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Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet (Gelesen: 1.891 mal)
Sneeuwwitje
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freizugigkeit Deutschland nicht verheiratet
03.05.2017 um 11:08:05
 
Guten tag jeder,

Entschuldiging, mein Deutsch is nicht sehr gut.

Ich habe eine frage an der freizugigkeit. Weiß jemand oder aufenthalt möglich ist in Deutschland wann mann und frau nicht verheiratet sein? Ich bin Holländisch (EU-Bürger) und mein partner ist nicht EU-burger. Wir haben ein kind (Auch Holländisch und EU-Bürger) zusammen.

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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #1 - 03.05.2017 um 11:38:18
 
Drittstaater-Eltern von minderjährigen EU-Bürgern leiten ihre Freizügigkeit vom Kind ab.
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Sneeuwwitje
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 03.05.2017 um 11:54:34
 
Petersburger schrieb am 03.05.2017 um 11:38:18:
Drittstaater-Eltern von minderjährigen EU-Bürgern leiten ihre Freizügigkeit vom Kind ab.


Vielen Dank für Ihre Antwort

Können wir als Familie in Deutschland zusammen zu leben? Oder muss der vater allein mit seinem Kind leben? Wissen sie ob es spezifische voraussetzungen betreffen in diese situation?
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Petersburger
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Antwort #3 - 03.05.2017 um 14:36:06
 
Nein, Ihr müsst nicht getrennt leben.

Selbstverständlich kann eine solche Familie in Deutschland leben, wenn die "Sozialsysteme nicht über Gebühr in Anspruch genommen werden".

M.a.W.:
Wenn z.B. einer der beiden Eltern arbeitet - das kann auch der Drittstaater sein - ist für alle drei Freizügigkeit gegeben bzw. ableitbar.
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Prawo
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EU Recht gibt Rechte die
man oft noch nicht kennt.


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Antwort #4 - 05.05.2017 um 01:47:25
 
Petersburger schrieb am 03.05.2017 um 11:38:18:
Drittstaater-Eltern von minderjährigen EU-Bürgern leiten ihre Freizügigkeit vom Kind ab.

Ist das auch der Fall indem nur ein Elternteil Drittstaater ist un der andere Elternteil (die Mutter) Unionsbürger?
Das Kind brauch glaube ich nur einen Elter um seine Freizügigkeit ausüben zu können.
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Antwort #5 - 05.05.2017 um 01:55:11
 
Prawo schrieb am 05.05.2017 um 01:47:25:
Ist das auch der Fall indem nur ein Elternteil Drittstaater ist un der andere Elternteil (die Mutter) Unionsburger?
Das Kind brauch glaube ich nur einen Elter um seine Freizügigkeit ausüben zu können.


Ganz einfach. Beide Elternteil keine Unionsbürger, Kind ist Unionsbürger (ja ist theoretischer Fall). Die Eltern können ihr Aufenthaltsrecht nach EU-Freizügigkeit vom Kind ableiten. Es muss keine Ehe vorliegen. Die anderen Voraussetzungen müssen natürlich erfüllt sein.
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Petersburger
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Antwort #6 - 05.05.2017 um 05:37:28
 
Prawo schrieb am 05.05.2017 um 01:47:25:
Das Kind brauch glaube ich nur einen Elter um seine Freizügigkeit ausüben zu können.

Und wer bitte entscheidet, welchen Elternteil das Kind braucht?

Glücklicherweise ist von Seiten des Gesetzgebers noch niemand auf solch einen ...  Lippen versiegelt ... Gedanken gekommen.
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Antwort #7 - 05.05.2017 um 12:15:45
 
Der holländische Vater übt seine Freizügigkeit aus.
Für drittstaatliche Mutter gilt EuGH Chen C-200/02.
Voraussetzung sind ausreichende finanzielle Mittel und Krankenversicherung. Woher die finanziellen Mittel kommen ist nach EuGH Urteil egal.

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