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Integrationskurs B1 (Gelesen: 2.020 mal)
Prometheus
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05.05.2017 um 20:10:05
 
Guten Abend,

mein Mann ist zum B1 Kurs verpflichtet worden und hat den leider mit zwei Punkten zu wenig nur mit A2 bestanden. Somit bekommt er nun beim nächsten mal nur für ein Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung oder?
Muss der Kurs zwingend wiederholt werden oder reicht es auch einfach nur die Prüfung nochmal zu machen?
Was mich bei seiner Prüfung etwas irritiert hat, sie mussten alle diese Prüfung mit Bleistift schrieben, vom Goethe Institut und anderen Stellen kenne ich das nur mit Kugelschreiber, ist das normal?

Vielen Dank

Prometheus
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Aras
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Antwort #1 - 05.05.2017 um 20:29:01
 
Wenn ich du wäre, würde ich um eine Akteneinsicht bitten und schauen ob du irgendwelche zusätzlichen Punkte findest und dann entsprechend Anfechten/Widerspruch einlegen. Zwei Punkte finden sich ggf. schneller als du denkst. Außer natürlich die zwei Punkte fehlen in dem mündlichen Teil.

Ansonsten reicht es aus die Prüfung insgesamt zu wiederholen. Ggf. solltet ihr überlegen ob ihr nicht beim Goethe Institut die Prüfung macht. Könnte vom Anspruch ggf. etwas höher sein, aber beim Goethe Institut sind die B1 und C2 Prüfung auch als Teile wiederholbar, sodass man beim Bestehen eines Teiles nicht unbedingt erneut alle Teilen ablegen muss.

Das mit dem BLeiststift ist kritisch. Aber du müsstest schon eine Manipulation nachweisen damit das auch ne Chance hätte die Prüfung zu kippen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Pirukas
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Antwort #2 - 08.05.2017 um 12:18:30
 
Mit Bleistift schreiben ist beim DTZ normal. Der DTZ wird von TELC durchgeführt und deren Prüfungen werden immer nur mit (weichem) Bleistift geschrieben. Es geht dabei um die Maschinenlesbarkeit der ersten Teile. Denn nur der Teil "Schreiben" wird wirklich von Menschen gelesen, alles andere wird maschinell ausgewertet und die Scanner können anscheinend nur/ besser Bleistifte verarbeiten.

Dein Mann sollte in der Sprachschule und beim BAMF nachfragen, ob er einfach das letzte Modul (100 Stunden) wiederholen kann. Wenn ihm wirklich nur zwei Punkte fehlen, wäre es ja Unsinn, wenn er noch mal komplett B1 wiederholen muss. Grundsätzlich ist die Sprachschule ein guter erster Ansprechpartner, da die sich sehr gut mit nicht bestandenen Prüfungen auskennen werden. Die Frage nach der Aufenthaltserlaubnis kann das BAMF wohl am besten beantworten. Smiley

TELC ist nicht sehr hilfreich, wenn es um Prüfungseinsicht geht. Ihr könnt natürlich fragen, aber in den Fällen, die ich kenne, war das nie erfolgreich.
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Prometheus
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 24.07.2017 um 19:53:50
 
Danke für eure Antworten!

Wie sieht das eigentlich aus, wenn man Verpflichtet worden ist, ist die Verpflichtung trotzdem mit A2 erfüllt? Klar B1 muss noch gemacht werden, aber für 1 Jahr müsste es doch definitiv eine Aufenthaltsverlängerung geben?
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KaGe
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Antwort #4 - 24.07.2017 um 20:59:32
 
Wenn man zum Integrationskurs verpflichtet wurde und nur A2 besteht, erhält man die Teilnahmebescheinigung mit der ausgewiesenen Punktezahl für A2.
Allerdings kein Zertifikat für B1.

Die Verpflichtung gilt mW für 1 Jahr. Man kann aber eine Verlängerung beim BAMF beantragen für einen weiteren Kurs.

Ob es dafür eine AE-Verlängerung gibt?
Das weiß ich nicht-
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Saxonicus
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Antwort #5 - 24.07.2017 um 21:21:31
 
Prometheus schrieb am 24.07.2017 um 19:53:50:
...aber für 1 Jahr müsste es doch definitiv eine Aufenthaltsverlängerung geben? 

Wenn die eheliche Lebensgemeinschaft weiterhin besteht, dann wird die AE auch verlängert . Möglicherweise aber nur für ein Jahr und eine NE liegt in weiter Ferne..
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #6 - 24.07.2017 um 21:42:38
 
Prometheus schrieb am 24.07.2017 um 19:53:50:
wenn man Verpflichtet worden ist, ist die Verpflichtung trotzdem mit A2 erfüllt?


Ja.

Zitat:
aber für 1 Jahr müsste es doch definitiv eine Aufenthaltsverlängerung geben? 


Ja (s. Antwort Saxonicus).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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