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Arbeit für nicht-eu Bürger mit italienischer Aufenthaltsgenehmigung (Gelesen: 1.004 mal)
Themen Beschreibung: Arbeitsrecht; Nicht-eu Bürger; italienische Aufenthaltgenehmigung
SaschaGr
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeit für nicht-eu Bürger mit italienischer Aufenthaltsgenehmigung
25.04.2017 um 15:01:44
 
Hallo Forum,
mein Freund kommt aus Gambia. Er lebt zurzeit in Deutschland. Ist hier jedoch weder registriert noch ist er in einem Asyl-Verfahren. Er besitzt eine 2-jährige italienische Aufenthaltgenehmigung. Ist es ihm damit erlaubt in Deutschland zu arbeiten bzw. was braucht er noch um dies tun zu können.
Vielen Dank für eure Hilfe
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reinhard
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Beiträge: 15.172

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.04.2017 um 15:05:34
 
Nein, er braucht erst die italienische Dauer-Aufenthaltserlaubnis (nach fünf Jahren).

Dann kann er hier Arbeit suchen und eine Arbeitserlaubnis dafür beantragen. Er sollte sich aber in einem Bereich umsehen, in dem es einen Mangel an einheimischen Arbeitskräften gibt.

Mit der italienischen Aufenthaltserlaubnis darf er hier bis zu 90 Tage zu Besuch bleiben. Wichtig: Er darf weder Asyl beantragen noch Sozialleistungen beantragen, dafür ist immer Italien zuständig. Wenn er das hier macht, verbaut er sich viele Möglichkeiten, die er später bekommen kann.
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