Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer (Gelesen: 1.627 mal)
Themen Beschreibung: nach abgeschlossener einjähriger Altenpflegehelferausbildung abgelehnt, Widerspruch möglich?
Julley
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
06.05.2017 um 18:07:03
 
Liebes Forum,

ist es grundsätzlich möglich, für einen Inder einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis nach einer gerade in Deutschland erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Altenpflegehelferausbildung zu bekommen, um als Altenpflegehelfer zu arbeiten, wenn ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt?

Diese Frage hatte ich vor einigen Monaten der Hotline des BAMF gestellt, und mir wurde gesagt, es gäbe keine allgemeine Regelung, nach der eine Ausbildung länger sein müsse und das würde letztlich in jedem Einzelfall entschieden.

Daraufhin haben wir für meinen indischen Freund vor > 2 Monaten unter Vorlage des unbefristeten Arbeitsvertrags beim örtlichen Ausländeramt den Antrag für den Aufenthaltstitel gestellt. Der bisherige Aufenthaltstitel war zum Zwecke der einjährigen Ausbildung ausgestellt worden.

Letzte Woche haben wir vom Ausländeramt (bisher nur) telefonisch erfahren, dass die Arbeitsagentur dem Antrag nicht zugestimmt hätte, da Voraussetzung eine mindestens 2-jährige Ausbildung sei.
Die Betreuerin im Ausländeramt war davon auch überrascht.

Im Internet habe ich nun den § 6 der BeschV gefunden:
(1) Für Ausländerinnen und Ausländer, die im Inland eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf erworben haben, kann die Zustimmung zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden.
Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt.



Daher stellt sich uns jetzt die Frage:
Macht es Sinn gegen diese Ablehnung Widerspruch einzulegen, da tatsächlich ein Ermessenspielraum besteht und im Einzelfall entschieden wird, oder gilt die Voraussetzung 2 Jahre entgegen der Aussage des BAMF einfach immer und Widerspruch ist eh zwecklos?

Vielen herzlichen Dank für eure Hilfe.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #1 - 06.05.2017 um 18:42:44
 
Meine Meinung:
Die Entscheidung ist korrekt.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #2 - 06.05.2017 um 18:48:20
 
Aras schrieb am 06.05.2017 um 18:42:44:
Meine Meinung:
Die Entscheidung ist korrek

Sehe ich auch so...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Julley
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #3 - 06.05.2017 um 19:00:49
 
Danke für eure schnellen Antworten.
Da die Antwort für euch so klar zu sein scheint, stellt sich mir schon die Frage, warum wusste das weder das BAMF noch das Ausländeramt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #4 - 06.05.2017 um 19:26:19
 
Wenn du Brötchen willst gehst du ja auch nicht zum Friseur. BAMF und Ausländerbehörde müssen sich nicht en Detail mit der Vorrangprüfung auskennen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Julley
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #5 - 07.05.2017 um 10:10:22
 
Als Laie weiß ich leider nicht, was eine Vorrangprüfung ist und dass ich danach hätte fragen müssen.
Welche Prüfungen im Detail bei einem Antrag im Hintergrund laufen ist nicht transparent.
Für uns war für Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis das Ausländeramt der Ansprechpartner, da dort der Antrag gestellt wird.
- aber da haben wir wohl fälschlicherweise den Friseur gefragt  Zwinkernd

das Ganze ist für uns Laien schon ziemlich frustrierend und nicht einfach nachzuvollziehen

Nachdem mein Freund ja erst einen Aufenthaltstitel für die einjährige Altenpflegerhelferausbildung bekommen hatte,
ist uns nicht verständlich, warum er nach Abschluss dieser Ausbildung nun nicht in diesem Beruf arbeiten darf.
Das Altenheim, in welchem er bisher die Ausbildungs-Praktika absolviert hat, möchte ihn unbedingt einstellen.
Und im Bereich Altenpflege werden doch massiv Leute gesucht.

Hat noch jemand mehr Informationen für uns, um das Ganze verstehen zu können?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #6 - 07.05.2017 um 11:19:45
 
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #7 - 07.05.2017 um 11:21:26
 
Julley schrieb am 07.05.2017 um 10:10:22:
Hat noch jemand mehr Informationen für uns, um das Ganze verstehen zu können?



Damit ist doch eigentlich alles gesagt,oder

Julley schrieb am 06.05.2017 um 18:07:03:
(1) Für Ausländerinnen und Ausländer, die im Inland eine qualifizierte Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf erworben haben, kann die Zustimmung zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden.
Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn die Ausbildungsdauer mindestens zwei Jahre beträgt.



Altenpflegehelfer ist kein "qualifizierter Beruf" und damit keine AE
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Julley
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 15
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitserlaubnis für Altenpflegehelfer
Antwort #8 - 07.05.2017 um 17:10:12
 
@ Aras, vielen Dank, der Link hat geholfen.

Dann wohl doch Plan B und er macht noch die verkürzte Altenpflegerausbildung. Er hätte eigentlich gerne erst mal als Helfer gearbeitet und dann erst die Pfleger-Ausbildung angehängt.

Danach bekommt er dann hoffentlich die Erlaubnis zu arbeiten.

Danke nochmal für die Infos und das nächste Mal frage ich am besten direkt hier.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema