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Vorgehen nach Erhalt des FZF-Visums? (Gelesen: 758 mal)
Ben02
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Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorgehen nach Erhalt des FZF-Visums?
20.04.2017 um 15:50:19
 
Hallo!
Erfreulicherweise haben wir nach Antragsstellung auf FZF die Mitteilung bekommen, den Pass in der deutschen Botschaft + 90-tägiger Reisekrankenversicherung vorzulegen.
Ich wollte zur weiteren Planung nur kurz folgendes fragen: In welcher Reihenfolge müssen wir nun nach hoffentlich baldiger Einreise wo hin? Anmeldung im Einwohner-Zentralamt, Anmeldung in der gesetzlichen Familienversicherung der Krankenkasse, Ausländerbehörde zur Erteilung der AE

Danke im Voraus!!
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reinhard
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Beiträge: 15.170

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 20.04.2017 um 17:25:57
 
Genau, erst die Anmeldung, dann zur Ausländerbehörde.

Anmeldung bei der Krankenkasse, die verlangen meistens einen Aufenthaltstitel. Müsst Ihr nachreichen, das dauert 6 Wochen, bis der da ist.
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stefo
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Beiträge: 251
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 23.04.2017 um 12:28:26
 
reinhard schrieb am 20.04.2017 um 17:25:57:
Genau, erst die Anmeldung, dann zur Ausländerbehörde.


In einigen Städten, z.B. in Hannover, erfolgt die Erstanmeldung eines Ausländers bei der ABH (Ummeldungen dann ganz normal bei der Meldebehörde). Also am besten vorher nachfragen, wie das in eurer Stadt ist.
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