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Wie ist das zu verstehen mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten? (Gelesen: 1.558 mal)
Kaunner
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wie ist das zu verstehen mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten?
20.04.2017 um 22:15:12
 
Hi

habe ich diesen Punkt erreicht? Siehe §51 (2)

Bin 1997 hier in Deutschland geboren, hatte bis 18 Jahre alt einen Aufenthaltstitel Art des Titel war Aufenthaltserlaubnis, ca. 1-2 Monate nach dem 18 Geburtstag hatte ich eine Fiktionsbescheinigung das auch verlängert wurde glaube bis 07.2015 war das, danach eine Aufenthaltserlaubnis alle 6 Monate (darf weder Leistungen beziehen oder Wohngeld etc...)
Erst Februar 2017 die Niederlassungserlaubnis
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie ist das zu verstehen mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten?
Antwort #1 - 21.04.2017 um 10:12:56
 
Anhand deiner Schilderung wüde ich das bejahren. Du hast dich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten.
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2Chevaux
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 21.04.2017 um 12:24:31
 
Eine Aufenthaltserlaubnis war erteilt worden, wurde vorläufig verlängert (deshalb Fiktion) und weiter verlängert, bis daraus eine Niederlassungserlaubnis wurde. Wahrscheinlich wartete man auf einen neuen Reisepaß oder kam mit der Antragsbearbeitung nicht hinterher.

Aber ich sehe weder Aufenthaltsunterbrechungen noch lese ich von irgendwelchen Ablehnungen oder gar Ausreiseaufforderungen. Also paßt alles !
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Kaunner
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 22.04.2017 um 20:05:06
 
Bayraqiano, 2Chevaux

Danke für die Antworten bin erstmal beruhigt.

Zur Sicherheit teile ich doch alles mit, habe meiste schon vergessen, aber hoffe es bleibt trotzdem erreicht.

Vor dem 18 Geburtstag hatte ich so Aufenthaltstitel Karte, Art des Titel war Aufenthaltserlaubnis. Musste paar Jahre immer wieder verlängern, weil der Reisepass fast abgelaufen ist.

Nach dem 18 Geburtstag bekam ich die Fiktionsbescheinigung, weil nicht nachweisen konnte ob ich Ausbildung mache oder zur Schule gehe. Ich hatte psychische Probleme in der Zeit. Aber nach der erfolgreichen Behandlung war schon der Ausländerbehörde Termin.

Ich habe beim Termin damals es mal angedeutet, weil ich sollte erklären, was los sei, was habe ich in der letzten Zeit gemacht, wieso wurde nicht um Ausbildung usw.. bemüht?
Aber wollte nicht wirklich sagen habe es einfach ignoriert, weil zu persönlich war mit der Behandlung.

Die gaben mir nur noch eine letzte Chance alles nachweisen wegen der Behandlung oder Arbeit nachgehen. Sonst müssen die nach Akten Lage her entscheiden, und man sagte mir, wenn es so kommen sollte, sehr wahrscheinlich müssen Sie Deutschland verlassen.
Bis zum nächsten Termin bekam ich erstmal die Fiktionsbescheinigung.

Der nächste Termin war glaube in 2 oder 3 Monate wieder. In der Zeit habe ich Job gefunden und den ausgeübt auch wenn nur Teilzeit Job war mit wenigen Stunden, zumindest einen sozialversicherungspflichtigen Job.

Die Ausländerbehörde fand alles ok und gaben mir erstmal eine weitere verlängerte Fiktionsbescheinigung.
Gegen Sommer 2015 war nochmal der Termin und konnte nachweisen, ich arbeite immer noch, musste auch Krankenversicherung Nachweis usw.. liefern.

Dann wurde der Fiktionsbescheinigung Sticker ersetzt gegen Aufenthaltserlaubnis Sticker. Und alle 6 Monate musste ich wieder vorbei kommen um es zu verlängern.
Erst Februar 2017 bekam ich die Niederlassungserlaubnis. In der Zeit hatte ich schon anderen Job ausgeübt mit mehr Gehalt. Musste dann auch nochmal alles nachweisen ob Krankenversicherung bezahlt wurde und ob der Job unbefristet ist. Wichtig auch durfte keine Leistungen beziehen, die haben extra beim Jobcenter usw.. angerufen.
Ja das wars erstmal.


Eine andere Frage:
Kann man überhaupt "15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten" verlieren im Leben? Auch wenn man z.b Deutschland verlässt für immer (denk man erstmal) und nach 30 Jahre kehrt man zurück und will wieder diesen einen Punkt erreichen.
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« Zuletzt geändert: 22.04.2017 um 20:20:13 von Kaunner »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wie ist das zu verstehen mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten?
Antwort #4 - 22.04.2017 um 20:45:59
 
Die 15 Jahre rechtm. Aufethalt kann man nicht verlien, weil sie eine Tatsache sind. Was man verlieren kann wenn man Deutschland verlässt ist allerdings die Niederlassungserlaubnis, da steht aber alles schon in § 51 AufenthG.
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