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Geld vom Staat (Gelesen: 2.442 mal)
doktorbecks
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.05.2017 um 14:50:33
 
Hallo liebe Gemeinde,

mein Sohn und meine phil. Ehefrau kommen hoffentlich im Juni/Juli zu mir nach Deutschland.
Meine Frage nun, welche finanziellen Unterstützungen kann ich beantragen?
Kindergeld ist klar, Familienversicherung bei der KK auch. Kann ich für meine Frau Elterngeld beantagen? Ich selber bin seit 9 Monaten krank geschrieben und erhalte Krankengeld von der KK.

Grüße von doktorbecks
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deerhunter
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Antwort #1 - 02.05.2017 um 15:10:04
 
doktorbecks schrieb am 02.05.2017 um 14:50:33:
Kann ich für meine Frau Elterngeld beantagen?


Wie alt ist das Kind? Elterngeld gilt für 12 Monate ab der Geburt....dazu benötigt die Frau noch eine AE und Meldung beim JC! Also wird das wenn überhaupt nur für wenige Monate geben!
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doktorbecks
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutschland
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Antwort #2 - 02.05.2017 um 16:25:38
 
Der Kleine wird 8 Monate.
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deerhunter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 02.05.2017 um 18:09:38
 
doktorbecks schrieb am 02.05.2017 um 16:25:38:
Der Kleine wird 8 Monate.


Dann wird das wohl eher nichts mehr...ehe die Frau hier ist, sich überall angemeldet hat und eine AE hat ist er 12 Monate und es gibt kein Elterngeld mehr!

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Mewiase79
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.05.2017 um 07:03:21
 
Man kann das Elterngeld auch auf 24 Monate splitten lassen. Wenn, dann würde sie eh nur den Mindestsatz von 300€ bekommen, da das Elterngeld ja Einkommensabhängig ist und aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt berechnet wird.
Es wird Euch nicht Rückwirkend bezahlt, da Deine Frau keine EU-Bürgerin ist und auch nicht in der EU vorher lebte.
Lg
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Marie
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.06.2017 um 22:31:58
 
Je nach Einkommenssituation und Wohnkosten könnte Wohngeld in Betracht kommen, vielleicht auch Kindergeldzuschlag. Für beides sind Einkommensgrenzen und weitere gesetzliche Vorgaben zu beachten. Wenn es finanziell ganz übel aussieht, käme auch ALG 2 ergänzend zu Deinem Krankengeld und dem Kindergeld in Betracht. Du wirst dafür allerdings Eure Vermögensverhältnisse offen legen müssen.
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