Hallo,
ich möchte gerne einen Antrag zur Einbürgerung stellen, weil ich hier auch geboren und aufgewachsen bin. Bisher hab ich noch die bosnische Staatsangehörigkeit, aber ich brauche die eigentlich auch gar nicht mehr. Kann also gerne auf diese verzichten.
Auf der Webseite zur Einbürger steht, das eine Ausbürgerung nur notwendig ist, wenn diese nicht automatisch nach dem ausländischen Recht erfolgt.
Zitat:Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn diese nach dem ausländischen Recht nicht schon automatisch mit der Einbürgerung verloren geht. In besonderen Fällen, zum Beispiel wenn die Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht in zumutbarer Zeit oder überhaupt nicht möglich ist, wird "Mehrstaatigkeit" hingenommen. Das gilt auch, wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder der Schweiz besitzen.
Tatsächlich ist es so, das nach §17 aus dem bosnischen Gesetz zur Staatsangehörigkeit, die bosnische Staatsangehörigkeit automatisch verloren geht, wenn man eine andere aufnimmt.
Zitat:Član 17.
Državljanstvo BiH gubi se dobrovoljnim sticanjem drugog državljanstva, ukoliko se ne određuje drugačije bilateralnim sporazumom zaključenim između BiH i te države.
Übersetzung: Staatsbürgerschaft von Bosnien und Herzegowina geht durch den freiwilligen Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit verloren, wenn nicht anders durch bilaterale Abkommen zwischen BiH und diesem Staat festgelegt
Suspekter weise lassen sich aber alle im Konsulat ausbürgern, was sich mal schnell auf über 1.000,- € an Kosten aufsummiert.
Reicht es der Einbürgerungsbehörde nicht aus, wenn ich mit einer offiziellen Übersetzung nachweise, das man automatisch die Staatsbürgerschaft mit der Einbürgerung der deutschen verliert (für kostenlos) und ein Ausbürgerungsantrag (für über 1.000,- €) gar nicht notwendig ist?
Viele Grüße