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FZF aus dem Kosovo (Gelesen: 24.199 mal)
Themen Beschreibung: Mit deutscher Heiratsurkunde
Lore84
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Antwort #30 - 19.06.2017 um 19:01:22
 
Hallo  Smiley Mein Mann ist nun endlich da und wir waren heute gleich bei der Ausländerbehörde um die Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Dazu haben wir einen Termin in 5 Wochen bekommen und einen Zettel was wir bzw. ich alles mitbringen muss.

Dazu gehört nun mein

- Mietvertrag/ aktuelle Miethöhe/ monatliche Betriebskosten/ Wasserkosten

- 3 aktuelle Gehaltsnachweise

- persönliche Vorsprache des Ehegatten

Ist das nun ein ganz neues Verfahren, in welchem ich diese Dinge vorlegen muss egal ob ich Deutsche bin ?

Vielen Dank!
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Antwort #31 - 20.06.2017 um 17:13:29
 
Lore84 schrieb am 19.06.2017 um 19:01:22:
Ist das nun ein ganz neues Verfahren, in welchem ich diese Dinge vorlegen muss egal ob ich Deutsche bin ?


Hallo,

nein, ist es nicht. Und Du musst die entsprechenden Unterlagen nicht vorlegen. Kannst Du aber, wenn es Dir nicht wehtut.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #32 - 20.06.2017 um 18:50:04
 
Lore84 schrieb am 19.06.2017 um 19:01:22:
- persönliche Vorsprache des Ehegatten


das ist allerdings nötig

(der Rest ist irrelevant. Die ABH kann/darf deswegen die AE nicht ablehnen)
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Antwort #33 - 21.06.2017 um 02:10:48
 
Glückwunsch Lore84, dass dein Mann nun endlich bei dir ist.
Ich verfolge den Thread schon eine ganze Weile. Es scheint sich wohl nicht um ein einmaliges "Versehen" zu handeln, dass die für dich zuständige ABH beharrlich Nachweise verlangt ohne, dass es dafür eine Grundlage gibt. Vielleicht wäre mal ein Hinweis auf §3a und §4 Abs. 1 BDSG angebracht, ggf. auch an den Datenschutzbeauftragten. Auch wenn das wahrscheinlich ohne Konsequenzen bleiben wird. Die Story mit der Befristung der AE auf 1 Jahr wegen nicht nachgewiesenem Studium finde ich auch sehr befremdlich.
Ich drücke dir/euch jedenfalls die Daumen, dass alles glatt läuft.  Zwinkernd
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Lore84
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Antwort #34 - 21.06.2017 um 08:08:12
 
Vielen Dank für eure Antworten.  Smiley

Also hier in Hamburg ist es so, dass für die Einreise eine andere Ausländerbehörde zuständig ist, als für die Erteilung des Aufenthaltstitels. Die sitzen an zwei verschiedenen Standorten.

Ich habe der "Einreise-Ausländerbehörde" im Zustimmungsverfahren einfach die mit dem Standardschreiben angeforderten Unterlagen vorgelegt. Ich verdiene genug, habe genügend Wohnraum etc. Deshalb war es mir eigentlich egal. Ich wollte einfach keinen "Ärger" machen.

Aber jetzt wo mein Mann nun hier ist, bin ich nicht mehr gewillt Nachweise zu erbringen, die ich 1. nicht erbringen muss und 2. schon erbracht habe.

Ich dachte nur, dass das Verfahren für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ein anderes Verfahren ist und man in diesem Fall vielleicht doch solche Nachweise erbringen muss.

Das ich persönlich vorsprechen muss, ist völlig in Ordnung und ich wäre in jedem Fall mitgegangen, denn der Mitarbeiter am Montag war dort schon ziemlich unfreundlich zu uns. Da möchte ich meinen Mann nicht allein lassen.
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Antwort #35 - 21.06.2017 um 19:17:24
 
Moin,

Du brauchst diese Unterlagen nicht vorlegen und hättestest bei zentralen ABH zur FZF auch nicht tun müssen.
Meine Frau ist seit 11 Jahren in D (auch HH) und die hauen immer noch das gleiche Standardschreiben raus, unglaublich.
Ich habe das von China aus telefonisch gelöst!
Das Einzige was ausser "ja sie soll kommen" nötig war ist, daß ich für den Unterhalt mit in meinem Haushalt lebender (Kinder z.B.) nicht auf Sozialleistungen angewiesen bin. Auch das nur mündlich.
Ich habe zum Gehalt einfach gesagt "das brauche ich als Deutscher doch nicht" und die Sache war erledigt.
Dabei war damals die berühmte Regelausnahme durchaus noch ein Thema, ist sie aber heute schon lange nicht mehr.

Ich (persönlich!) würde es so machen: Unterlagen einstecken (und nix davon sagen) aber erstmal darauf hinweisen, daß diese Nachweise nicht gefordert werden dürfen. Schön freundlich. Zu 99,9% ist die Sache wie bei mir dann sofort erledigt.
Falls nicht, kannst Du Dir immer noch überlegen, wie weit Du die Sache eskalieren lassen möchtest.
Erste stufe wäre, daß Behörden nur nötige Daten erheben DÜRFEN. Es ist nicht nur so, daß die Daten nicht nötig sind sondern es ist den Behörden verboten, unnötige Daten zu erheben.

