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Einbürgerung wie möglich? (Behinderung + kein eigenes Einkommen) (Gelesen: 1.403 mal)
Zuckerfee
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung wie möglich? (Behinderung + kein eigenes Einkommen)
01.05.2017 um 14:52:01
 
Hallo ihr,

ich schreibe hier für meinen Bruder.

Er ist in Deutschland geboren, hat Kindergarten besucht, Förderschule besucht und abgeschlossen(kein Hauptschulabschluss), danach hat er noch 3-4 Monate versucht eine qualifizierung zu machen. Das hat jedoch nicht geklappt, weil er eine Psychose erlitten hat und nun erkrankt ist mit paranoider Schizophrenie.(Der Psychater bescheinigt ihm, dass er nicht mehr als 3 stunden arbeiten kann)
Er ist türkischer Staatsbürger mit Niederlassungserlaubnis und die Eltern ebenso. Zurzeit lebt er im Haus der Eltern.
Er ist 94 geboren.

Ich hatte mal mit ihm zusammen, die Grundsicherung beantragt, welches abgelehnt wurde, weil er nicht dauerhauft erwerbsgemindert ist, sondern befristet(ich werde noch widerspruch einlegen)

So jetzt komm für mich die Frage:
Kann er sich irgendwie einbürgern lassen, weil er ja gar nicht arbeitet und kein vollen Einkommen bezieht?

Antrag für Schwerbehindertenausweis läuft noch..Die Eltern haben sich partout nicht kümmern wollen um Papier kram..deswegen läuft das ganze an mit meinem zutun....

Kann uns bitte jemand helfen?
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung wie möglich? (Behinderung + kein eigenes Einkommen)
Antwort #1 - 01.05.2017 um 15:48:17
 
Grundsätzlich ja. Es gibt entsprechende Sonderregelungen für Menschen, die dauerhaft derart krank sind, dass sie ihren Lebensunterhalt nicht selbst aufbringen können und u.U. auch am Erwerb von Kenntnissen der Sprache bzw. Rechtsordnung gehindert sind. Wichtig ist die ausreichende ärztliche Dokumentation und Diagnose; sie wird ggfs. durch eine amtsärztliche Begutachtung geprüft. Notwendig ist allerdings, dass jemand aufgrund der Erkrankung derart starke Einschränkungen hat.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung wie möglich? (Behinderung + kein eigenes Einkommen)
Antwort #2 - 01.05.2017 um 15:50:40
 
Ergänzung hier: Bemühungen für den Teilzeitjob sind nachzuweisen. Nur erfolglose Bemühungen werden anerkannt. Es gilt der Grundsatz "im Rahmen seiner Möglichkeiten".
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Zuckerfee
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 01.05.2017 um 18:53:46
 
Zitat:
Ergänzung hier: Bemühungen für den Teilzeitjob sind nachzuweisen. Nur erfolglose Bemühungen werden anerkannt. Es gilt der Grundsatz "im Rahmen seiner Möglichkeiten".


Wenn er krank ist und befristet erwerbsgemindert ist?
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reinhard
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Beiträge: 15.169

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 01.05.2017 um 18:58:14
 
Zuckerfee schrieb am 01.05.2017 um 18:53:46:
Wenn er krank ist und befristet erwerbsgemindert ist?



Wenn er die Bescheinigung hat, dass er drei Stunden täglich arbeiten kann, wird sicherlich danach gefragt.

Aber wir können hier im Forum nur relativ allgemein antworten. Deine Einbürgerungsbehörde kann Dir besser sagen, welche Ausnahmen sie von den normalen Regeln machen und welche Belege / ärztliche Stellungnahmen sie dafür brauchen.

Am besten vereinbarst Du mit Deiner Einbürgerungsbehörde einen Termin und gehst zusammen mit Deinem Bruder hin. Du weißt ja jetzt, dass es grundsätzlich möglich ist.
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