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FZF aus dem Kosovo (Gelesen: 24.202 mal)
Themen Beschreibung: Mit deutscher Heiratsurkunde
Lore84
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Antwort #90 - 11.10.2017 um 08:25:48
 
frog schrieb am 11.10.2017 um 00:10:02:
Das hat dir die ABH gesagt, die aber dann doch auf 18 Monate befristet?!  


Nein das haben die nicht gesagt.  Smiley Aber da ich schwer davon ausgehe, dass unsere Ehe länger hält, wird ihm die Verlängerung ja zustehen.
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Antwort #91 - 11.10.2017 um 10:18:15
 
Hast du jetzt schon eine Beschwerde an die Behörde für Inneres und Sport Hamburg geschickt?
Auf mündliche Zusagen würde ich mich nicht verlassen.
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Aras
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Antwort #92 - 11.10.2017 um 10:40:58
 
Unnötige Eskalation
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Lore84
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Antwort #93 - 11.10.2017 um 10:51:42
 
mgb schrieb am 11.10.2017 um 10:18:15:
Hast du jetzt schon eine Beschwerde an die Behörde für Inneres und Sport Hamburg geschickt?
Auf mündliche Zusagen würde ich mich nicht verlassen.


Nein habe ich bislang nicht gemacht. Halte ich momentan noch nicht für angebracht in unserer Sache.
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Antwort #94 - 11.10.2017 um 11:14:07
 
Aras schrieb am 11.10.2017 um 10:40:58:
Unnötige Eskalation



Wenn man an einer Grundsatzentscheidung interessiert ist, dann ist das der richtige Weg.
Viel Aufwand dazu braucht es ja nicht.
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Antwort #95 - 11.10.2017 um 11:17:20
 
Och Junge, die zuständige Sachbearbeiterin hat ihr Wort gegeben. Denkst du, dass man durch Druck diese dann wohlwollend stimmt?

Komm mal in der Realität an.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #96 - 11.10.2017 um 11:53:10
 
Abwimmlung gehört heutzutage zum Tagesgeschäft.
Die Fragestellerin wird hoffentlich berichten wie die Sache ausgeht.
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Antwort #97 - 11.10.2017 um 12:15:21
 
mgb schrieb am 11.10.2017 um 11:53:10:
Abwimmlung gehört heutzutage zum Tagesgeschäft.

Deshalb sollte man solche Angelegenheiten immer schriftlich angehen, dann bekommt man auch etwas schriftlich zurück.

Mündliche Aussagen sind, soweit sie nicht vor einem Gericht getätigt werden, nur Schall und Rauch.

Nur was man schwarz auf weiß besitzt, kann man getrost nach Hause tragen. - Johann Wolfgang von Goethe, Faust 1 -
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #98 - 11.10.2017 um 12:40:32
 
mgb schrieb am 11.10.2017 um 11:53:10:
Abwimmlung gehört heutzutage zum Tagesgeschäft.
Die Fragestellerin wird hoffentlich berichten wie die Sache ausgeht.


Die Dame hat sich lange und ausführlich mit mir unterhalten. Ich fühlte mich nicht abgewimmelt, weshalb ich mal an das Gute glauben möchte und darauf hoffe, dass sie ihr Wort hält. Wenn nicht kann ich es ja immer noch schriftlich machen. Bei uns drängt ja nichts, weshalb es auf die 2 Wochen Warten dann nicht ankommt.

Klar werde ich berichten.  Smiley
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Antwort #99 - 24.10.2017 um 13:49:03
 
Hier eine kurze Zwischennachricht:

Die Behörde für Inneres überprüft nun aufgrund meines Anrufes die Fachanweisung aus dem Jahr 2014 intern in einem Verfahren. Zu einem abschließenden Ergebnis ist es noch nicht gekommen. Dies wird im Laufe des Novembers vermutlich passieren (Urlaubszeit).

Ich musste auch gar nicht lange erklären, der Mitarbeiter wusste mich sofort zuzuordnen. Daher gehe ich mal von dem Wahrheitsgehalt seiner Aussagen aus.

Allerdings klang es so durch als würde die Behörde zum Festhalten an der Fachanweisung tendieren. Aber abwarten...  Smiley

Einen schönen Tag allen!
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Lore84
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Antwort #100 - 02.12.2017 um 12:30:26
 
Hallo Smiley

Mein Mann hat heute per Post die Mitteilung erhalten, dsss nach erneuter Klärung des Sachverhalts der Aufenthalt für 3 Jahre gewährt werden soll. Er soll in den nächsten Tagen bei der ABH erscheinen.

Ob die ABH das nun grundsätzlich so machen wird, bezweifle ich. Aber meine Eingabe bei der Bürgerschaft läuft ja auch noch.

Es hat sich also gelohnt zu kämpfen.

Ein schönes Wochenende.
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Antwort #101 - 02.12.2017 um 13:02:31
 
Herzlichen Glückwunsch ! Laut lachend

Nach Lesen der Antwort Antwort #81 - 10.10.2017  hat sich die MA vom BMI tatsächlich reingehängt.

Ob die ABH  HH inzwischen ihre interne falsche Regelung geändert hat und in solchen Fällen die 3 Jahre gibt?
Man kann es nur hoffen.
Im günstigsten Fall bestätigt dir das irgendwann die Post vom Bürgerschaftspräsidenten, falls du diesen direkt angeschrieben hast. Sein Adlatus wird an zuständiger Stelle nachfragen.
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Antwort #102 - 02.12.2017 um 16:54:59
 
Ja, Gratulation und danke für die Rückmeldung. Und: Ergebnis eingefahren ("erneute Klärung des Sachverhalts"... ja klar) ohne Klage und "nur" aufgrund sachlich begründeter (und begründbarer) Remonstration schon auf Ebene der unteren Eskalationsstufen. Interessant, nicht wahr?

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Lore84
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Antwort #103 - 03.12.2017 um 11:48:40
 
Ich danke euch!

Mal sehen, ob die ABH nun noch Geld für den neuen Aufenthaltstitel haben möchte...

An dieser Stelle möchte ich mich auch nochmal für die Hilfe von euch bedanken! Und für das Mut machen, die Entscheidung der ABH nicht einfach so hinzunehmen.
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Lore84
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Antwort #104 - 19.12.2017 um 11:57:07
 
Nach telefonischer Auskunft des Eingabenausschusses hat der Senat tatsächlich angeordnet, dass bei Ersterteilung nun grundsätzlich drei Jahre zu gewähren sind.

Das wäre ja ein toller Erfolg für alle weiteren Antragsteller in Hamburg. Smiley
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