Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1) (Gelesen: 649 mal)
Euda
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 24

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1)
23.04.2017 um 11:02:04
 
Hallo i4a-Community,


meine mexikanische Frau besitzt zurzeit die Aufenthaltserlaubnis nach §28.1 bis Ende 2019 und wohnt dementsprechend mit mir in einer ehel. Lebensgemeinschaft.
Da sie gern meinen Namen annehmen möchte, haben wir uns über die nötigen Dokumente und Voraussetzungen informiert.
Leider ist uns unklar, was mit den mexikanischen Dokumenten (Geburtsurkunde, Pass und ID) nach der Namensänderung in Deutschland geschieht.
Müssen wir diese bei der mexikanischen Botschaft neu beantragen, bevor wir die AE 2019 verlängern können?

Gibt es potentielle Nachteile, die die Namensänderung hervorrufen könnte?

Beste Grüße,
Euda =)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.387

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1)
Antwort #1 - 23.04.2017 um 12:01:48
 
Das kann Dir in einem Forum für deutsches Recht höchstens zufällig beantwortet werden.

Die Frage ist:
Ist die deutsche Namenserklärung unmittelbar für den mexikanischen Rechtsbereich wirksam oder nicht?

Wenn ja:
Aus deutscher Sicht ist ein neuer Reisepass erforderlich, weil der bisherige mit der Namensänderung ungültig wurde - die Identität hat sich geändert.

Wenn nein:
Aus deutscher Sicht ist nichts zwingend erforderlich, weil der Name sich nur für den deutschen Rechtsbereich geändert hat - überall sonst in der Welt aber der Name nach Heimatrecht gilt.
Der neue AT wird dann auf den "Heimatnamen" ausgestellt mit einem Zusatzeintrag auf AT oder Zusatzblatt "Die Inhaberin führt im deutschen Rechtsbereich den Ehennamen EUDA"  Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Online


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.772

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Gültigkeit des mexikanischen Passes nach Namensänderung in DE (AE nach §28.1)
Antwort #2 - 23.04.2017 um 12:35:32
 
Nach mexikanischem Namensrecht kann die Frau keinen Ehenamen annehmen.

Die mexikanischen Dokumente bleiben also unverändert.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema