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Mit Touristische Visum in Deutschland (Gelesen: 2.592 mal)
Themen Beschreibung: Familienzusammenführung
Royal
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgische
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26.04.2017 um 00:54:16
 
Hallo alle zusammen also ich wollte fragen ? Kann Mann hier in Deutschland Familiezusammenführun machen? Wenn ich bin selber in Deutschland mit Touristische Visum 90 Tage lang ist Visum .meine Frau Besitz ein Aufenthaltstitel unbefristet ,oder ich muss nach Heimat fahren bei Botschaft Antrag stellen?
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.04.2017 um 01:02:54
 
Nein. Man muss mit dem richtigen VIsum einreisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Royal
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgische
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Antwort #2 - 26.04.2017 um 01:05:23
 
Also ich muss zurück fahren? Keine Chance hier bei Ausländerbehörder Antrag stellen?
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Royal
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgische
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Antwort #3 - 26.04.2017 um 01:10:14
 
Also ich bin aus Georgien und wir haben visa frei ede 3 Monaten kann ich fahrenn nach Deutschland und ich hab  A1 Bescheid und Arbeitsvetrag unbefristet
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.04.2017 um 01:12:34
 
Hallo,

ist rechtlich grundsätzlich unzulässig.
Du benötigst ein "Nationales Visum" zur Familienzusammenführung, zu beantragen bei der deutschen Vertretung in Georgien.
Bis zur Erteilung musst Du halt Deine Besuche wie bisher durchführen.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 26.04.2017 um 08:05:54
 
Es kommt darauf an, welche Staatsangehörigkeit deine Frau hat. Wenn deine Frau eine EU Bürgerin ist, z. B. Polin, dann darfst du einfach hierbleiben. Ist sie nicht EU Bürgerin, musst du wie beschrieben wieder ausreisen und einen Antrag auf ein Visum stellen. Die AE beantragen kannst du trotzdem, vielleicht erteilt dir die ABH eine, wenn sonst alle Voraussetzungen vorliegen oder du erhälst eine Vorabzustimmung fürs Visum.
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deerhunter
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Antwort #6 - 26.04.2017 um 08:09:52
 
Alacrity schrieb am 26.04.2017 um 08:05:54:
Wenn deine Frau eine EU Bürgerin ist, z. B. Polin, dann darfst du einfach hierbleiben

Royal schrieb am 26.04.2017 um 00:54:16:
meine Frau Besitz ein Aufenthaltstitel unbefristet



Passt nicht wirklich zusammen, oder??
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #7 - 26.04.2017 um 08:25:12
 
deerhunter schrieb am 26.04.2017 um 08:09:52:
Passt nicht wirklich zusammen, oder??
Die Frau des TS könnte eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts haben, was der TS als "Aufenthaltstitel unbefristet" beschreibt.
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Muenchner
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Antwort #8 - 26.04.2017 um 08:31:37
 
Royal schrieb am 26.04.2017 um 01:10:14:
Arbeitsvetrag unbefristet


Hast Du hier in Deutschland einen unbefristeten Arbeitsvertrag?
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Petersburger
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Antwort #9 - 26.04.2017 um 09:26:28
 
Alacrity schrieb am 26.04.2017 um 08:25:12:
Die Frau des TS könnte eine Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts haben, was der TS als "Aufenthaltstitel unbefristet" beschreibt.

Sie könnte auch eingebürgerte Deutsche sein und noch einen alten, früher mal verloren geglaubten Pass besitzen, in dem noch eine NE klebt.
Derlei Spekulationen nehmen in letzter Zeit zu und machen die Themen nicht übersichtlicher.

[Ironie]
Nebenbei herzlichen Dank für den Rat, trotz Fehlens der Erteilungsvoraussetzungen zur  ABH zu gehen.

Die Kollegen in der zuständigen ABH sind bestimmt nicht ausgelastet und dankbar, dass sie endlich wieder mal jemandem lang und breit erklären dürfen, warum er seinen Antrag im Ausland stellen muss.
[/Ironie]
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Royal
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgische
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Antwort #10 - 26.04.2017 um 11:23:32
 
Ja ich hab unbefristet Arbeitfetrag .und mein Frau ist kasachische Staatsangehörigkeit
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Budweiser
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 26.04.2017 um 11:51:38
 
Also:
Der TS ist Georgier.
Die Ehefrau ist Kasachin.
FZF also nur über Antragstellung bei der zuständigen dt. Botschaft.
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HeFi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #12 - 26.04.2017 um 11:57:14
 
Royal schrieb am 26.04.2017 um 11:23:32:
Ja ich hab unbefristet Arbeitfetrag .und mein Frau ist kasachische Staatsangehörigkeit

NEIN, das geht gar nicht, wenn Du keinen AT zB Aufenthaltserlaubnis AE hast, dann darfst Du in D nicht arbeiten,
folglich ist Dein angeblich "unbefristeter Arbeitsvertrag" Schwarzarbeit, <--- das ist für Dich und Deinen Arbeitgeber strafbar.
Also reise zurück in Dein Herkunftsland und beantrage dort ein FzF-Visum zum Ehegattennachzug, zB
FzF-Merkblatt AV-Tiflis      http://www.tiflis.diplo.de/contentblob/3814292/Daten/4328953/DD_MB_D1_Familienzu...
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« Zuletzt geändert: 26.04.2017 um 12:08:13 von HeFi »  
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Antwort #13 - 26.04.2017 um 13:05:30
 
HeFi schrieb am 26.04.2017 um 11:57:14:
NEIN, das geht gar nicht, 

Was ist denn in diesem Thema los?  Schockiert/Erstaunt

Selbstverständlich kann man auch ohne Wohnsitz in Deutschland einen unbefristeten Arbeitsvertag haben.
Logische Einschränkung: Man kann seine Arbeit noch nicht aufnehmen.

Bei vernünftiger Vertragsgestaltung steht das auch im Vertrag als Zusatzbedingung.
In etwa "Vertragsbeginn am DATUM, jedoch nicht eher, als bis der Arbeitnehmer im Besitz der für Aufenthalt und Beschäftigung ggf. erforderlichen Genehmigungen ist."

HeFi schrieb am 26.04.2017 um 11:57:14:
folglich ist Dein angeblich "unbefristeter Arbeitsvertrag" Schwarzarbeit, 

Wo, um Himmels willen, schrieb der TS, dass er seine Arbeit bereits aufgenommen habe?
Wo steht geschrieben, dass das Unterzeichnen eines Arbeitsvertrages bereits Erwerbstätigkeit ist?
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i4a rocks!


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Antwort #14 - 27.04.2017 um 00:14:24
 
Viel Dank Leute für Ihre Antworten.
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