Behörden warten aufeinander, weil evtl. der Informationsfluss ins stocken geraten ist ... hä?

Gruß bongo
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Mojo Jojo
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Antwort #1 - 09.05.2017 um 20:32:46
 
Egal wo du fragst, die entscheidenden Infos bekommt immernoch nur der Antragssteller. Es sei denn du bist förmlich Bevollmächtigter. Diese Info wäre aber noch gut zu haben für die Beantwortung der Frage was Du nun (als Verfahrensunbeteiligter) machen kannst.
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Aras
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Antwort #2 - 09.05.2017 um 20:51:14
 
förmlich Bevollmächtigter?

Es gibt doch keine vorgeschriebene Form zur Bevollmächtigung in solch einem einfachen Verwaltungsverfahren.

Es reicht ja aus, dass man mündlich bevollmächtigt wurde. Aber natürlich will jede Behörde aus Sorgfaltspflicht eine schriftliche Vollmacht (was ich auch befürworte).

Oder sehe ich das falsch?
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Mojo Jojo
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Antwort #3 - 09.05.2017 um 21:30:27
 
Ne! Natürlich vollkommen richtig Durchgedreht Danke Aras!
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Antwort #4 - 10.05.2017 um 03:54:44
 
bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
Ich habe den Eindruck, beide Behörden warten aufeinander, weil evtl. der Informationsfluss ins stocken geraten ist ... 


... dazu könntest du dich ja mal beim Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) telefonisch erkundigen, ob diese Akte schon durchgelaufen ist. (BVA gibt die Akte an die ABH)

bongo85 schrieb am 09.05.2017 um 17:36:11:
Ich bin mit ihr so verblieben, dass sie die Akte prüft und mich zur Klärung von offenen Fragen anrufen wird. Sie hatte zu dem Zeitpunkt noch keine genaue Kenntnis von der Akte und wusste daher auch nicht, welchen Auftrag die AV an die ABH vergeben hat und was durch die ABH zu überprüfen ist. 


Es ist ja nicht sicher, ob die ABH überhaupt "ins Spiel" kommt. Wenn die AV in Kenia zu dem Schluss kommt, dass es keine hinreichenden Gründe für ein Sprachstudium in Deutschland gibt, kann die AV auch ablehnen, ohne dass die ABH in Deutschland überhaupt gefragt wurde.
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bongo85
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Antwort #5 - 10.05.2017 um 11:10:15
 
Mit Beantragung des Visums wurde gleich eine Kopie der Vollmacht für mich mit beigefügt. Auch die ABH hat sich diese mit meinem Personalausweis kopiert. Somit sollte das kein Hinderungsgrund für die Mitteilung von Informationen sein.

Das BVA werde ich mal anfragen. Also eine Ankündigung wurde wohl an die ABH schon geschickt, das wurde mir schon so halbwegs bestätigt. O-Ton "Ich glaube, ich habe da etwas gesehen...". Wenn die AV schon "nein" sagt, dann müsste das Ganze doch schon längst abgeschlossen sein und meine Freundin den Pass wieder zurück bekommen... Jetzt sind wir in Woche 10.
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bongo85
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Antwort #6 - 10.05.2017 um 11:32:04
 
So, Infos von der BVA lauten wie folgt:


Eingang des elektronischen Visa-Antrages am 28.02.2017.
Die originalen Antragsunterlagen aus von der AV in Kenia wurden am 08.03.2017 zur ABH weitergeleitet. Dort ist der Antrag aktuell in Bearbeitung.
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« Zuletzt geändert: 10.05.2017 um 11:44:36 von bongo85 »  
 
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Antwort #7 - 05.06.2017 um 09:48:33
 
moin, ich wollte mal fragen ob es etwas neues gibt
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Antwort #8 - 05.06.2017 um 12:41:15
 
Hallo,

leider nicht viel.
Die Ausländerbehörde sagt immer, sie wartet auf Informationen von der AV. Wenn was zu klären ist, melden wir uns. Leider konnte ich auch nicht mehr mit der zuständigen Sachbearbeiterin sprechen (Keine Zeit...) sondern nur mit ABH-Info. Und generell wäre die Arbeitslast so hoch ... Morgen mache ich mich wieder auf den Weg und lasse mir einen Termin geben.

Zwei Mails an die AV mit der Anfrage, welche Informationen die ABH angefragt hat bzw. zum Sachstand blieben auch unbeantwortet. Nun sind 14 Wochen vorbei. Weiter habe ich noch nicht "eskaliert".
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Antwort #9 - 05.06.2017 um 13:03:11
 
genau dies vorgehen ist mir bekannt und ich bin mir fast sicher, die ABH mauert
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Antwort #10 - 05.06.2017 um 16:48:50
 
bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 12:41:15:
Zwei Mails an die AV mit der Anfrage, welche Informationen die ABH angefragt hat bzw. zum Sachstand blieben auch unbeantwortet. Nun sind 14 Wochen vorbei.


Jens49 schrieb am 05.06.2017 um 13:03:11:
genau dies vorgehen ist mir bekannt und ich bin mir fast sicher, die ABH mauert 

Auch wenn Du es Dir nicht vorstellen kannst, könnte es auch sein, dass die ABG personell unterbesetzt ist und man durch die Vielzahl der Fälle bislang nicht in der Lage war, die anstehenden Anträge in kürzerer Frist zu bearbeiten.
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Antwort #11 - 05.06.2017 um 17:12:50
 
bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 12:41:15:
Und generell wäre die Arbeitslast so hoch ... Morgen mache ich mich wieder auf den Weg und lasse mir einen Termin geben.

Genau das ständige Nachfragen ist auch hier bei uns  oft genug die Ursache für gefrustete, überbelastete ABH-Mitarbeiter.
Auch, wenn es für dich und deine Freundin (nur) um ein Sprachvisum geht--- Deutschland hat Hunderttausende ABH-Verfahren seit Herbst 2015 an der Backe.

Manche Leute gehen zu jeder Öffnungszeit hin, belagern förmlich die ABH und gehen allermeistens unverrichteter Dinge wieder.

Warum eine ABH *mauern* sollte, ist nicht ersichtlich.
Zu Besuch ging nicht, Remonstration ging nicht. Jetzt wird Sprachvisum probiert.
Why not--- dauert halt.
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bongo85
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Antwort #12 - 05.06.2017 um 20:05:34
 
Okay, aber ist es in der ABH nicht möglich zu sagen, der Sachbearbeiter hat noch 100 Verfahren vor deinem zu bearbeiten. Das dauert mindestens 6 Monate. Dann hätte man ja zumindest einen Anhaltspunkt. Aber das man sagt, ja wir melden uns irgendwann, ist irgendwie schwierig... Ist ja auch klar das ich eigentlich niemanden von der Arbeit abhalten möchte. Aber kann man solche Verfahren nicht den Asylverfahren Vorrang gewähren? Dann gäbe es evtl. auch nicht so viele Nachfragen. Die Behörden kassieren Geld für die Verpflichtungserklärung und für das Visum, aber man wartet ewig auf die Bearbeitung von Anträgen. Mir ist auch klar, dass die ABHs für die momentane Situation am wenigsten können ...
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Antwort #13 - 05.06.2017 um 20:10:56
 
Ihr seid echt Helden. Ihr kämpft mit anderen Antragstellern um Priorisierung... Und dabei ist die personelle Aufstellung der Behörde ein politisches Versagen.
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Antwort #14 - 06.06.2017 um 08:54:35
 
bongo85 schrieb am 05.06.2017 um 20:05:34:
aber ist es in der ABH nicht möglich zu sagen,

warum sollten die das sagen?
Das ist Verwaltung! Ein kleiner Mitarbeiter kann überhaupt nicht abschätzen, wie lange die Abarbeitung dauert und was *priorisiert* wird.
Was ist überhaupt so ungeheuer eilig an deinem Fall? Oder wichtiger als die Asylverfahren?
Ich kanns nicht so richtig rauslesen.

Die Nachfrager, die ich meine, sind sämtlich Asylbewerber und anerkannte Flüchtlinge, die auf x Dinge warten. Auf ganz verschiedene Dinge. Für die ist das alles persönlich ganz wichtig.

Wie bitte?
Behörden kassieren Geld für VE? Man wartet ewig?
Kannst du das mal belegen?
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