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Eheschließung in der Türkei (Gelesen: 750 mal)
Roji63
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29.04.2017 um 10:50:19
 
Hallo ihr lieben,

vielen dank für eure Antworten. Wir haben es geschafft und mein Bruder hat geheiratet. Als deutscher Staatsbürger in der Türkei. Jedoch haben wir jetzt ein anderes Problem. Mein Bruder ist nun zum Einwohnermeldeamt gegangen um die internationale Heiratsurkunde zu bekommen. Ihm wurde diese verweigert mit der Begründung er müsse als stolzer Türke heiraten und nicht als deutscher (er ist deutscher und hat aufgrund unseres Vaters die türkische Staatsangehörigkeit-also beide). Nun stehen wir da ohne etwas in der Hand um die Familienzusammenführung zu machen. Es gebe wohl ein neues Gesetzt wurde uns gesagt???? Was ich nicht wirklich glauben kann. Dieses Gesetzt besagt wohl das Doppelstaatsbürger als türke heiraten müssen.

Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

LG
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Aras
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Antwort #1 - 29.04.2017 um 10:59:56
 
Roji63 schrieb am 29.04.2017 um 10:50:19:
Ihm wurde diese verweigert mit der Begründung er müsse als stolzer Türke heiraten und nicht als deutscher (er ist deutscher und hat aufgrund unseres Vaters die türkische Staatsangehörigkeit-also beide).


Da hat das Einwohnermeldeamt aber höchstwahrscheinlich Recht. Und das hatte ich dir auch damals geschrieben. Insofern verwundert es mich, dass dein Bruder trotzdem als "Deutscher" geheiratet hat. Er soll beim Standesamt vorsprechen und die Sache klären. Entweder die Ehe ist aufgrund des (erheblichen) Formfehlers nichtig und muss wiederholt werden oder es müssen paar Unterlagen korrigiert werden damit die vielleicht materialrechtlich wirksam geschlossene Ehe auch auf der Eheurkunde korrekt dargestllt wird.

Also Ansprechpartner ist das Standesamt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Roji63
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Antwort #2 - 29.04.2017 um 11:01:23
 
hallo Aras,

jedoch hat uns der Standesbeamte dort geraten, dass er als deutscher Heiratet? Kannst du mir sagen wo ich dieses angeblich neue Gesetz finde??

LG
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Antwort #3 - 29.04.2017 um 11:19:30
 
Keine Ahnung wo das "neue" Gesetz herkommen soll, da ich es als Selbstverständlichkeit ansehe dass ein Türke in der Türkei als Türke heiratet. Ein Deutscher heiratet in Deutschland auch als Deutscher. Ich gehe auch davon aus, dass er als "Türke" hätte heiraten müssen, also die Ehehindernisse nach türkischem Recht festgestellt werden mussten.

Ganz ehrlich... der Ansprechpartner ist weiterhin das Standesamt. Und wenn das Standesamt das mit dem Heiraten als "Deutscher" empfohlen hat, dann ist es komisch und so. Aber das würde mich als Betroffenen nicht primär interessieren.

Weißt du wie man im Orient sowas normalerweise löst? Vielleicht fehlt euch ja auch grad die Finesse.  Laut lachend
Nicht durch Bestechung sondern mit ehrlicher Freundlichkeit.... und Vitamin B/kurzer Dienstweg.

Man geht hier im konkreten Fall zum Standesamt und erläutert das Problem. Dann fragt man ob der Standesbeamte jemanden im Einwohnermeldeamt kennt.  Wenn ja dann bittet man ganz nett darum, dass der Standesbeamte das für einen klärt damit man die Heiratsurkunde kriegt. Also dann ruft der Standesbeamte seinen Bekannten an etc.. Wenn nein, dann fragt man vielleicht noch den Standesbeamten ob es ein Problem wäre wenn du zum Standesamtsleiter gehen würdest, damit er vielleicht was beim Einwohnermeldeamt erreichen kann. Dann geht man zum Standesamtsleiter und erläutert erneut das Problem und fragt ob er ggf. jemanden im oder gar den Leiter des Einwohnermeldeamtes kennt und ob er das bitte klären könnte.

Wenn der Standesbeamte einen Fehler gemacht hat, dann natürlich nicht zum Standesamtsleiter sondern eben fragen wie man das ganze lösen kann.

Die ganzen Beamten kennen sich ja untereinander.

Wenns klappt, dann geht man genau zu diesem Bekannten des Standesbeamten im Einwohnermeldeamt und holt sich direkt die Urkunde ab.
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