Hallo
Ich habe vor Weihnachten noch ein Schreiben der Bürgerschaft erhalten.
Die schrieben (auszugsweise):
"... mit Ihrer Eingabe begehren Sie Auskünfte zum Verhältnis der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz und der Fachanweisung der Behörde für Inneres und Sport (BIS) vom 30.04.14 (FA) hinsichtlich der Aufenthaltserlaubniserteilung nach § 28 Abs. Nr . 1
AufenthG.
...
Begründung: .... Der Senat führt hierzu im Rahmen seiner Stellungnahme aus, dass die FA der BIS zunächst im Einklang zur
AVwV gestaltet worden sei. Zum 26.10.09 sei dann die
AVwV mit der von Ihnen aufgezeigten, von der FA abweichenden, Regelung in Nr. 28.1.6 in Kraft getreten. Der zwischen der fortgeschriebenen Regelung der FA und der
AVwV bestehende Widerspruch hinsichtlich der Erteilungsdauer von Aufenthaltserlaubnissen nach § 28
AufenthG an ausländische Familienangehörige von Deutschen sei bis zu Ihrer Eingabe nicht aufgefallen. Die
AVwV sei für die deutschen Ausländerbehörden bindend, soweit sie nicht durch gesetzliche Neuregelungen überholt ist.
....
Die BIS habe die bezirklichen Ausländerdienststellen in der gemeinsamen Dienstbesprechung am XXX auf diese Änderung hingewiesen und darum gebeten, bereits im Vorgriff auf die Änderung nach den Vorgaben der
AVwV zu verfahren.
....
Ich danke Ihnen im Namen des Eingabenausschusses dafür, dass Sie die Regelungswidersprüche aufzeigten und so zur künftigen Behebung dieses Zustandes beigetragen haben."
War ein schönes Vorweihnachtsgeschenk