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Scheidung Deutsch Indisch (Gelesen: 2.023 mal)
tajinder
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
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04.05.2017 um 07:57:19
 
Hallo Zusammen,

ich bin in Deutschland seit 3 Jahren  und besitze einen Aufenthalts (blaue karte seit 1 Jahre).
Ich wohne seit 1 Jahre getrennt und ich habe überhaupt keinen Ahnung wie diese Scheidung Prozess Läufen würde.

Ich habe keinen Kontakt mit meinen Frau(Ex Frau) und werde auch nicht haben(keine Fragen da)

Wie viel kostet die Scheidung in Deutschland ?

Muss beide seiten Scheidung Gebühr bezahlen muss ? 

Ich würde gerne lieber mehr dazu Fragen aber in erste Post reicht zu viel.

Ich danke euch im Voraus für Ihre Zeit und Hilfe.

LG
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lottchen
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Antwort #1 - 04.05.2017 um 09:09:49
 
Derjenige, der sich scheiden lassen will geht zum Anwalt und lässt von diesem die Scheidung einreichen. Derjenige bezahlt den Anwalt und die Gerichtskosten (letztere als Vorschuß). Der andere kann sich einen eigenen Anwalt nehmen (den muss er dann bezahlen), muss das aber nicht. Es sei denn, man will selber Anträge bei Gericht stellen, dann braucht man auf alle Fälle einen Anwalt. Nach Abschluß des Gerichtsverfahrens ergeht ein Kostenfestsetzungsbeschluß in dem normalerweise festgelegt wird, dass jeder die Hälfte der Gerichtskosten zahlt.

Arbeitet Deine Frau? Verdient sie ungefähr soviel wie Du? Habt Ihr Kinder? Zahlt einer von Euch beiden momentan Trennungsunterhalt an den anderen? Habt Ihr zusammen Grundbesitz oder andere Werte?
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tajinder
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Indisch
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Antwort #2 - 04.05.2017 um 13:10:42
 
Vielen Dank für den Antwort.

Ja sie arbeitet. Wir waren Zusammen für ungefähr 2 Jahren.
Nein wir haben keinen Kinder Zusammen  und zahlt niemand von uns Trennungsunterhalt.

Hier sind meinen Details und bitte vorschlagen ob es Sinn macht selbst Scheidung zu initiieren.

wir waren seit 04.2014 bis 04.2016 Zusammen
Meiner Frau hat in der Schweiz von 2012 bis 05.2015 gearbeitet und danach in Deutschland.
Ich habe von 06.2014 -03.2015 in einem Restaurant gearbeitet. (Mein Gehalt war Ein Zehntel von ihre Schweiz Gehalt).
Ab 04.2015 habe ich in einer Firma Angefangen (Gehalt  2/3 auf Ihre Gehalt , Mein Gehalt < ihre Gehalt)

und während unsere Getrennt Phase habe ich neue Stelle gefunden (Meine Gehalt= ihre Gehalt)

Zusammen hatten wir nur kleine Sachen wie Fernsehr, Möbel usw. und die bleiben alles bei ihr.

Meine Fragen Sind:

1.Sie (und ihre Eltern) kennen einen sehr gut Rechtsanwalt (Familie Freunde). Kann sein das ich ihr irgendwas zahlen muss ?
2.  Wie ist mit Getrennt lebend Phase , angenommen das während diese Phase habe ich gut Gehalt verdient und sie hat gar nicht gearbeitet. Muss ich dafür auch zahlen ?

Wie gesagt, ich habe nicht viel Ahnung über die Bearbeitung (nur von Internet habe ich gelesen). was soll meine nächste Schritt sein ?

Danke nochmal !!










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lottchen
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Antwort #3 - 04.05.2017 um 13:25:10
 
tajinder schrieb am 04.05.2017 um 13:10:42:
Wie ist mit Getrennt lebend Phase , angenommen das während diese Phase habe ich gut Gehalt verdient und sie hat gar nicht gearbeitet. Muss ich dafür auch zahlen ? 


Nicht rückwirkend. Wenn Du heute von Ihrem Anwalt ein Schreiben bekommst dass sie Trennungsunterhalt von Dir verlangt, dann musst Du diesen maximal ab heute bis zur Scheidung bezahlen (wenn ihr überhaupt Unterhalt zusteht). Nicht für die letzten Monate seit der Trennung.

Was Du machen sollst kann Dir niemand sagen. Wenn es Dich nicht stört weiter verheiratet zu sein musst Du gar nichts tun. Wenn Du die Scheidung möchtest musst Du zum Anwalt gehen und die Kosten bezahlen (Anwalts- und Gerichtskosten, von den Gerichtskosten bekommst Du normalerweise die Hälfte von Deiner Frau zurück, von den Anwaltskosten nicht).

Um die Kosten auszurechnen brauchst Du Dein Einkommen der letzten 3 Monate und das Deiner Frau. Je mehr ihr zusammen verdient desto höher sind die Kosten.
Im Internet gibt es ganz viele Kostenrechner dafür.
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tajinder
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 04.05.2017 um 13:39:53
 
vielen dank für den Antwort.

ich melde mich bald bei einem Rechtsanwalt.
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lottchen
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Antwort #5 - 04.05.2017 um 14:16:05
 
Mal als Beispiel:
Du verdienst netto 4.000€ im Monat, Deine Frau verdient 2.000€ netto im Monat. Das sind in 3 Monaten zusammen 18.000€. Dazu kommen noch mindestens 1.000€ für den Versorgungsausgleich (auch wenn keiner gemacht wird, was bei eurer kurzen Ehedauer möglich ist). Macht insgesamt 19.000€ Gegenstandswert. Davon werden jetzt die Anwalts- und Gerichtskosten berechnet. Wären ca. 2.100€ Anwaltskosten und 638€ Gerichtskosten, also gut 2.700€, die Du bezahlen müsstest. Normalerweise wird dann durch den Richter bei der Verhandlung entschieden, dass Deine Noch-Frau die Hälfte der Gerichtskosten bezahlen muss. Also 319€ müsste sie Dir davon zurückzahlen. Die restlichen Kosten (rund 2.400€ musst Du tragen). Die kannst Du aber bei Deiner Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" absetzen. Die Rechtssprechung dazu ist allerdings etwas umstritten. Bei mir hat das Finanzamt vor 2 Jahren die Kosten problemlos anerkannt. Also normal müsste es funktionieren.
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tajinder
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Antwort #6 - 04.05.2017 um 15:06:30
 
OK Ich danke Ihnen für die Information Smiley
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