Keine Ahnung wo das "neue" Gesetz herkommen soll, da ich es als Selbstverständlichkeit ansehe dass ein Türke in der Türkei als Türke heiratet. Ein Deutscher heiratet in Deutschland auch als Deutscher. Ich gehe auch davon aus, dass er als "Türke" hätte heiraten müssen, also die Ehehindernisse nach türkischem Recht festgestellt werden mussten.
Ganz ehrlich... der Ansprechpartner ist weiterhin das Standesamt. Und wenn das Standesamt das mit dem Heiraten als "Deutscher" empfohlen hat, dann ist es komisch und so. Aber das würde mich als Betroffenen nicht primär interessieren.
Weißt du wie man im Orient sowas normalerweise löst? Vielleicht fehlt euch ja auch grad die Finesse.
Nicht durch Bestechung sondern mit ehrlicher Freundlichkeit.... und Vitamin B/kurzer Dienstweg.
Man geht hier im konkreten Fall zum Standesamt und erläutert das Problem. Dann fragt man ob der Standesbeamte jemanden im Einwohnermeldeamt kennt. Wenn ja dann bittet man ganz nett darum, dass der Standesbeamte das für einen klärt damit man die Heiratsurkunde kriegt. Also dann ruft der Standesbeamte seinen Bekannten an etc.. Wenn nein, dann fragt man vielleicht noch den Standesbeamten ob es ein Problem wäre wenn du zum Standesamtsleiter gehen würdest, damit er vielleicht was beim Einwohnermeldeamt erreichen kann. Dann geht man zum Standesamtsleiter und erläutert erneut das Problem und fragt ob er ggf. jemanden im oder gar den Leiter des Einwohnermeldeamtes kennt und ob er das bitte klären könnte.
Wenn der Standesbeamte einen Fehler gemacht hat, dann natürlich nicht zum Standesamtsleiter sondern eben fragen wie man das ganze lösen kann.
Die ganzen Beamten kennen sich ja untereinander.
Wenns klappt, dann geht man genau zu diesem Bekannten des Standesbeamten im Einwohnermeldeamt und holt sich direkt die Urkunde ab.