Es ist anders gekommen, als erhofft.
Nach heutigem Besuch bei der
ABH zwecks erneuter Fiktionsbescheinigung, die ausgestellt wurde, wurde mitgeteilt, dass der Verlängerungsantrag im Ablehnungsverfahren sei. Der Pass wurde eingezogen.
@ Aras, eine Zwischenbemerkung. Betreffend "low profile", wo du ja recht hast. Ich habe mich ganz zurückgehalten, nichts gesagt. Nur anschließend das, was gesagt wurde, genauer erklärt.
Sicher ist ist das Ablehnungsschreiben mit den Gründen im Detail abzuwarten. Wenn meine Bekannte es möchte, wäre sicherlich ein Anwalt vonnöten.
Dennoch habe ich zu einem Punkt eine Frage, wüsste gerne eure Meinung. Denn ein Grund wurde genannt. Dass meine Bekannte nun schon zwei Jahre zur Studienvorbereitung in Deutschland sei.
Das "alte Problem"(s. der Thread: Durfte sie arbeiten ...?). Dass sie im ersten Jahr einen
AT unter § 16 (5) hatte (Sprachkurs, explizit nicht zur Studienvorbereitung), und dann ein Jahr unter 16 (1), zur Studienvorbereitung.
Petersburger hatte ja dazu geschrieben (in: Durfte sie arbeiten (30.03.2017 um 11:05:29). Es käme auf die Sichtweise an. Beide Perspektiven seien möglich. Einmal die Aufenthaltsdauer insgesamt zu sehen, das andere Mal nur die Zeit des Aufenthalts nach § 16 (1).
Trotz Bemühen eines Anwalts, (was eher wahrscheinlich ist, aber sie hat sich noch nicht definitiv entschieden), was meint ihr? Ist es demnach eine Ermessensfrage im Bereich der Auslegung, auf einem in der Praxis unentschiedenem Terrain, oder kann man sich auf vielleicht auf irgend etwas beziehen?
Danke.