Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Besuchvisum für meine Frau abgelehnt (Gelesen: 7.551 mal)
TheNeo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Douala, Germany
Douala
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
21.04.2017 um 14:37:00
 
Guten Tag,
meine frau ist Kamererin lebt momentan noch dort.
Es wurde ihr das Besuchvisum abgelehnt wegen "fehlende Rückkehrbereitschaft"

Wie können wir dagegen vorgehen ?

Sie arbeite als Ärztin
Verdient sehr gut
Sie hat von ihr Arbeitgeber ein brief bekommen das sie beruftätig ist und für die entsprechende Urlaubzeiten freigestellt wird.
Was kann man noch da als Beweis zusätlich abgeben ?

Viele Grüsse
Joel
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.171

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #1 - 21.04.2017 um 14:58:31
 
Sie kann eine "Remonstration" einreichen.

Die Botschaft glaubt vermutlich, dass sie das Besuchsvisum nur beantragt, weil es einfacher ist – in Wirklichkeit aber hier bleiben will. Begründung dafür ist, dass sie verheiratet ist.

In der Remonstration sollte sie genau beschreiben, warum sie jetzt nur zu Besuch kommen will. Sie sollte erläutern, ob und wann sie später das Visum zur Familienzusammenführung beantragen will, also die Pläne möglichst präzise beschreiben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #2 - 23.04.2017 um 14:11:03
 
TheNeo schrieb am 21.04.2017 um 14:37:00:
Sie hat von ihr Arbeitgeber ein brief bekommen das sie beruftätig ist und für die entsprechende Urlaubzeiten freigestellt wird.


Für wie lange wurde das Visum beantragt? Ist das normale Urlaubslänge in Kamerun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TheNeo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Douala, Germany
Douala
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #3 - 24.04.2017 um 09:05:23
 
grisu1000 schrieb am 23.04.2017 um 14:11:03:
Für wie lange wurde das Visum beantragt? Ist das normale Urlaubslänge in Kamerun?

16 Urlaubstage. Selbst in Deutschland  ist es gängig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
stefo
Junior Top-Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 251
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #4 - 24.04.2017 um 16:34:38
 
Ich würde genau das machen, was reinhard oben beschrieben hat, im Detail erläutern, warum deine Frau ein Besuchervisum beantragt und keine FZF, warum sie also zu diesem Zeitpunkt zumindest nicht vorhat, nach Deutschland einzuwandern.
Hat sie noch einen Vertrag, den sie nicht kündigen kann oder will? Planst du z.B. eventuell mittelfristig in ihre Heimat umzusiedeln? Oder plant ihr gemeinsam in ein anderes Land zu gehen? Dienen also die gegenseitigen Besuche also nur zur Überbrückung?

Bei einer Remonstration schaut sich mindestens eine weitere Person den Antrag an, es kann also durchaus sein, dass die Situation anders bewertet wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TheNeo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Douala, Germany
Douala
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #5 - 09.05.2017 um 11:30:19
 
Guten Tag,
nach der Folgende Remonstration wurde der das Schengenvisum abgelehnt. Wie reiche ich eine Klage in  Verwaltungsgericht in Berlin ein ?
Was sind die chancen ?
Kennt ihr ein Rechtsanwalt der sich damit gut auskennt ?

So haben wir die Remonstration geschrieben. Im Anhang die Begründung des Konsulats
Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,


zu meinem Bedauern musste ich leider feststellen, dass mein Visumsantrag abgelehnt wurde. In diesem Schreiben möchte ich Ihnen gerne genau darlegen, dass kein Zweifel an meiner rechtzeitigen Ausreise besteht.

Aus Karrieregründen planen mein Ehemann und ich noch keine Familienzusammenführung. Diese wird wahrscheinlich nächste Jahre erfolgen. Als volltätige Ärztin werde ich in Deutschland eine Anerkennung meine meiner ärztlicher Ausbildung  beantragen. Mit alle Informationen, die ich momentan zur Verfügung habe, weise ich Defizite vor. Diese können durch relevante Berufserfahrung gedeckt werden. Die Deckung diesen Defiziten durch eine einschlägige Berufserfahrung hier in Kamerun hat für mich Priorität
Aus diesem Grund ist eine Rückreise ist für mich besonders wichtig, um nach der spätere Familienzusammenführung (im Laufe der nächste Jahre) die Anerkennung meiner ärztlicher Ausbildung sowie meine Integration in Deutschland zu erleichtern.
Außerdem möchte ich erwähnen dass die Niederlassungen meines aktuellen Arbeitgebers „Arzt ohne Grenzen e.V“ in Deutschland mindestens 2 Jahren Berufserfahrung verlangt, um in ihrem weltweiten Projekte arbeiten zu dürfen. Diese Berufsjahre habe ich noch nicht erreicht. 
Ich möchte nochmals betonen, dass ich in Rahmen dieses Besuchs keinerlei Absichten hege in Deutschland bzw. in der Europäische Union mich abzusetzen  und/ oder zu arbeiten.
Ich hoffe inständig dass Sie sich meinen Antrag erneut vornehmen und möglicherweise Ihre Entscheidung revidieren.