Zur (Un-) Freundlichkeit:
Überlege mal was die für einen Job machen. Ständig Problemfälle und nicht wenig Gezeter. Daß man da nicht fröhlich pfeifend durch die Gänge tanzt kann ich verstehen. Wenn man sachlich bleibt, machen die ihren Job auch korrekt.

Gruß,
Norbert

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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Antwort #36 - 21.06.2017 um 19:33:59
 
Klar, ich weiß was für einen Job die dort machen und was da teilweise für Leute auftauchen. Ich könnte da sicherlich auch nicht immer nett lächeln.  Smiley

Aber wenn mir jemand freundlich gegenübertritt, dann darf man durchaus auch erwarten, dass man zumindest nicht angepamt wird.

Dein Vorschlag ist super. Ich packe alle Unterlagen in die Tasche vorsichtshalber.
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Lore84
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Antwort #37 - 26.06.2017 um 16:11:46
 
Ich habe noch eine Frage bezüglich des erteilten Visums.  Smiley

Es ist wie folgt ausgestellt:

Gültig für: Deutschland
Art des Visums: D
Anzahl der Einreisen: MULT
Dauer des Aufenthalts: 90 Tage

Dürfen wir mit diesem Visum in andere Schengen Staaten verreisen?

Oder dürfen wir nur rein zwischen Deutschland und Kosovo hin und her reisen? Ohne dabei andere Schengen Staaten zu passieren.

Ich bin etwas irritiert, weil dort ausdrücklich steht, dass es nur für Deutschland gültig ist. Bei Einreise aber MULT angegeben wurde.
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erne
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Antwort #38 - 26.06.2017 um 16:16:35
 
Lore84 schrieb am 26.06.2017 um 16:11:46:
Art des Visums: D
Anzahl der Einreisen: MULT
Dauer des Aufenthalts: 90 Tage

Dürfen wir mit diesem Visum in andere Schengen Staaten verreisen? 


Ein D-Visum ist Schengenfähig, es gilt im ganzen Schengenraum (ist nicht gleich EU)

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Antwort #39 - 26.06.2017 um 16:19:05
 
erne schrieb am 26.06.2017 um 16:16:35:
Ein D-Visum ist Schengenfähig, es gilt im ganzen Schengenraum (ist nicht gleich EU)



Vielen Dank für die schnelle Antwort!
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Antwort #40 - 18.07.2017 um 10:31:25
 
Ich muss noch einmal etwas fragen.

Wir haben nun bald unseren Termin bei der ABH um den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abzugeben.

Wir möchten natürlich gleich die drei Jahre beantragen. Mir wurde von euch schon gesagt, dass mein Mann es einfach in dem Antrag mit angeben soll.

Nun sieht der Antrag den man uns mitgegeben hat so aus: http://www.hamburg.de/contentblob/103150/456961afba3d0c0ec02df3ef3ae0eac7/data/a...

Würdet ihr einfach auf der letzten Seite im letzten Kasten bei "Ich beantrage die Erteilung / Verlängerung des Aufenthaltstitels" für 3 Jahre hinter schreiben?

Und noch eine Verständnisfrage zu folgender Frage: "Sind Sie aus Deutschland oder einem Schengen-Staat ausgewiesen oder abgeschoben oder ist ein Antrag auf einen Aufenthaltstitel abgelehnt oder eine Einreise verweigert worden?"

Mein Mann hatte einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde abgelehnt. Er hatte weiterhin von der ABH eine Duldung bekommen bis wir geheiratet haben. Danach ist er unverzüglich freiwillig auf eigene Kosten ausgereist. Das fällt dann ja wohl unter Ausweisung, richtig?

Vielen Dank!
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Antwort #41 - 19.07.2017 um 02:43:59
 
Lore84 schrieb am 18.07.2017 um 10:31:25:
Würdet ihr einfach auf der letzten Seite im letzten Kasten bei "Ich beantrage die Erteilung / Verlängerung des Aufenthaltstitels" für 3 Jahre hinter schreiben?


Hallo,

ja.

Zitat:
Er hatte weiterhin von der ABH eine Duldung bekommen bis wir geheiratet haben. Danach ist er unverzüglich freiwillig auf eigene Kosten ausgereist. Das fällt dann ja wohl unter Ausweisung, richtig?


Nein, falsch.

Gruß
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Antwort #42 - 19.07.2017 um 11:43:11
 
Danke für deine Antwort!

Nur zum Verständnis: Was war es denn dann bei meinem Mann?
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Antwort #43 - 19.07.2017 um 12:10:43
 
Bei Deinem Mann war es eine "Ausreisepflicht", und die hat er erfüllt.
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Antwort #44 - 19.07.2017 um 12:51:31
 
reinhard schrieb am 19.07.2017 um 12:10:43:
Bei Deinem Mann war es eine "Ausreisepflicht", und die hat er erfüllt.


Super vielen Dank!
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