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Heirat in Dänermark mit Fiktionsbescheinigung (Gelesen: 1.893 mal)
EmersonBrady
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.04.2017 um 20:02:38
 
Hallo allerseits!

Wie der Titel sagt wollen wir in Dänemark heiraten und meine Verlobte hat nur eine Fiktionsbescheinigung.
Unsere Fragen sind jetzt: Kann man damit ohne Probleme nach Dänemark einreisen und dort heiraten?

Sollten wir vorher mit der Ausländerbehörde reden oder ist davon abzuraten? Falls es in den nächsten Wochen zu einer Ablehnung des Antrages kommt... .

Meine Verlobte kommt aus Mexiko und hatte bisher eine Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung. Jetzt gibt es Probleme mit dem Visum, da sie ein Teilzeitstudium macht. Deswegen haben wir uns entschieden unsere Heiratspläne zu beschleunigen.
Gerade besorgen wir noch alle nötigen Dokumente.

Vielen Dank!
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.04.2017 um 20:09:00
 
Wenn sie eine FB nach § 81 Abs. 4 hat - das steht auf der FB - dann sind Reise nach Dänemark und Rückkehr erlaubt.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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EmersonBrady
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 26.04.2017 um 15:35:06
 
Danke!
Wie sieht es mit dem Verhalten gegenüber der Ausländerbehörde aus? Wir haben ein wenig die Befürchtung dass sie uns dann Steine in den Weg legen könnten.
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 26.04.2017 um 15:41:24
 
Hallo EmersonBrady,

kanntet ihr euch schon vor der Einreise oder habt ihr euch erst hier kennengelernt? Wann ist deine Verlobte eingereist? Hat sie nach der Einreise auch tatsächlich Stuidienvorbereitung betrieben?

Wichtig ist, dass ihr gegenüber der Ausländerbehörde plausibel darlegen könnt, dass zum Zeitpunkt der Einreise noch kein Wunsch zu einer Eheschließung bestand. Sonst könnte argumentiert werden, dass deine Verlobte das für die Eheschließung erforderliche Visumverfahren umgangen hat und sich stattdessen mißbräuchlich ein vergleichsweise einfach zu erlangendes Studienvisum besorgt hat.

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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EmersonBrady
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 26.04.2017 um 16:21:04
 
Hallo dgstein!

Meine Verlobte ist vor 2 1/2 Jahren nach Deutschland gekommen, per Sprachvisum. Kennengelernt haben wir uns vor 2 Jahren und zusammen sind wir seit 1 1/2 Jahren.

Ja, sie hat tatsächlich Studienvorbereitung betrieben, gibt nur jetzt Probleme, weil sie ein Teilzeitstudium macht.

Grüße
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EmersonBrady
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 27.04.2017 um 18:50:40
 
Was denkt ihr, wie sollten wir uns gegenüber der Ausländerbehörde verhalten?

Danke!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 27.04.2017 um 18:57:14
 
Habt ihr bereits geheiratet ja oder nein?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.04.2017 um 21:26:10
 
Hallo,

EmersonBrady schrieb am 26.04.2017 um 16:21:04:
Meine Verlobte ist vor 2 1/2 Jahren nach Deutschland gekommen, per Sprachvisum. Kennengelernt haben wir uns vor 2 Jahren und zusammen sind wir seit 1 1/2 Jahren.

Ja, sie hat tatsächlich Studienvorbereitung betrieben, gibt nur jetzt Probleme, weil sie ein Teilzeitstudium macht.

unter diesen Voraussetzungen sollte es m.E. keine rechtlichen Probleme geben.

Durch die Fiktionsbescheinigung gilt der bisherige Aufenthaltstitel deiner Freundin als fortbestehend, somit befindet sie sich nach wir vor im Aufenthalt nach § 16 Abs. 1 AufenthG. Damit kann sie problemlos nach Dänemark reisen, dort heiraten und wiederkommen.

§ 16 Abs. 2 AufenthG: "Während des Aufenthalts nach Absatz 1 [...] soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht."

§ 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG: "Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat."

Ist = Anspruchsfall

Und wenn der zeitliche Ablauf auch tatsächlich so stimmt wie von dir geschildert, kann m.E. nicht von einer mißbräuchlichen Nutzung des Studienaufenthaltes ausgegangen werden und der Zweckwechsel in den Familiennachzug wäre somit problemlos möglich.

Zitat:
Was denkt ihr, wie sollten wir uns gegenüber der Ausländerbehörde verhalten?

Mein Vorschlag:
1. In Dänemark heiraten.
2. Zum Bürgerbüro gehen und unter einer gemeinsamen Anschrift anmelden (sofern ihr nicht ohnehin schon zusammen wohnt und gemeldet seid).
3. Mit allen erforderlichen Unterlagen zur Ausländerbehörde gehen und eine AE nach § 28 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG beantragen.

Viele Grüße

dgstein
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EmersonBrady
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 28.04.2017 um 05:16:06
 
Vielen Dank für deine Antwort!

Meine Frage zur Ausländerbehörde rührt eher daher das wir Angst haben das in der Zwischenzeit ihr Antrag abgelehnt wird und sie innerhalb von 4 Wochen ausreisen muss.

Wir haben jetzt alle Unterlagen in Mexiko beantragt und ihre Eltern schicken sie uns zu, inkl. beglaubigter Übersetzung. Das Ganze dauert allerdings noch 2-3 Wochen, dann müssen wir die Unterlagen zum dänischen Standesamt schicken (2Wochen Bearbeitungszeit) und danach einen Termin ausmachen (2 Wochen). Insgesamt dauert es also noch 6-7Wochen... .

Bis Freitag nächste Woche muss sie noch ihre Arbeitsverträge einreichen, weil sie verdächtigt wird mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet zu haben. Was nicht stimmt.

Deswegen haben wir die Angst dass die Ausländerbehörde, nach Eingang der Unterlagen, zügig entscheidet.

Viele Grüße
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dgstein
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Antwort #9 - 28.04.2017 um 16:07:46
 
Hallo EmersonBrady,

bevor der Antrag abgelehnt wird, wird i.d.R. erst einmal eine Anhörung erfolgen, um deiner Freundin Gelegenheit zu geben, zum Sachverhalt Stellung zu nehmen. Das bringt zusätzlich ein paar Wochen zeitlichen Puffer, den ihr für die Vorbereitung der Hochzeit nutzen könnt.

Viele Grüße

dgstein
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