Hallo liebes Forum,
ich habe gerade jemanden bei mir gehabt, dem ich nicht wirklich weiterhelfen konnte. Ich versuche mich kurz zu fassen:
- ein Georgier hat eine Aufenthaltsgenehmigung zwecks Arbeit für Litauen, wohnt dort in einer kleinen Stadt, ist dort auch ordnungsgemäß angemeldet.
Er ist in Litauen als selbstständiger Unternehmer (Autoimport/Export) eingetragen und betreibt sein Gewerbe erfolgreich, zahlt jährlich die anfallenden Steuern.
Tut mir Leid, aber das muss ich dazu schreiben, weil viele sofort an irgendwelche kriminellen Machenschaften denken, wenn es um Osteuropäer und Autos geht
Er hat als Selbstständiger noch vier Mitarbeiter eingestellt, die ständig zwischen Holland/Deutschland und Litauen/Georgien unterwegs sind um Autos zu kaufen/transportieren.
Die Hotel-/Übernachtungskosten wurden so hoch, dass die Firma bald eine Firmenwohnung in Deutschland anmietet.
Nun meine Frage:
es würden einige Sachen leichter fallen, wenn die Firma oder der Geschäftsführer persönlich ein deutsches Bankkonto hätte.
Z.B. wollen die Stadtwerke oder DSL-Anbieter nur von einem deutschen Bankkonto abbuchen.
Die Banken verlangen aber nach einer Meldebescheinigung, wenn man ein Konto eröffnen will.
Wie kann man da verfahren?
Soll der Geschäftsführer einen Zweitwohnsitz in Deutschland anmelden, obwohl er zusammengezählt vielleicht auf 3-4 Monate Aufenthalt jährlich in Deutschland kommt?
Es wäre ja nicht so toll, wenn er dann auch vor dem deutschen Finanzamt verantwortlich wäre. Oder wenn sein Führerschein irgendwann nicht mehr gültig ist. Oder stimmt das alles so nicht?
Ich wäre wirklich dankbar, wenn jemand einen Rat geben kann, da ich in diesen Dingen vollkommen ahnungslos bin.
Frühlingshafte Grüße