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FZF aus dem Kosovo (Gelesen: 24.204 mal)
Themen Beschreibung: Mit deutscher Heiratsurkunde
Lore84
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29.04.2017 um 09:52:21
 
Hallo Smiley

Mein Mann (Kosovare) und ich (Deutsche) haben im November 2016 in DE geheiratet.

Er ist im Dez 2014 illegal ohne Visum nach DE eingereist. In dieser Zeit haben wir uns kennengelernt und letztlich im November 2016 geheiratet. Er ist nach der Eheschließung freiwillig und auf eigene Kosten mit GÜB ausgereist und hat nun am 4.5. endlich  seinen Termin in der Botschaft.

Ich habe nun ein paar Fragen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen.

Ist es korrekt, dass wir keine Apostille auf unserer internationalen und beglaubigten Eheurkunde benötigen?

Ist es richtig, dass er auf jeden Fall einen Deutschkurs hier besuchen muss der mit A1 startet? Er spricht sehr gut deutsch und wir machen bereits B2 Übungen zusammen. Beim A1 Test hatte er 94 Punkte erreicht. Er hat auch bereits ein verbindliches Arbeitsangebot.

Wir hoffen, dass das Visum schnell erteilt wird und wir endlich ein normales Leben als Paar führen können.

Meint ihr, dass die ABH in Hamburg wegen der deutschen Eheurkunde schneller entscheiden könnte? Ich meine, die müssen ja hier nicht viele Unterlagen überprüfen, oder?

Viele Dank schon mal im Voraus!

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Antwort #1 - 29.04.2017 um 10:00:46
 
Lore84 schrieb am 29.04.2017 um 09:52:21:
Ist es korrekt, dass wir keine Apostille auf unserer internationalen und beglaubigten Ja. Deutsche Urkunden müssen für den Rechtverkehr in Deutschland - dazu gehören auch die deutschen AV - nicht apostilliert werden.

[quote author=5B7865722F23170 link=1493452341/0#0 date=1493452341]Meint ihr, dass die ABH in Hamburg wegen der deutschen Eheurkunde schneller entscheiden könnte?

Nein.

Also schneller als bei Staaten mit unsicherem Urkundenwesen schon, aber die standen ja bei Euch zur Eheschließung ohnehin nicht zur Debatte, oder?
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Lore84
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Antwort #2 - 29.04.2017 um 10:06:54
 
Wir haben zwecks Eheschließung in DE die Überprüfung sämtlicher Urkunden ja schon durch.



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Antwort #3 - 29.04.2017 um 10:14:20
 
Lore84 schrieb am 29.04.2017 um 09:52:21:
Ist es korrekt, dass wir keine Apostille auf unserer internationalen und beglaubigten Eheurkunde benötigen?


Du meinst wahrscheinlich das richtige:
Es gibt mehrsprachige Eheurkunden gemäß CIEC Übereinkommen Nr. 16. Fälschlich als internationale Eheurkunde bezeichnet. Diese Eheurkunde benötigt bei Mitgliedern dieses Übereinkommens keine Apostille oder Legalisation.

Aber in eurem Falle ist es ja sowieso so, dass ihr eine (mehrsprachige/"internationale") Eheurkunde von einem deutschen Standesamt einer deutschen Behörde überreicht. Wenn man deutsche Urkunden einer deutschen Behörde gibt, dann benötigen sie eben keine Legalisation/Apostille, vgl. §§ 438, 439 ZPO.

Also insofern wird es wohl nicht an irgendeiner fehlenden Apostille/Legalisation/Urkundenüberprüfung scheitern.
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Antwort #4 - 29.04.2017 um 13:10:02
 
Vielen Dank! Smiley
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Antwort #5 - 29.04.2017 um 17:03:52
 
Und: Für das Visum braucht er das A1-Zertifikat oder was Besseres, das hat er ja.

Hier muss er den Integrationskurs machen, der mit A1 startet. Aber er macht als erstes einen "Einstufungstest" und steigt dann je nach Ergebnis in einer höheren Stufe ein. Geprüft wird aber, was er mündlich und schriftlich kann. Aber er muss nicht ein paar Wochen "absitzen" und sich langweilen, sondern "überspringt" die ersten Module des Kurses.
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Antwort #6 - 29.04.2017 um 20:06:43
 
Vielen Dank. Das ist ja schon mal was!

