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Nach Einreise / Familienversicherung / ALGII (Gelesen: 987 mal)
DeChriss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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20.04.2017 um 18:51:13
 
Hallo an alle,

Meine thailändische Frau kommt Ende des Monats mit einem Visum zum Ehegattennachzug zu mir. Mein Plan war es, Sie bei meiner Krankenkasse im Zuge der kostenlosen Familienversicherung mitversichern zu lassen. Da Sie allerdings zu allererst keinen Job hier haben wird, steht direkt die Beantragung von ALGII aus.

Jetzt habe ich allerdings erfahren, das zum Bezug von ALGII eine Familienversicherung nicht mehr ausreicht.

Die Frage ist jetzt, macht es Sinn das ich meine Frau vorerst in meine Versicherung mit aufnehme, nur damit dies kurz darauf in eine eigene umgewandelt wird, oder sollte Sie sich sofort bei der Krankenkasse als neues Mitglied anmelden?
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uwe1122
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 20.04.2017 um 19:09:55
 
Hallo,

wieso sollte Deine Frau ALG 2 bekommen ?

Du kannst sie bei Dir mitversichern lassen.



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Aras
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Antwort #2 - 20.04.2017 um 19:11:26
 
Nein, da liest du was falsch. Als ALG II Empfänger wird man jetzt separat versichert. Also jeder wird stammversichert. Das hat den Vorteil fürs Jobcenter, dass man nicht mehr aufpassen muss ob jeder seine Familieversicherung geklärt hat oder nicht. Sollte eigentlich passen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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erne
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Antwort #3 - 20.04.2017 um 19:11:39
 
DeChriss schrieb am 20.04.2017 um 18:51:13:
das zum Bezug von ALGII eine Familienversicherung nicht mehr ausreicht. 


wenn sie ALGII beziehen wird, wird sie auch darüber versichert werden.


jedoch:
DeChriss schrieb am 20.04.2017 um 18:51:13:
Da Sie allerdings zu allererst keinen Job hier haben wird, steht direkt die Beantragung von ALGII aus. 

kein Job zu haben, heisst nicht, dass sie ALGII erhalten wird.
Es kommt zusätzlich auf Dein (geringes oder kein) Einkommen an. Ist es hoch genug für Euch beide, gibt es kein ALGII
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DeChriss
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 21.04.2017 um 19:11:36
 
Danke euch für die Antworten. Damit haben sich meine Fragen geklärt und ich bin wieder ein bisschen schlauer Smiley
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