Mit freundlichen Grüsse
Zum Seitenanfang
  

Remonstration.JPG (52 KB | 180 )
Remonstration.JPG
 
IP gespeichert
 
deerhunter
Silver Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2.217

Brisbane, Australia
Brisbane
Australia
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #6 - 09.05.2017 um 12:04:40
 
Das mit der Klage annst du dir eigentlich sparen. Du schreibst ja selbst, dass die nächsten Jahre kein "Zusammenleben" geplant ist...damit fällt der "besondere Schutz" des GG weg! Eine Ehe die nicht gelebt wird, benötigt keinen Schutz und ein "Schengenvisum" kann eben abgelehnt werden! Es gibt kein Recht auf ein Schengenvisum...
Ich sehe keine Fehler bei der AV

PS: Das einzige was ihr versuchen könntet ist ein gemeinsamer Urlaub innerhalb der EU...dafür gibt es dann vermutlich ein Visum (Holland / Spanien / Italien)
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TheNeo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Douala, Germany
Douala
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #7 - 09.05.2017 um 12:15:25
 
deerhunter schrieb am 09.05.2017 um 12:04:40:
Das mit der Klage annst du dir eigentlich sparen. Du schreibst ja selbst, dass die nächsten Jahre kein "Zusammenleben" geplant ist...damit fällt der "besondere Schutz" des GG weg!


Zitat:
Aus Karrieregründen planen mein Ehemann und ich noch keine Familienzusammenführung. Diese wird wahrscheinlich nächste Jahre erfolgen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #8 - 09.05.2017 um 12:17:47
 
deerhunter schrieb am 09.05.2017 um 12:04:40:
PS: Das einzige was ihr versuchen könntet ist ein gemeinsamer Urlaub innerhalb der EU...dafür gibt es dann vermutlich ein Visum (Holland / Spanien / Italien)

Es kommt auf die Staatsbürgerschaft des Fragestelles an, ob ein Schengenvisa von einem anderen Schengenstaat so einfach möglich ist. Die Visaablehnung steht jetzt auf jeden Fall in der VIS Datenank.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TheNeo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Douala, Germany
Douala
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #9 - 09.05.2017 um 13:50:51
 
mgb schrieb am 09.05.2017 um 12:17:47:
Es kommt auf die Staatsbürgerschaft des Fragestelles an, ob ein Schengenvisa von einem anderen Schengenstaat so einfach möglich ist

Ich bin deutsch und meine frau ist kamerunerin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #10 - 09.05.2017 um 13:58:14
 
deerhunter schrieb am 09.05.2017 um 12:04:40:
Du schreibst ja selbst, dass die nächsten Jahre kein "Zusammenleben" geplant ist...damit fällt der "besondere Schutz" des GG weg! 


Meiner Meinung nach schränkst du das Grundrecht auf Achtung der Ehe und Familie aus Artikel 6 zu sehr ein. Der Aspekt der Aufenthaltsgewährung des ausländischen Ehepartners aufgrund einer schutzwürdigen Ehe ist nur ein Teilaspekt des Artikel 6 GG.

Erstmal muss festgestellt werden, ob überhaupt eine schutzwürdige Ehe besteht. Und ich gehe jetzt aufgrund der Ausführungen pauschal davon aus, dass es eine schutzwürdige Ehe ist. Ergo kann man sich auf Artikel 6 GG berufen. Man kann sich auch auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens in Artikel 8 der EMRK bzw. viel zutreffender da in Ausführung von Unionsrecht Artikel 7 der Europäischen Grundrechtecharta berufen.

Und da kann man darunter eben die Ermöglichung des physischen Kontaktes der Ehegatten untereinander verstehen.

Nur sollte man nicht außer Acht lassen, dass diese Grundrechte kein pauschales Recht auf Einreise begründen. Sondern die nationalen Einreiseregelungen müssen diese Grundrechte beachten, vgl. auch Erwägung 29 der VO (EG) 810/2009.

Man sollte nur nicht vergessen, dass der europäische Verordnungsgeber in Artikel 21 der VO (EG) 810/2009 den Auslandsvertretungen einen weiten Beurteilungsspielraum eröffnet hat, vgl. auch  EuGH C-84/12 ("Koushkaki"). Und das führt tatsächlich zu Problemen der gerichtlichen Nachprüfbarkeit.

Jetzt kannst du natürlich dich durchklagen und behaupten, dass das Recht auf Achtung der Familie den Beurteilungsspielraum der Auslandsvertretung einschränken könnte. Zeitansatz 1-5 Jahre.

Ich würde tatsächlich ein nationales Visum für Kurzaufenthalte "missbrauchen".

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #11 - 09.05.2017 um 14:05:13
 
Oder ein Visum für den Familienangehörigen eines EU Bürger von einem anderen Schengenlandes mit Einreise über dieses Schengenland.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.768

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #12 - 09.05.2017 um 14:07:48
 
Würde als ggf. Missbrauch gewertet werden können, da ein Besuchsvisum für das Heimatland des Unionsbürger bereits gescheitert ist und der alte Antrag im zu engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Einreisevisum steht.

Wobei ich mich jetzt freuen würde, wenn du mir einen Nachweis bringen könntest, dass Vermutungen alleine nicht ausreichend sind um den Rechtsmissbrauch zu begründen
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
mgb
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 985

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #13 - 09.05.2017 um 14:25:46
 
Die Ausübung von im europäischen Primärrecht garantierten Rechte kann kein Missbrauch sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
TheNeo
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 45

Douala, Germany
Douala
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchvisum für meine Frau abgelehnt
Antwort #14 - 09.05.2017 um 14:33:00
 
Aras schrieb am 09.05.2017 um 13:58:14:
Ich würde tatsächlich ein nationales Visum für Kurzaufenthalte "missbrauchen". 


Hallo Aras,
danke für deinen Vorschlag
Was sind die Voraussetzungen um ein nationales Visum für Kurzaufenthalte zu beantragen ? Ich konne es nicht auf der webseite der AA finden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema