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Haushaltshilfe Paragraph 38 SGB V - private ausländische Hilfe (Gelesen: 772 mal)
itaipu
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the past is ur strength


Beiträge: 105

Rüsselsheim, Hessen, Germany
Rüsselsheim
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Haushaltshilfe Paragraph 38 SGB V - private ausländische Hilfe
05.05.2017 um 11:15:23
 
Hallo@alle.
falls thematisch unpassend => bitte verschieben.

Versuche mich kurz zu fassen:
Liege aktuell im Krankenhaus, mein Mann kümmert sich um unser 2 Jähriges Kind. ab morgen muss er wieder arbeiten - Wochenend und Schichtarbeit.

Man empfahl uns im Krankenhaus eine Haushaltshilfe zu beantragen. 
Eine liebe Freundin hat sich bereit erklärt auszuhelfen. Sie wird 2- 3 Wochen uns mit Kind und Haushalt helfen.

kann / darf ich sie offiziell im Antrag angeben?

Sie hat Aufenthaltserlaubnis beantragt. Erhalt in ca 5 Wochen lt ihrer Info.
Welche?  Mir unbekannt.
Ihre Tochter (5-6 Monate jung) hat deutsche Staatsangehörigkeit..
Dürfte Rückschlüsse auf Aufenthaltserlaubnis ermöglichen.
Freundin hat nigerian.  Staatsangehörigkeit
kam ursprünglich mit Touristen Visum nach D.
Kurz vor Visumsablauf dann Asyl beantragt  hä?
Nach Geburt des Kindes Aufenthaltserlaubnis beantragt.

Ich vermute sie hat Fiktionsbescheinigung. Weiß aber nicht ob sie Arbeitserlaubnis hat.

Kann ich sie im Antrag auf Haushaltshilfe angeben?
Wenn wir finanzielle Unterstützung erhalten, soll sie davon natürlich auch profitieren. 
Geld möchte sie eigentlich nicht von uns.
Aber ggf möchten wir von dem Geld ihr einen Gutschein in entsprechender Höhe zukommen lassen.  Den kann sie dann in Windeln investieren  Zwinkernd

sry für evtl Schreibfehler. .. mit Handy tippen no be easy.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
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Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Haushaltshilfe Paragraph 38 SGB V - private ausländische Hilfe
Antwort #1 - 05.05.2017 um 19:37:02
 
Hallo,

das scheint grundsätzlich möglich zu sein. Stichwort: "Nachbarschaftshilfe" bzw. "Gefälligkeit in einer Notlage".
Der Zoll dazu: Klick..

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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