Ich habe eben in einem anderen Thread von einem Einladungsschreiben gelesen. Das habe ich bislang nicht geschrieben, da nirgends auf dem Merkblatt der Botschaft davon etwas steht als Anforderung.
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Aras
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Antwort #7 - 29.04.2017 um 20:19:10
 
Diese Einladung kann hilfreich sein weil ja die Zustimmung des anderen Ehegatten gefordert ist. Weil niemand wird ein Visum bekommen wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht geplant ist. Da ihr wahrscheinlich als Ehepaar bei der Ausländerbehörde bekannt seid, wäre die "Einladung" schon sinnvoll, weil dann die ABH deine Zustimmung/Bestätigung dass die Ehe nicht gescheitert ist dann einfach abhaken kann.

Fehlt die fakultative Einladung (ist ja die Regel) und die ABH kennt einen nicht, dann wird man definitiv zu einem Gespräch eingeladen und eben geprüft ob du willst, dsas dein Mann einreist oder nicht.
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Antwort #8 - 29.04.2017 um 20:26:05
 
Legt er dieses Einladungsschreiben bei der Botschaft vor oder ich bei der ABH?

Ich bin eigentlich sowieso davon ausgegangen, dass ich hier in HH zur ABH muss um Unterlagen einzureichen. Das hatten die mir schon am Telefon angekündigt als ich dort mal nachgefragt hatte wie so das weitere Vorgehen ist.
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Antwort #9 - 29.04.2017 um 20:29:31
 
Na er kann/sollte das vorlegen. Wenn alles klar ist und nach der Aktenlage entschieden werden kann, dann wirst du ja nicht mehr eingeladen. Welche Unterlagen kann denn die Ausländerbehörde noch fordern?

Fehlt etwas, was nur du einreichen kannst und noch nicht in der Akte ist, dann wirst du eingeladen.

Stell dir vor:
Die Akte kommt bei der ABH an. Der Sachbearbeiter liest die Akte und schaut ob alles komplett ist. Fehlt irgendwas, dann schreibt er dich an und gibt dir einen Termin. Fehlt nix, dann kann er einfach die Zustimmung der Auslandsvertretung mitteilen und die Akte sofort wieder schließen.

Welche Variante würdest du als Sachbearbeiter bevorzugen?
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Antwort #10 - 29.04.2017 um 20:39:34
 
Dann schreibe ich das Montag gleich mal auf der Arbeit und hoffe, dass vorerst eine Kopie der Einladung ausreicht.

Fliege nämlich erst wieder am 4.6. zu ihm.

Danke für die geduldige Beantwortung der Fragen!

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Antwort #11 - 05.05.2017 um 06:09:17
 
Guten Morgen,

gestern war der Termin meines Mannes in der Botschaft. Er war ziemlich lange drin. So ca 45 Min und hat mit der Bearbeiterin dort gesprochen. Als sie gemerkt hat, dass er sehr gut deutsch spricht hat sie sich Zeit genommen und Fragen gestellt. Ob das nun ein gutes Zeichen ist weiß ich nicht.

Sie wollen jedenfalls jetzt noch Chatprotokolle, Fotos von uns und meine Besuchsnachweise. Gerade Chatprotokolle finde ich sehr intim - aber gut was sollen wir machen...

Kann jemand (aus einer Botschaft?) sagen, ob das ein gutes oder schlechtes Zeichen ist?

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Antwort #12 - 07.05.2017 um 08:38:44
 
Hat niemand eine Meinung dazu?  Traurig
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Antwort #13 - 07.05.2017 um 09:26:50
 
Bin keiner aus einer Botschaft.

Ist eine Scheineheprüfung. Wenn du und er deutsch spricht, dann ist ja zumindest eine gemeinsame Sprache vorhanden.

Also drucke den Chatverlauf aus. Aber wenn es da bspw. sexting gibt, dann schwärze die ausdrücklich sexuellen Stellen und schreib daneben "sexting" oder "intim". Die Behörde soll ja nur überprüfen ob es eine Beziehung von einer gewissen Beständigkeit ist oder nicht und nicht euer Sexualleben ausforschen.

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Antwort #14 - 07.05.2017 um 10:35:16
 
Aber wäre es dann nicht schlauer uns beide zeitgleich zu befragen? Ich dachte das wäre das normale Vorgehen.

Wir haben nichts zu verstecken. Telefonieren täglich mehrmals und schreiben ständig. Ich war in den letzten 5 Monaten 2 x dort und habe auch schon die nächsten 2 Flüge gebucht. Und Fotos gibt es von uns mehr als genug...
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